Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Gültigkeit eines Vertrages
Kläger: (2) Hans Klepper, Bürger und Schiffer zu Wismar und seine Schiffsreeder (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: August Friedrich von Plessen, Erbgesessener auf Barnekow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbelt (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 10. und 25.09. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil wegen fehlender Akten der Vorinstanz erläßt das Tribunal am 11.09. ein Mandat an den Rat zur Auslieferung der Dokumente und verlängert die Fristen für Kl. am 11. und 25.09. Am 05.11. legt Kl. seinen Schriftsatz vor. Der Wismarer Gouverneur Ulfsparre hat mit Bekl. einen Vertrag geschlossen, nachdem er Holz aus dessen Wäldern nehmen und Bekl. dafür ein Pferd geben sollte. Seine Witwe hat den Kl.n einige Baumstämme verkauft, die diese aus dem Barnekower Wald abgeholt und in einem Schiff verbaut haben. Bekl. bestreitet die Gültigkeit des geschlossenen Vertrages, da er das Pferd bisher nicht erhalten habe und klagt vor Rat auf Wiederherausgabe der Baumstämme oder Schadensersatz. Gegen das Ratsurteil im Sinne des Bekl. appelliert Kl., der auf Einhaltung des Vertrages besteht. Das Tribunal lehnt die Annahme des Prozesses am 06.11.1655 ab. Am 09.11. ergänzt Kl. seinen Schriftsatz, woraufhin das Tribunal am 10.11. die Akten der Vorinstanz vom Ratsgericht anfordert und Bekl. vorlädt. Am 15.01.1656 bitten Kl. um erneute Ladung an Bekl., die sie am 16.01. erhalten. Am 04.03. trägt Kl. weitere Beweise vor und bittet um Eröffnung der Akten der Vorinstanz. Am 05.03. setzt das Tribunal den 14.03. dazu an, am 07.07.1656 fordert es weitere Beweise, befreit Kl. aber von Schadensersatzansprüchen des Bekl. Am 06.07.1657 beweist Bekl. seine Ansprüche und bittet sie durchzusetzen. Das Tribunal fordert Kl. am 08.07. zur Erwiderung auf, die am 20.10. eingeht und in der Kl. Beweise anzweifelt. Am 03.11.1657 fordert das Tribunal Bekl. zur abschließenden Erklärung auf, die am 26.01.1658 eingeht. Am 28.01.1658 fordert das Tribunal die abschließende Erklärung des Kl.s, die am 26.04. eingeht. Am 28.04.1658 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1655 2. Tribunal 1655-1658
Prozessbeilagen: (7) Mitteilung des Ratssekretärs Gerhard Schlaff vom 22.09.1655; Ratsgerichtsurteil vom 28.06.1655, Zeugnis des Wismarer Stadtkommandanten, Oberst Joachim von Volckmann über den Besitz Ulfsparres an dem fraglichen Holz vom 14.11.1654; von Tribunalsbote Jochim Lütteke ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 11. und 14.12.1655; Zeugenaussage des Schwagers des Bekl., Hans Rantzau zu Barendorf, vom 23.06.1657; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Zander vom 03.10.1657
- Archivaliensignatur
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(1) 1573
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar K 2 (W K 1 n. 2)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1654-1655) 10.09.1655-28.04.1658
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:03 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1654-1655) 10.09.1655-28.04.1658