Bestand

Werbezentralen und Weiterleitungsstellen des XIV. Armeekorps (Bestand)

Inhalt und Bewertung

Es handelt sich um die Akten der Werbezentralen und Weiterleitungsstellen für den Bereich des XIV. Armeekorps.
Nachdem nach Kriegsende das kaiserliche Heer in seiner Struktur nicht mehr zu erhalten war und der Einsatz der Verbände des Feldheeres in der Heimat sich als undurchführbar erwies, erachtete die Oberste Heeresleitung die Aufstellung von Freiwilligenverbänden für notwendig. Diese Formationen waren zunächst nur geduldet. Doch im Dezember 1918 forderte der Chef der Operationsabteilung die beiden Heeresgruppenkommandos auf, Freiwilligenverbände aufzustellen. Am 6. März 1919 wurde das Gesetz zur Bildung einer vorläufigen Reichswehr beschlossen.
Für die Deckung des Bedarfs an Soldaten für die vorläufige Reichswehr und die Freikorps - insbesondere für den Grenzschutz Ost und das badische Volksheer - waren die Werbezentralen und Weiterleitungsstellen zuständig.
Im Bestand ist das Schriftgut folgender Werbezentralen überliefert:
Werbezentrale I und Weiterleitungsstelle I in Donaueschingen;
Werbezentrale II und Weiterleitungsstelle II in Heidelberg;
Werbezentrale III und Weiterleitungsstelle III in Bruchsal;
Werbezentrale Durlach;
Werbezentrale Freiburg
Werbezentrale Mosbach;
Werbezentrale Radolfzell (bis Mai 1919 Stockach);
Werbezentrale Villingen.
Inhaltlich besteht der Bestand vor allem aus der Überlieferung der allgemeinen internen Verwaltung dieser Werbezentralen und ihrem Aufgabenfeld, genügend Kräfte für die Erfüllung der militärischen Anforderungen sicher stellen zu können. Besonders nennenswert sind die Aktengruppen über die Anwerbung von Soldaten, die Einstellung von Offizieren, die Verpflichtungen zum Militärdienst, den Grenzschutz Ost, die Aufstellung der Reichswehr und die Verfügungen des Generalkommandos.

Inhalt: Es handelt sich um die Akten der Werbezentralen und Weiterleitungsstellen für den Bereich des XIV. Armeekorps. Nachdem nach Kriegsende das kaiserliche Heer in seiner Struktur nicht mehr zu erhalten war und der Einsatz der Verbände des Feldheeres in der Heimat sich als undurchführbar erwies, erachtete die Oberste Heeresleitung die Aufstellung von Freiwilligenverbänden für notwendig. Diese Formationen waren zunächst nur geduldet. Doch im Dezember 1918 forderte der Chef der Operationsabteilung die beiden Heeresgruppenkommandos auf, Freiwilligenverbände aufzustellen. Am 6. März 1919 wurde das Gesetz zur Bildung einer vorläufigen Reichswehr beschlossen. Für die Deckung des Bedarfs an Soldaten für die vorläufige Reichswehr und die Freikorps - insbesondere für den Grenzschutz Ost und das badische Volksheer - waren die Werbezentralen und Weiterleitungsstellen zuständig. Im Bestand ist das Schriftgut folgender Werbezentralen überliefert: Werbezentrale I und Weiterleitungsstelle I in Donaueschingen; Werbezentrale II und Weiterleitungsstelle II in Heidelberg; Werbezentrale III und Weiterleitungsstelle III in Bruchsal; Werbezentrale Durlach; Werbezentrale Freiburg Werbezentrale Mosbach; Werbezentrale Radolfzell (bis Mai 1919 Stockach); Werbezentrale Villingen. Inhaltlich besteht der Bestand vor allem aus der Überlieferung der allgemeinen internen Verwaltung dieser Werbezentralen und ihrem Aufgabenfeld, genügend Kräfte für die Erfüllung der militärischen Anforderungen sicher stellen zu können. Besonders nennenswert sind die Aktengruppen über die Anwerbung von Soldaten, die Einstellung von Offizieren, die Verpflichtungen zum Militärdienst, den Grenzschutz Ost, die Aufstellung der Reichswehr und die Verfügungen des Generalkommandos.

Bestandsgeschichte: Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps in Karlsruhe begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 39 Archivalieneinheiten mit einem Umfang von 0,85 laufenden Metern.

Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/1918, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.

Bestandssignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 139
Umfang
39 Archivalieneinheiten

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Krieg >> XIV. (Badisches) Armeekorps >> Nachfolge- und Übergangseinrichtungen

Bestandslaufzeit
1918-1919

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:03 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1918-1919

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