Akten | Bestand

Appellationsgericht des 2. Regenkreises (Bestand)

Vorwort: Die Appellationsgerichte des Königreichs Bayern waren in Zivilsachen die zweite Instanz über den Landgerichten und in peinlichen Fällen die erste, entscheidende Instanz.

Mit der Neueinteilung des Königreichs Bayern in Folge der Pariser Verträge 1810 reduzierte sich die Zuständigkeit des Appellationsgerichts in Amberg zum 1. November 1810 auf den 2. Regenkreis mit den Landgerichten Abensberg, Burglengenfeld, Cham, Hemau, Kastl, Kelheim, Nabburg, Neunburg vorm Wald, Roding, Parsberg, Riedenburg, Sulzbach, Stadtamhof, Vohenstrauß, Waldmünchen und den Stadtgerichten Amberg und Regensburg.

Die territoriale Neuordnung des Königreichs Bayern von 1817 in Folge des Wiener Kongresses änderte den Zuschnitt des Regenkreises erneut grundlegend.

Der vorliegende Bestand wurde weitgehend aus Archivalien des aufgelösten Pertinenzbestands "Appellationsgericht Amberg" gebildet.

Bestandssignatur
Appellationsgericht des 2. Regenkreises
Umfang
73
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 2.) Justiz, Politische Befreiung >> 1. Gerichte vor 1879 >> Appellationsgerichte (1808-1810, 1810-1817, 1817-1837, 1837-1872) (II.B.2.1.101-104)

Provenienz
Appellationsgericht des 2. Regenkreises
Bestandslaufzeit
1810-1817

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Letzte Aktualisierung
26.03.2025, 10:30 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Akten

Beteiligte

  • Appellationsgericht des 2. Regenkreises

Entstanden

  • 1810-1817

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