Akten | Bestand
Appellationsgericht des 3. Regenkreises (Bestand)
Vorwort: Die
Appellationsgerichte des Königreichs Bayern waren in
Zivilsachen die zweite Instanz über den Landgerichten und in
peinlichen Fällen die erste, entscheidende Instanz.
Die territoriale Neuordnung des Königreichs
Bayern in Folge des Wiener Kongresses änderte den Zuschnitt
des Regenkreises, und damit den Zuständigkeitsbereich des
Appellationsgerichts in Amberg zum 1.4.1817
grundlegend.
Vom bisherigen 2. Regenkreis gingen
die Landgerichte Cham und Kötzting an den Unterdonaukreis;
vom bisherigen Oberdonaukreis kamen die Landgerichte
Neumarkt, Beilngries und Ingolstadt hinzu. Mit Auflösung des
Fürstentums Eichstätt im Jahr 1833 folgten die Landgerichte
Eichstätt und Kipfenberg.
Der
vorliegende Bestand wurde weitgehend aus Archivalien des
aufgelösten Pertinenzbestands "Appellationsgericht Amberg"
gebildet.
- Bestandssignatur
-
Appellationsgericht des 3. Regenkreises
- Umfang
-
354
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 2.) Justiz, Politische Befreiung >> 1. Gerichte vor 1879 >> Appellationsgerichte (1808-1810, 1810-1817, 1817-1837, 1837-1872) (II.B.2.1.101-104)
- Provenienz
-
Appellationsgericht des 3. Regenkreises
- Bestandslaufzeit
-
1817-1837
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
26.03.2025, 10:30 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
- Akten
Beteiligte
- Appellationsgericht des 3. Regenkreises
Entstanden
- 1817-1837