Band
Einfältige Gast-Predigt/ über die Wort Tobiae am 5. v. 13. : Welche durch großgünstige Bewilligung des Hoch- und Wohl Ehrwürdigen Ministerii in der alten und berümbten Stadt Erfurt/ bey der frommen und eyfferigen Gemeine zu den Predigern den 22. Decembr. Anno 1673. ... durch blosse Praemeditation abgelegt/ und hernach ... in Druck gegeben worden
- Standort
-
Forschungsbibliothek Gotha -- Theol 4° 00919-920 (19a)
- VD 17
-
39:136257S
- Umfang
-
23 S, 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Drucke des 17. Jahrhunderts
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Jena : Gollner , 1673
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- URN
-
urn:nbn:de:urmel-3073db8c-862f-4edc-8e53-14ff8feb12a1-00009882-010
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
14.04.2025, 12:54 MESZ
Datenpartner
Forschungsbibliothek Gotha der Universität Erfurt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Band
Beteiligte
Entstanden
- Jena : Gollner , 1673
Ähnliche Objekte (12)

Ausführliche Beschreibung einer gantz neu erfundenen Horizontalischen und zwar Azimuthalischen Sonnen-Uhr, gerichtet auf Elevationem Poli 51 Grad : Nach deren Benennung, Aufzeichnung, Beweiß und Gebrauch, welche sich Durch allerhand Observationes und Berechnung des stündlichen, insonderheit auf die Tage derer Jährlichen zwey Sonnenwenden, und die Tag und Nacht gleich habende Zeit zutreffenden Azimuths der Sonnen an die Hand gegeben, ...

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen/ Wormit die Gerichts-Herrn/ und deren Beambte die Unterthanen/ wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung/ und Unterricht/ warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden/ und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zunehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen
