Akten | Bestand

Appellationsgericht des 3. Regenkreises (Bestand)

Vorwort: Die Appellationsgerichte des Königreichs Bayern waren in Zivilsachen die zweite Instanz über den Landgerichten und in peinlichen Fällen die erste, entscheidende Instanz.

Die territoriale Neuordnung des Königreichs Bayern in Folge des Wiener Kongresses änderte den Zuschnitt des Regenkreises, und damit den Zuständigkeitsbereich des Appellationsgerichts in Amberg zum 1.4.1817 grundlegend.
Vom bisherigen 2. Regenkreis gingen die Landgerichte Cham und Kötzting an den Unterdonaukreis; vom bisherigen Oberdonaukreis kamen die Landgerichte Neumarkt, Beilngries und Ingolstadt hinzu. Mit Auflösung des Fürstentums Eichstätt im Jahr 1833 folgten die Landgerichte Eichstätt und Kipfenberg.

Der vorliegende Bestand wurde weitgehend aus Archivalien des aufgelösten Pertinenzbestands "Appellationsgericht Amberg" gebildet.

Bestandssignatur
Appellationsgericht des 3. Regenkreises
Umfang
354
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 2.) Justiz, Politische Befreiung >> 1. Gerichte vor 1879 >> Appellationsgerichte (1808-1810, 1810-1817, 1817-1837, 1837-1872) (II.B.2.1.101-104)

Provenienz
Appellationsgericht des 3. Regenkreises
Bestandslaufzeit
1817-1837

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Letzte Aktualisierung
26.03.2025, 10:30 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Akten

Beteiligte

  • Appellationsgericht des 3. Regenkreises

Entstanden

  • 1817-1837

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