Monografie
D. Ahasveri Fritschens/ Erbauliche Tractätlein : I. Nachts-Andacht frommer Christen. II. Die rechte güldene Denck-Kunst. III. Von der stätswährenden Seelen-Freude eines Christen in Gott. IV. Christenthumbs Erbauung/ mittelst Lesung Geistreicher Bücher und Schrifften
- Location
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Im 971 a (2)
- VD 17
-
3:322183K
- Extent
-
168 S ; 12°
- Language
-
Deutsch
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/opendata2-19772
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-610845
- Last update
-
17.03.2025, 8:37 AM CET
Data provider
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
Time of origin
- Jena : Gollner , 1675
Other Objects (12)

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen/ Wormit die Gerichts-Herrn/ und deren Beambte die Unterthanen/ wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung/ und Unterricht/ warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden/ und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zunehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen
