Bestand
Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Es handelt sich um die Akten des stellvertretenden
Generalkommandos des XIV. Armeekorps (1914-1918), des
Generalkommandos des XIV. Armeekorps (1918/19), des
Abwicklungsamtes des XIV. Armeekorps (1919-1921), der
Kriegsamtstelle Karlsruhe (1916-1918), der Kriegsamtsnebenstelle
Mannheim (1917-1918) und des Landeswirtschaftsamtes Karlsruhe
(1918-1924).
Mit Beginn der Mobilmachung übernahm das
stellvertretende Generalkommando vom aktiven Generalkommando seinen
Befehls- und Geschäftsbereich selbständig. Mit der Rückkehr des
aktiven Generalkommandos des XIV. Armeekorps am 12. Dezember 1918
wurde das stellvertretende Generalkommando aufgelöst. Die Geschäfte
des Generalkommandos wurden am 1. Oktober 1919 durch das
Abwicklungsamt des XIV. Armeekorps übernommen.
Zu den
Aufgaben des stellvertretenden Generalkommandos zählten die
Aufsicht über die Ausbildung der zurückgebliebenen oder neu
aufgestellten Truppenteile, die Offiziersangelegenheiten, die
Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das
Feldheer, die Sicherung der Verkehrswege, der Grenzschutz gegenüber
der Schweiz, die Spionageabwehr, die Betreuung und Versorgung der
Kriegsbeschädigten, die Unterbringung, Verpflegung und der
Arbeitseinsatz der zugewiesenen Kriegsgefangenen. Politische
Aufgaben nahm es immer dann wahr, wenn die öffentliche Sicherheit
gefährdet war. Das Generalkommando war für die Auflösung des
bisherigen XIV. Armeekorps und seiner Einheiten sowie der
Formationen, die in dessen Bereich ihre Ersatztruppenteile hatten,
zuständig.
Die Kriegsamtstellen hatten vor allem die
Ausführung der im Hilfsdienstgesetz festgelegten Bestimmungen
voranzutreiben und zu überwachen, die Reklamation von
Arbeitskräften und die Angelegenheiten der Waffen- und
Munitionsbeschaffung zu bearbeiten. Angegliedert waren ihnen auch
Abteilungen für landwirtschaftliche und Versorgungsbelange sowie
eine Frauenabteilung, die für den Arbeitseinsatz von Frauen in der
Industrie verantwortlich war. Nach Auflösung der Kriegsamtstelle im
Dezember 1918 wurde die Institution unter dem Namen
Landeswirtschaftsamt dem neuerrichteten Ministerium für
Übergangswirtschaft angegliedert. Eine Hauptaufgabe dieses Amtes
war die Baustoff-, Kohlen- und Rohstoffbewirtschaftung.
Besonders nennenswert sind die Aktengruppen über die
Neuaufstellung und Organisation von Formationen, der Grenzschutz am
Bodensee, die Überwachung und Einziehung der Elsass-Lothringer, der
Luftschutz, die Fliegerangriffe, die Personalangelegenheiten, der
Arbeitseinsatz und die Behandlung von Kriegsgefangenen, die
Spionageabwehr, der Schutz industrieller Anlagen, die
militärpolizeilichen Maßnahmen, die militärische Postüberwachung,
die Truppenaufklärung sowie der Vaterländische Unterricht, die
Demobilmachung, die Soldatenräte, die Organisation des
Arbeitseinsatzes, die Kriegsproduktion, die Beschäftigung von
Frauen, die wirtschaftliche Demobilmachung und die
Baustoffbewirtschaftung.
Behördengeschichte: Mit der
kaiserlichen Verordnung über die Verhängung des Kriegszustands und
den nachfolgenden "Bekanntmachungen über die Erklärung des
Kriegszustands" durch die Militärbefehlshaber der einzelnen Korps-
und Festungsbereiche am 31. Juli 1914 traten die Vorschriften des
preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851
in Kraft. Da das Großherzogtum Baden seit der Militärkonvention mit
dem Königreich Preußen vom 25. November 1870 seine Truppen zu einem
Bestandteil der Deutschen bzw. der königlich Preußischen Armee
erklärt hatte, kamen auch hier die preußischen Gesetze in Anwendung
(1). Der Militärbefehlshaber des XIV. Armeekorps, der seinen Sitz
in Karlsruhe hatte, übernahm im Zuge der Erklärung des
Kriegszustands die vollziehende Gewalt. Die Zivilbehörden waren nun
in vielen ihrer Tätigkeitsbereiche den Anordnungen und Aufträgen
des kommandierenden Generals des XIV. Armeekorps unterworfen. Sein
Zuständigkeitsbezirk umfaßte die Länder Baden und Hohenzollern
sowie Teile des Oberelsasses mit Ausnahme der badischen und
elsässischen Gebiete, die zu den Festungen Germersheim, Straßburg,
Neubreisach und Istein zählten. Der kommandierende General des XIV.
Armeekorps erklärte für Baden und Hohenzollern den einfachen, für
das Oberelsaß den verschärften Kriegszustand (2). Dies bedeutete:
Der Militärbefehlshaber übernahm die vollziehende Gewalt, ein
verschärftes materielles Strafrecht, sowohl beim Militärstrafrecht
als auch beim allgemeinen Strafrecht, trat in Kraft. Der
Militärbefehlshaber beanspruchte ein selbständiges
Verordnungsrecht, die Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit
wurden besonderen Beschränkungen unterworfen. Im Oberelsaß konnte
der Militärbefehlshaber aufgrund des verschärften Kriegsrechts auch
die acht wichtigsten Grundrechte des preußischen
Grundrechtekatalogs außer Kraft setzen (3). Mit der Erklärung der
Mobilmachung am 1. August 1914 kamen der Mobilmachungsplan für das
deutsche Heer und die Mobilmachungsinstruktion für das XIV.
Armeekorps (4) in Anwendung. Die Geschichte des Stellvertretenden
Generalkommandos des XIV. Armee-korps beginnt mit dem ersten
Mobilmachungstag am 2. August 1914, an dem der
"Friedens-Registrator" und vier Unteroffiziere vom mobilen
Generalkommando zum stellvertretenden Generalkommando übertraten.
Insgesamt waren zu Beginn des I. Weltkrieges bei dieser
Kommandobehörde 13 Offiziere und höhere Beamte sowie 8
Unteroffiziere beschäftigt. An der Spitze des Stabes stand der
stellvertretende kommandierende General (5). Laut Terminplan für
die Mobilmachung übernahm das stellvertretende Generalkommando am
sechsten Mobilmachungstag seinen Befehls- und Geschäftsbereich vom
aktiven Generalkommando selbständig (6). Die Zuständigkeit des
stellvertretenden Generalkommandos umfaßte militärische,
wirtschaftliche und politische Aufgaben und Funktionen. Zu den
militärischen Aufgaben zählten unter anderem die Aufsicht über die
Ausbildung der zurückgebliebenen oder neuaufgestellten Truppenteile
und Offiziersangelegenheiten. Die weitere Geschäftseinteilung und
Gliederung des stellvertretenden Generalkommandos des XIV.
Armeekorps ist dem beigefügten Geschäftsverteilungsplan zu
entnehmen. Immer wichtiger wurde aber im Laufe des Krieges die
Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das
Feldheer. Hinzu kamen die Sicherung der Verkehrswege vor
feindlichen Anschlägen, der Grenzschutz gegenüber der Schweiz, die
Spionageabwehr, die Betreuung und Versorgung der
Kriegsbeschädigten, die Unterbringung, Verpflegung und der
Arbeitseinsatz der dem stellvertretenden Generalkommando
zugewiesenen Kriegsgefangenen. Politische Aufgaben nahm das
stellvertretende Generalkommando immer dann wahr und fühlte sich
zum Eingreifen verpflichtet, wenn es die "öffentliche Sicherheit"
gefährdet sah (7). Gesetzliche Grundlage für das Eingreifen des
stellvertretenden Generalkommandos in den zivilen Bereich war der §
9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851.So
griff es zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung und des
Arbeitseinsatzes in der Landwirtschaft ein, um die Unruhe in der
Bevölkerung wegen der schlechten Versorgungslage zu bekämpfen. Ein
weiteres, zunehmend wichtigeres Betätigungsfeld des
stellvertretenden Generalkommandos wurde im Laufe des Krieges die
Überwachung des politischen Lebens in seinem Befehlsbereich. Dazu
gehörten alle Formen der Zensur: Vor- und Nachzensur der Presse,
Brief- und Telegrammzensur. Das Vereins- und Versammlungswesen
wurde durch Verbote und Auflagen reglementiert. Mit der Einführung
des "Vaterländischen Unterrichts" mußte die für die Zensur
zuständige Abteilung nun auch die Propaganda fördern, indem sie
öffentliche Vorträge organisierte und Presseinformationen an die
Zeitungsredaktionen weitergab. Eine Einschränkung der Befehlsgewalt
erfuhr das stellvertretende Generalkommando durch das Gesetz über
den Kriegszustand vom 4. Dezember 1916, mit dem den
Militärbefehlshabern eine Zentralinstanz als Aufsichts- und
Beschwerdestelle vorgesetzt wurde. Zum Obermilitärbefehlshaber
wurde der Kriegsminister in Berlin ernannt. Doch bereits eine
Kabinettsordre vom 1. November 1916 hatte die stellvertretenden
Generalkommandos "hinsichtlich der Ersatzangelegenheiten, der
Verwendung der immobilen Formationen ihres Bereiches, der
kriegswirtschaftlichen Ausnutzung der Heimat und aller die
Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter betreffenden
Angelegenheiten" den Befehlen des Kriegsministeriums (8)
unterstellt. Eine bedeutende Weiterung der Aufgaben des
stellvertretenden Generalkommandos erfolgte im Rahmen des
"Hindenburgprogramms" und des "Vaterländischen Hilfsdienstes" Ende
1916 (9) und der damit einhergehenden Fragen der Organisation der
heimischen Industrie, der Landwirtschaft, des
Arbeitskräfteeinsatzes und Ersatzes für das Feldheer. Für diese
Bereiche wurde im Dezember 1916 die Kriegsamtstelle in Karlsruhe
errichtet. Für die Kriegsrohstoffbewirtschaftung blieb aber bis in
den Juli 1917 das stellvertretende Generalkommando zuständig. Eine
wirkliche Einschränkung der Befehlsgewalt der stellvertretenden
kommandierenden Generale erfolgte erst in den letzten Kriegswochen,
als dem Obermilitärbefehlshaber das Recht verliehen wurde, den
Militärbefehlshabern bindende Weisungen zu geben. Zudem wurden sie
nun verpflichtet, ihre Befugnisse nur noch im Einverständnis mit
den von den Landesbehörden betrauten Verwaltungsstellen auszuüben
(10). Bestehen blieb das stellvertretende Generalkommando des XIV.
Armeekorps auch nach der Waffenstillstandserklärung im Nobember
1918. Erst mit der Rückkehr des aktiven Generalkommandos des XIV.
Armeekorps aus dem Feld nach Karlsruhe bzw. Durlach wurde das
stellvertretende Generalkommando aufgelöst und seine Funktionen von
der zurückgekehrten Formation am 12. Dezember 1918 übernommen
(A.V.B. 1918, Nr. 1313), wie es durch den Demobilmachungsplan, der
seit dem Sommer 1917 ausgearbeitet wurde, vorgesehen war. Das
Generalkommando war für die Auflösung des bisherigen XIV.
Armeekorps und seiner Einheiten sowie der Formationen fremder
Armeekorps, die sich im Korpsbezirk befanden, zuständig.Vorbereitet
wurden diese Arbeiten durch die von den einzelnen militärischen
Formationen eingesetzten Auflösungs- bzw. Aufarbeitungskommandos.
Das Generalkommando hatte im Korpsbezirk die Auflösung der
einzelnen Formationen zu koordinieren und zu kontrollieren.
Untergebracht war das Generalkommando in Durlach, da Karlsruhe noch
innerhalb der beim Waffenstillstandsabkommen festgelegten 10
Kilometer breiten entmilitarisierten und neutralen Zone lag.
Aufgrund des Versailler Vertrags und auf Betreiben der
Friedenskommission der Alliierten mußten die Stäbe des kaiserlichen
Heeres aufgelöst werden. Um aber eine ordnungsgemäße Auflösung der
Formationen des alten Heeres, die Rückführung der deutschen
Kriegsgefangenen, die Beantwortung von Anfragen über Formationen,
Dienststellen und deren Standorte, die Bearbeitung von
Personalangelegenheiten sowiedie Einrichtung einer
Dokumentationsstelle gewährleisten zu können, mußte eine zivile
Behörde geschaffen werden, die diese Aufgaben wahrnahm. Aus diesen
Gründen und zu diesem Zweck wurde das Generalkommando des XIV.
Armeekorps zum 30. September 1919 (K.V.B. 1919, Nr. 2084, und
Zusatz zum H.V.B. 1919, Nr. 141) aufgelöst und zum 1. Oktober 1919
das Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps eingerichtet (11).
Das Personal dieser Behörde wurde weitgehend vom Generalkommando
übernommen. Die Auflösungs- und Nachkommandos der Einheiten des
früheren XIV. Armeekorps wurden in Abwicklungsstellen umbenannt.
Übergeordnete Behörde war in Berlin das Heeresabwicklungs-Hauptamt.
Um den "zivilen" Charakter dieser Behörden der Friedenskommission
deutlich zu machen, wurden die Abwicklungsämter und -stellen nach
einem Kabinettsbeschluß der Reichsregierung vom 31. Oktober 1919
dem Reichsminister der Finanzen unterstellt, der zur Leitung dieser
Sektion seines Ministeriums einen Reichsabwicklungskommissar
bestellte. Der Sitz des Abwicklungsamtes des früheren XIV.
Armeekorps befand sich in Durlach und Karlsruhe. Im April 1920
waren beim Abwicklungsamt und bei den dreißig ihm unterstellten
Abwicklungsstellen insgesamt über 1300 Personen beschäftigt. Die
alliierte Friedenskommission war aber vom zivilen Charakter des
Abwicklungsamts nicht überzeugt. Auch die Bediensteten fanden sich
in ihrer Rolle als zivile Beamte noch nicht zurecht, wie die
wechselnde Benennung der Bediensteten mit militärischen
Dienstgraden und zivilen Dienstbezeichnungen ausweist. Aufgrund
einer Beschwerde der alliierten Friedenskommission mußte das
Heeresabwicklungshauptamt die Bediensteten des Karlsruher
Abwicklungsamts auffordern, das Uniformtragen während der
Dienstzeit zu unterlassen. Doch alle Bemühungen, dieser Behörde
einen zivilen Anstrich zu verleihen, fruchteten nicht. Auf Druck
der Alliierten mußte das Abwicklungsamt im Oktober 1920 die
neutrale Zone verlassen und nach Heilbronn umziehen. Schon zuvor
wurde das Abwicklungsamt vom Reichsministerium der Finanzen
gedrängt, das ihm unterstellte Personal erheblich zu verringern, um
einerseits einer Forderung der alliierten Kommission nachzukommen,
andererseits um die finanziellen Belastungen zu vermindern.
Aufgrund einer Verfügung des Ministeriums der Finanzen wurde das
Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps zum 1. Januar 1921
aufgelöst. An seine Stelle traten: die Zweigstelle der
Abwicklungsintendantur des früheren XIV. Armeekorps, das Archiv des
XIV. Armeekorps und die Heimkehr-Abteilung, die alle ihren Sitz in
Heilbronn hatten. Das endgültige Ende der aus dem stellvertretenden
Generalkommando hervorgegangenen Dienststellen erfolgte zum 31.
März 1921 mit der Aufhebung der Abwicklungsämter und
Abwicklungsintendanturen der Armeekorps durch eine Verfügung des
Reichsministeriums der Finanzen vom 2. März 1921 (H.V.B. 1921, Nr.
217). Als Nachfolgebehörde des Abwicklungsamts, die mit der
Verwaltung der Akten betraut war, ist die Reichsarchivzweigstelle
Heilbronn anzusehen. Aufgrund der Erfordernisse des Krieges mußte
die Organisation der Industrie, der Landwirtschaft und des
Arbeitsmarkts für die Nachschubbeschaffung, besonders von Waffen
und Munition, neu geregelt werden. Dazu wurden einzelnen
stellvertretenden Generalkommandos Kriegsamtstellen angegliedert
(12). In Karlsruhe wurde am 6. Dezember 1916 eine Kriegsamtstelle
eingerichtet. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich auf das dem
stellvertretenden Generalkommando unterstellte Gebiet. Ihr
untergeordnet waren die Kriegsamtnebenstelle Mannheim, der die
Amtsbezirke Mannheim, Schwetzingen und Weinheim unterstanden, und
die Kriegsamtnebenstelle Mülhausen im Elsaß; letztere konnten aber
Maßnahmen nur in Verbindung mit der Kriegsamtstelle Karlsruhe
einleiten. Die Kriegsamtstellen hatten vor allem die Ausführung der
im Hilfsdienstgesetz festgelegten Bestimmungen voranzurteiben und
zu überwachen, die Reklamation von Arbeitskräften
undAngelegenheiten der Waffen- und Munitionsbeschaffung zu
bearbeiten. Angegliedert waren ihnen auch Abteilungen für
landwirtschaftliche und Versorgungsbelange sowie eine
Frauenabteilung, die für den Arbeitseinsatz von Frauen in der
Industrie verantwortlich war. Im März 1917 wurde die für die
Landwirtschaft zuständige Abteilung abgetrennt und als badisches
Kriegswirtschaftsamt errichtet. Die Tätigkeitsbereiche und
Befugnisse der Kriegsamtstellen wurden im Laufe der Jahre 1917 und
1918 ausgedehnt, so vor allem in der Kohle- und
Rohstoffbewirtschaftung. Da die Kriegsamtstelle Karlsruhe und die
Kriegsamtnebenstelle Mannheim nach dem Waffenstillstandsabkommen im
November 1918 in der neutralen Zone lagen, mußten sie ihres
militärischen Charakters entkleidet werden. Dazu wurden sie am 4.
bzw. 5. Dezember 1918 offiziell aufgelöst und unter dem Namen
badisches Landeswirtschaftsamt dem neuerrichteten Ministerium für
Übergangswirtschaft und Wohnungswesen angegliedert. Die
Kriegsamtnebenstelle Mannheim wurde in "Landeswirtschaftsstelle
Mannheim" umbenannt. Mit der Demobilmachung wurden nach und nach
einige Abteilungen des Landeswirtschaftsamts aufgelöst. Ausgebaut
wurde jedoch die Abteilung, die für die Baustoffbewirtschaftung -
Ziegel und Zement - zuständig war. Sie war die Hauptabteilung des
Landeswirtschaftsamts und hatte vor allem für die Versorgung der
badischen Ziegeleien und Zemantfabriken mit Kohle zu sorgen.
Daneben bestanden noch die Abteilungen für Rohstoff- und
Kohlenbewirtschaftung. Wurden die beiden letztgenannten Behörden
schon Ende 1919 aufgelöst, geschah dies bei der Abteilung für
Baustoffbewirtschaftung erst Ende 1924. Die
Unterstellungverhältnisse der Kriegsamtstelle bzw. des
Landeswirtschaftsamtes gestalteten sich kompliziert. Die
Kriegsamtstelle war Teil des stellvertretenden Generalkommandos des
XIV. Armeekorps und ihm untergeordnet. Weisungsbefugt gegenüber der
Kriegsamtstelle und der Kriegsamtnebenstelle waren sowohl das
Kriegsamt in Berlin mit seinen nachgeordneten Departements und
Abteilungen als auch das stellvertretende Generalkommando auf allen
denjenigen Gebieten, deren Bearbeitung ihnen als Organ des
stellvertretenden Generalkommandos oblag (13). Mit der Auflösung
der Kriegsamtstelle und Kriegsamtnebenstelle im Dezember 1918
wurden die Nachfolgeinstitutionen dem badischen Ministerium für
Übergangswirtschaft und Wohnungswesen unterstellt. Mit der
Reorganisation der Ministerien in Baden im Juni 1919 änderten sich
auch die Unterordnungsverhältnisse. Das Landeswirtschaftsamt
unterstand als Zivilbehörde dem Ministerium des Innern. Die
Angelegenheiten der Baustoffabteilung gehörten zur Zuständigkeit
des Arbeitsministeriums, diejenigen der Kohlen- und
Rohstoffabteilung zu der des Ministeriums des Innern. Im Herbst
1919 wurde das Landeswirtschaftsamt, das nun nur mehr aus der
Baustoffabteilung bestand, vollständig dem Arbeitsministerium
unterstellt. Aufgelöst wurde diese Abteilung endgültig erst Mitte
der 20er Jahre, als letzte der aus dem Krieg herrührenden Stellen
des stellvertretenden Generalkommandos.
Zur Archivgeschichte: Die
Anfänge des Korpsarchivs: Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs
sammelte sich bei Auflösungsstäben und Abwicklungsstellen des
(früheren) XIV. Armeekorps in großen Mengen das Schriftgut
militärischer Einheiten und Behörden an, zu dessen Aufbewahrung und
Ordnung archivische Einrichtungen geschaffen werden mussten. Mit
der Rationalisierung und Reduzierung der Auflösungs- und
Abwicklungsgeschäfte in den Jahren 1919/20 ging eine
Zentralisierung der Schriftgutverwaltung einher - es entstand das
Archiv des XIV. Armeekorps. Beim Generalkommando und Abwicklungsamt
in Durlach wurde bereits im Sommer/Herbst 1919 die Errichtung eines
Korpsarchivs erwogen. Ins Werk gesetzt wurde der Plan, der bei den
vorgesetzten Behörden auf Zurückhaltung stieß, im folgenden Winter.
Aus dem Abwicklungsamt herausgewachsen, verselbständigte sich das
Korpsarchiv zu Anfang des Jahres 1921. Als quasi eigenständige
Institution bestand es allerdings nur kurze Zeit. Am 1. April 1921
wurde die sogenannte Aktenverwaltung XIV als Zweigstelle Heilbronn
dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert. Da ein Großteil der
Akten der mit der Schriftgutsicherung befaßten Abteilungen des
Generalkommandos und des Abwicklungsamts des (früheren) XIV.
Armeekorps der Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos
angefügt wurde, erscheint es sinnvoll, an dieser Stelle auf die
Entwicklung der archivischen Einrichtungen, bei denen das
Schriftgut der militärischen Einheiten und Behörden des XIV.
Armeekorps zusammenlief, einzugehen. Damit wird zugleich der
institutionelle Rahmen umrissen, in dem sich Bildung und
Zusammenführung der (Teil-)Bestände, die zum Bestand
"Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps ..." vereinigt
wurden, vollzog. Neben den in den Bestand 456 F 8 eingegangenen
Unterlagen der Abteilungen Id des stellvertretenden
Generalkommandos und Generalkommandos und der Abteilung Ib (Archiv)
des Abwicklungsamts (Fasz. 108-145, 367-390, 406-440) bieten Teile
des Bestands 456 E.V. 152 - Reichsarchivzweigstelle Heilbronn (14)
- wichtige Informationen zu den Anfängen archivischer Arbeit im
Zusammenhang der Auflösung und Abwicklung des XIV. Armeekorps. In
der von der Abteilung Id im Frühjahr 1918 herausgegebenen, bis 30.
September 1919 gültigen "Demobilmachungs-Übersicht des
stellvertretenden Generalkommandos XIV. Armeekorps" (15) war der
Verbleib der Kriegsranglisten, Kriegsstammrollen und
Truppenkrankenbücher, der Verwaltungsakten und der
militärgerichtlichen Akten sämtlicher demobilzumachender
Formationen des XIV. Armeekorps grundsätzlich geregelt. Beim
Generalkommando, das im Dezember 1918 die Geschäfte des
stellvertretenden Generalkommandos übernahm, hatte die Abteilung Id
als "Demobilmachungsabteilung" - sie unterstand der Abteilung Ia -
die Verwaltung des Schriftguts zu organisieren. Vom 1. Oktober 1919
ab ersetzte die von dieser Abteilung erarbeiteten "Übersicht über
den Verbleib der Akten der Formationen des XIV. Armeekorps
(Ü.V.A.)", gedruckt Karlsruhe 1919 (16), die
Demobilmachungsübersicht. Mit Erlass vom 15.3.1919 (17) wurde zur
Aufarbeitung des beim Generalkommando eingegangenen Schriftguts
eine dem Auflösungskommando E/109, Karlsruhe, untergeordnete
"Aktenstelle des Generalkommandos XIV. Armeekorps" begründet. Die
früheren Dienstgebäude des Generalkommandos in Karlsruhe lagernden
Bestände sollten in ein Kammergebäude der Karlsruher
Grenadierkaserne überführt werden. Die Aktenstelle sollte die
Sichtung und Verzeichnung der beim Generalkommando verbleibenden
Akten, die Beantwortung darauf bezüglicher Anfragen und die
Weitergabe fehlgeleiteter Akten an die zuständige Stelle leisten.
Für sachliche Fragen war die Abteillung Id des Generalkommandos
zuständig. Inwieweit die Aktenstelle im Frühjahr 1919 ihre
Tätigkeit aufnahm, ist nicht mehr feststellbar. Die Aktenstelle des
Generalkommandos kann von ihren Aufgaben her nicht als direkter
Vorläufer des Korpsarchivs gelten. Dessen Wurzeln liegen - in
institutioneller wie personeller Hinsicht - in der
Demobilmachungsabteilung und späteren Archivabteilung von
Generalkommando bzw. Abwicklungsamt. Am 19. August 1919 setzte das
Generalkommando, Abteilung Ia, das Kriegsministerium,
Armee-Abteilung, unter dem Betreff "Schaffung eines Korps-Archivs"
von der Absicht in Kenntnis, "die Zusammenfassung der Urkunden des
XIV. Armeekorps in einem Archiv jetzt schon zu beginnen und mit der
Einleitung dieser Arbeiten einen besonderen Referenten (folgt im
Konzept: - den bisherigen Demobilmachungs-Referenten -) zu
beauftragen" (18). Die erbetene Genehmigung des Kriegsministeriums
blieb freilich aus. Beim Abwicklungsamt des früheren XIV.
Armeekorps, das zum 1. Oktober die Nachfolge des Generalkommandos
antrat, wurde eine Archivabteilung eingerichtet. Nach der ab
1.10.1919 gültigen Geschäftseinteilung (K.V.B. 1919,Nr. 2102) (19)
war die Abteilung Ib (Archiv) des Abwicklungsamts u.a. für die
"Bildung des Archivs des ehemaligen XIV. A. K. durch Heranziehen
der Akten sämtlicher Formationen des ehemaligen XIV. A. K."
zuständig. Ihr unterstand auch die Aktenstelle des Abwicklungsamts.
Mit der Bildung eines "Archivkommandos", dem die Sicherung der
Friedens- und Kriegsakten aufgetragen war, war dem Erlaß des
Abwicklungsamts des früheren Preußischen Kriegsministeriums vom
17.10.1919 (H. V. B. 1919, Nr. 371) antizipatorisch entsprochen. Am
7. November 1919 legte das "Abwicklungsamt XIV. Armeekorps, Ib
(Archivkdo.)" dem Abwicklungsamt des früheren Preußischen
Kriegsministeriums den Antrag des Generalkommandos erneut vor (20).
Die Zusammenführung der bei den Abwicklungsstellen nicht mehr
benötigten Akten in einem Korpsarchiv, wo die darauf bezüglichen
Restgeschäfte erledigt würden, sei "dringend erwünscht". Wie schon
im vorigen Schreiben wurde auf den zu erwartenden
Rationalisierungseffekt hingewiesen. Hinter beiden Vorstößen stand
als Leiter der Demobilmachungsabteilung des Generalkommandos und
der Archivabteilung des Abwicklungsamts der Hauptmann (a.D.)
Wilhelm Otto, der sich nach eigenen Worten "die Einrichtung des
Korpsarchivs zur Lebensaufgabe gemacht hatte" (21). Im
Abwicklungsamt des früheren Preußischen Kriegsministeriums waren
die - grundsätzlich gleichgerichteten - Planungen zur weiteren
Erledigung der Abwicklungsgeschäfte noch nicht abgeschlossen. Nach
Vorsprache bei der "maßgebenden Persönlichkeit" ermunterte der
ehemalige Generalstabschef des XIV. Armeekorps, Oberstleutnant
Föhrenbach, den Abteilungsleiter Otto, sofort mit der Einrichtung
des Korpsarchivs zu beginnen. "Keinesfalls können Sie warten, bis
die Berliner sich entschließen (...)" (22). Die vom
Heeresabwicklungs-Hauptamt am 4.2.1920 erlassenen "Richtlinien und
Grundsätze für das Abwicklungsgeschäft des alten Heeres" sahen denn
auch die Errichtung von Korpsarchiven vor. "Die Abwicklungsämter
ziehen nach und nach die Archive der Abwicklungsstellen in den
Standort des Abwicklungsamtes heran, und es bleiben zum Schluß
lediglich die Korpsarchive übrig, für deren vorläufige
Unterbringung frühzeitig zu sorgen ist." (H.V.B. 1920, Nr. 273). In
seiner Stellungnahme zu den im Entwurf übersandten
"Ausführungsbestimmungen für die Einrichtung von Aktenverwaltungen
(Korpsarchiven)" (vgl. Abw. V.B. 1920, Nr. 407) bemerkte das
Abwicklungsamt des XIV. Armeekorps, Ib (Archiv), man habe vor Ort
bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt (23). Der Auffassung
des Heeresabwicklungs-Hauptamts, das zusammenzuführende Schriftgut
sei größtenteils noch nicht archivreif - aus diesem Grund wurde
letztlich der Bezeichnung "Aktenverwaltungen" der Vorzug gegeben -,
widersprach das Abwicklungsamt aufgrund eigener Sachkenntnis. Mit
der Einrichtung des Archivs des XIV. Armeekorps war bereits im
Januar 1920 begonnen worden. Aus dem Oktober 1920 stammt eine
summarische Bestandsliste der - in der Karlsruher
Telegraphenkaserne lagernden (24) - Archivalien des XIV. Armeekorps
(25). Deren Gesamtumfang wird mit 1086,50 lfd. m beziffert. Die
Archivabteilung des Abwicklungsamts zeigte sich zugleich bestrebt,
die Arbeit der bei den Abwicklungsstellen bestehenden
Archivkommandos zu fördern. Zur Ordnung der Akten wurden praktische
Anweisungen gegeben (K. V. B. 1920, Nr. 172) (26). Auf diese Weise
sollte sichergestellt werden, daß die Bestände im geordneten
Zustand dem Korpsarchiv einverleibt werden konnten (vgl. K. V. B.
1920, Nr. 877). Im Herbst 1920 zogen Abwicklungsamt und Korpsarchiv
in die Infanteriekaserne Heilbronn. Das Arbeitsgebiet Ib wurde in
der Geschäftseinteilung vom 10.10.1920 (K. V. B. 1920, Nr. 1026)
der Zentralabteilung zugewiesen. Mit der Auflösung des
Abwicklungsamts verselbständigte sich am 1. Januar 1921 das "Archiv
XIV. Armeekorps" (27). Es trat unter die Zuständigkeit des
Reichsministers des Innern. Ab Mitte Februar hatte es allerdings
die Bezeichnung "Aktenverwaltung XIV" zu führen (28). Im März 1921
fiel die Entscheidung über künftige behördliche Zuordnung des
Korpsarchivs. Die Aktenverwaltung XIV wurde zum 1. April 1921 als
Zweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert und
dessen Abteilung Berlin unterstellt. (H.V.B. 1921, Nr. 288)
(29).
Bestandsgeschichte: Die
Bildung des Archivbestands "Stellvertretendes Generalkommando XIV.
Armeekorps, Kriegsamtsstellen und Sammelstellen" - so lautet der
alte Titel - erfolgte in den Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und
Stuttgart. Nach Ausweis einer Auflistung "der vorhandenen
Registraturen", die dem in der Zweigstelle Stuttgart angelegten
"Archiv-Verzeichnis" (E.V. 8) beigegeben wurde, war die Vereinigung
der Verwaltungsakten der Provenienzen stellvertretendes
Generalkommando, Kriegsamtstelle Karlsruhe und Kriegsamtnebenstelle
Mannheim Ende 1926 abgeschlossen. Kleinere Teilbestände
(Kriegsamtnenbenstelle Mülhausen i. E., Heimkehrsammelstellen)
wurden zu einem späteren Zeitpunkt abgetrennt bzw. ausgesondert.
Nachträglich angegliedert wurde das 1935 in die
Reichsarchivzweigstelle Stuttgart gelangte Schriftgut des
Landeswirtschaftsamts Karlsruhe. Die äußere Entwicklung des
Bestands, wie er nach einschneidenden Kassationen 1946/49 auf uns
gekommen ist, und der Gang seiner Erschließung seien hier in Kürze
dargestellt. Die zur Verfügung stehenden Quellen (30) erlauben es
freilich nur, einzelne markante Stationen der Bestandsgeschichte
aufzuzeigen. Die "Vorgeschichte" des Bestands beginnt mit den im
Zuge der Demobilmachung erfolgten Umstrukturierungen im Bereich der
militärischen Einheiten und Behörden. Nach der Auflösung des
stellvertretenden Generalkommandos, der Kriegsamtstelle Karlsruhe
und der Kriegsamtnebenstelle Mannheim war das bei diesen
Institutionen entstandene Schriftgut, soweit es von deren
Nachfolgeinstitutionen nicht mehr ständig benötigt wurde, durch
Archivierung zu sichern. In den Jahren 1918-1920/21 wurden bei der
Aktenstelle des Generalkommandos und Abwicklungsamts bzw. im
entstehenden Korpsarchiv die (Teil-)Bestände stellvertretendes
Generalkommando, Kriegsamtstelle Karlsruhe und Kriegsamtnebenstelle
Mannheim gebildet. Die Zusammenführung der (Teil-)Bestände war seit
dem Herbst 1920 im Gange. Die "Vergesellschaftung" und spätere
Vereinigung des Schriftguts verschiedener Provenienzen - an die
Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos als
Bestandskern wurden Akten und Bände von insgesamt neun weiteren
Einheiten und Behörden angegliedert - trug durchaus den während der
Kriegszeit und nach Kriegsende entstandenen
militärisch-verwaltungsmäßigen Hierarchien und Filiationen
Rechnung. Nach der "Demobilmachungs-Übersicht des stellvertretenden
Generalkommandos XIV. Armeekorps" verblieben die Verwaltungsakten
des stellvertretenden Generalkommandos, der Kriegsamtstelle
Karlsruhe wie der Kriegsamtnebenstelle Mannheim beim
Generalkommando des XIV. Armeekorps. Durch die mit den
Demobilmachungsvorarbeiten befaßte Abteilung Id wurde die
Geschäfts- und Aktenübergabe von den Abteilungen des
stellvertretenden Generalkommandos an die entsprechenden
Abteilungen des Generalkommandos von langer Hand vorbereitet. Nach
der Ablösung des stellvertretenden Generalkommandos durch das
zurückgekehrte Generalkommando im Dezember 1918 wurden die zur
Erledigung fortbestehender Aufgaben benötigten Akten des ersteren
in den neu- oder umgebildeten Abteilungen des letzteren - und auch
noch des Abwicklungsamts - weitergeführt und fortgesetzt (31). Der
Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos lagerten sich
- gewissermaßen als Nachakten - Schriftgutsplitter seiner
Nachfolgeinstitutionen an. - Was mit den nicht mehr benötigten
Akten im einzelnen geschah, entzieht sich unserer Kenntnis. Im
November/Dezember 1918 wurden sämtliche entbehrlichen Akten der
Kriegsamtstelle an stellvertretendes Generalkommando und
Generalkommando abgegeben. (Die Akten der früheren
Kriegsrohstoffstelle der Kriegsamtstelle kamen erst im Oktober 1920
zum Abwicklungsamt.) Zu Beginn des Jahres 1919 lag mithin der
Großteil des späteren Bestands "Stellvertretendes Generalkommando
XIV. Armeekorps ..." beim Generalkommando. Die im September 1919
herausgegebene "Übersicht über den Verbleib der Akten der
Formationen des XIV.Armeekorps Ü. V. A.)" weist denn auch aus, daß
das Schriftgut des stellvertretenden Generalkommandos - mit
Ausnahme der militärgerichtlichen Akten - , der Kriegsamtstelle
Karlsruhe und der Kriegsamtnebenstelle Mannheim beim
Generalkommando aufbewahrt würden (S. 7: C. Nr. 9; S. 33: Q, Nr.
194, 195). Vom Generalkommando ging die Verwaltung des Schriftguts
an das Abwicklungsamt über. Ein Teil der Akten der Abteilung Ib
(Archiv) des Abwicklungsamts wurde denen des stellvertretenden
Generalkommandos angefügt. - Nach der im archivgeschichtlichen
Exkurs erwähnten Bestandsliste lagerten im Oktober 1920 die
(Verwaltungs-) Akten des stellvertretenden Generalkommandos, der
Kriegsamtstelle Karlsruhe und der Kriegsamtnebenstelle Mannheim im
Mannschaftshaus I der Karlsruher Telegraphenkaserne: die ersteren
beiden Bestände im Südflügel, der letztere noch von diesen getrennt
im Nordflügel. Der Gesamtumfang der Bestandsgruppe
"Stellvertretendes Generalkommando" - die Akten des
stellvertretenden Generalkommandos waren vergesellschaftet mit
denen der Kriegsamtstelle Karlsruhe, der Kriegsamtnebenstelle
Mülhausen i.E., der Militärüberwachungsstelle Singen, der
Militärpolizeistellen Colmar, Donaueschingen, Freiburg, Heuberg,
Karlsruhe, Mannheim, der Seelsorge des stellvertretenden
Generalkommandos und der Oberpostdirektion Konstanz - wurde mit
86,5 lfd. m beziffert. Nach einem Vermerk auf der Liste zu
schließen, wurden die Akten der Kriegsamtnebenstelle Mannheim in
der Folge der Bestandsgruppe "Stellvertretendes Generalkommando"
zugewiesen. Von 1920/21 an teilte die Bestandsgruppe das Schicksal
der Gesamtüberlieferung des XIV. Armeekorps. Mit dem Abwicklungsamt
des XIV. Armeekorps wurden die Bestände des Korpsarchivs im Herbst
1920 nach Heilbronn verbracht. Durch die Vereinigung der
nachmaligen Reichsarchivzweigstelle Heilbronn mit der
Reicharchivzweigstelle Stuttgart gelangten sie im Jahr 1924 nach
Stuttgart (32). Der Archivbestand "Stellvertretendes
Generalkommando XIV. Armeekorps, Kriegsamtsstellen und
Sammelstellen", wie er uns erstmals in dem von der
Reichsarchivzweigstelle Stuttgart erstellten "Verzeichnis der
vorhandenen Registraturen" begegnet, erfuhr im Jahr 1935 weitere
Vermehrung. Einem Ansinnen des Präsidenten des Reichsarchivs
entsprechend wurden im Juli 1935 die in der Registratur des
badischen Innenministeriums vorhandenen Akten des vormaligen
Landeswirtschaftsamts Karlsruhe an die Reichsarchivzweigstelle
Stuttgart abgegeben (33). Die Württembergische Archivdirektion, die
nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände
des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947-1949
die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv
Karlsruhe ab (34). Im Vorfeld der Abgabe wurden im
Hauptstaatsarchiv Stuttgart erhebliche Eingriffe in den Bestand
"Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps ..."
vorgenommen. Erste Aussonderungen erfolgten bereits im August 1946.
Vor der Überführung nach Karlsruhe wurde der Bestand im Jahr 1949
weiter ausgedünnt. Über die Vernichtung historisch wertlosen
Schriftguts des XIV. Armeekorps bestand grundsätzliches
Einvernehmen zwischen der Württembergischen Archivdirektion und dem
Generallandesarchiv. Durchgeführt wurden die Kassationen von einem
vom Heeresarchiv Stuttgart übernommenen Bediensteten des
Hauptstaatsarchivs, Regierungsinspektor Beiermeister. Es wurden
vernichtet: sämtliche Schriftwechselbücher (stellvertretendes
Generalkommando samt Abteilungen mit Generalkommando und
Abwicklungsamt, Kriegsamtstelle Karlsruhe, Kriegsamtnebenstelle
Mannheim, Technischer Bezirksdienst Karlsruhe und Singen) -
insgesamt 224 Bände (35), ein Drittel der Akten des
stellvertretenden Generalkommandos, je etwa ein Fünftel der Akten
der Kriegsamtstelle Karlsruhe und der Kriegsamtnebenstelle
Mannheim, der Großteil des Schriftguts des Landeswirtschaftsamts
Karlsruhe und die - wenig umfangreiche - Überlieferung der
Sammelstellen Bruchsal, Donaueschingen, Eppingen und Heidelberg.
Seit April 1949 befindet sich der Bestand "Stellvertretendes
Generalkommando XIV. Armeekorps ..." mit der restlichen
Aktenüberlieferung des XIV. Armeekorps im Generallandesarchiv
Karlsruhe. In der Abteilung 456 wurde er nach dem als
Einlieferungsverzeichnis 8 geführten "Archiv-Verzeichnis" als
Bestand E. V., 8 bezeichnet. Nach der Neugliederung trägt er die
Signatur 456 F 8 (36). Die Verzeichnung der (Teil-)Bestände, die
zum Bestand "Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps,
Kriegsamtsstellen und Sammelstellen" vereinigt wurden, begann,
soweit wir sehen, erst in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart. Im
Herbst 1926 (Stand: 30. November 1926) wurde unter dem Archivleiter
von Haldenwang eine Bestandsaufnahme "der vorhandenen
Registraturen" durchgeführt. Vom 3. Februar 1930 datiert ein
Verzeichnis der Schriftwechselbücher, dem die gedruckte
"Geschäfts-Einteilung des stellvertretenden Generalkommandos XIV.
Armeekorps (einschließlich der Kriegsamtstelle)" vom Mai 1917
beigegeben ist. (Die Schriftwechselbücher sind - wie oben
ausgeführt - nicht erhalten). Unter der Leitung von
Regierungsinspektor Hesse wurde sodann im Heeresarchiv Stuttgart
vom Angestellten Christian Dachtler ein Verzeichnis der Akten
(stellvertretendes Generalkommando, Kriegsamtstelle Karlsruhe,
Kriegsamtnebenstelle Mannheim, Sammelstellen) gefertigt; es lag am
13. Oktober 1943 vor. Diesem wurde das im badischen
Innenministerium anläßlich der 1935 erfolgten Aktenabgabe erstellte
"Aktenverzeichnis der ehem. Kriegsamtsstelle (Landeswirtschaftsamt)
Karlsruhe" angefügt. Alle genannten Findmittel wurden zu einem
"Archiv-Verzeichnis" vereinigt. Im Generallandesarchiv trägt es die
Bezeichnung Einlieferungsverzeichnis 8 (E. V. 8). Die beiden
Aktenverzeichnisse ermöglichten lediglich eine grobe Orientierung
über den Inhalt der einzelnen Bünde und Faszikel. Dachtler
beschränkte sich bei der Verzeichnung der (Verwaltungs-)Akten des
stellvertretenden Generalkommandos, der Kriegsamtstelle,
Kriegsamtnebenstelle und der Sammelstellen, wo immer möglich, auf
die Wiedergabe der vorgefundenen Aktentitel. Die Laufzeit ist in
der Regel zutreffend bestimmt. Im Einlieferungsverzeichnis zum
Teilbestand Landeswirtschaftsamt wurden - dem Entstehungszweck
entsprechend - nur die bloßen Aktentitel aneinandergereiht. Eine
Neuverzeichnung des hochwertigen Bestandes erschien somit
geboten.
Bearbeiterbericht: Der
Bestand 456 F 8 - "Akten des stellvertretenden Generalkommandos,
der Kriegsamtstelle Karlsruhe und der Kriegsamtnebenstelle Mannheim
sowie ihrer Nachfolgeinstitutionen" - enthält Archivalien folgender
Provenienzen: - Stellvertretendes Generalkommando des XIV.
Armeekorps (1914-1918), - Generalkommando des XIV. Armeekorps
(1918/19) (37), - Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps
1919-1920/21 (38), - Kriegsamtstelle Karlsruhe (1916/17-1918), -
Kriegsamtnebenstelle Mannheim (1917-1918), - Landeswirtschaftsamt
Karlsruhe (1918-1924). Den Kristallisationskern des Bestands bildet
die Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos des XIV.
Armeekorps, der auch die Hauptmasse der Akteneinheiten zugehören
(39). Auch wenn durch die vielfältigen Kassationen die vorhandene
Überlieferung das vielfältige Wirken dieser Institution keineswegs
umfassend, sondern nur in (zufälligen?) Ausschnitten dokumentiert
(40), steht der hohe Quellenwert des Bestands 456 F 8 gleichwohl
außer Zweifel. Nach den kriegsbedingten Archivalienverlusten kommt
der Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos des XIV.
Armeekorps für den gesamten ehemals preußischen Militärbereich
exemplarische Bedeutung zu (41). Die beim stellvertretenden
Generalkommando, bei der Kriegsamtstelle und Kriegsamtnebenstelle
entstandenen Akten spiegeln - dem Aufgabenspektrum der
Institutionen entsprechend - weniger das Geschehen an den Fronten
als vielmehr die innere Lage in Staat und Armee wider: Sie
reflektieren vornehmlich die sich im Krieg verändernde militärische
Organisation sowie auf den Krieg ausgerichtete Ökonomische
Strukturen, ferner vom Krieg ausgelöste politisch-ideologische
Wandlungen in der badisch-elsässischen Region. Besondere Beachtung
verdienen in diesem Zusammenhang die Akten der Abteilungen Ia, Ive
und V des stellvertretenden Generalkommandos und die der
Kriegsamtstelle Karlsruhe (42). Für den Dienstgebrauch bestimmte
Verlautbarungen des stellvertretenden Generalkommandos und der
Kriegsamtstelle wie auch des Generalkommandos und des
Abwicklungsamtes enthält - darauf sei hier ausdrücklich hingewiesen
- das 1908 vom Generalkommando begründete "Korps-Verordnungs-Blatt"
(K.V.B.) für das XIV. Armeekorps. Im Krieg erschien es,
herausgegeben vom stellvertretenden Generalkommando, ab April 1916.
Von Generalkommando und Abwicklungsamt fortgeführt, stellte es im
Oktober 1920 sein Erscheinen ein. Die einschlägigen Bände des
Korps-Verordnungs-Blatts sind in Karlsruhe und/oder Rastatt
einzusehen (43). Wichtige Stücke aus dem Bestand 456 F 8 wurden von
Wilhelm Deist im Quellenwerk "Militär und Innenpolitik im Weltkrieg
1914-1918" zum Abdruck gebracht (44). In neueren Untersuchungen zur
badischen Wirtschaftspolitik wie zur Volksaufklärung in Baden im I.
Weltkrieg fand der Bestand Berücksichtigung (45). Von den Anfängen
der archivischen Erschließung an war der Bestand "Stellvertretendes
Generalkommando XIV. Armeekorps ..." grob nach Dienststellen und
Abteilungen gegliedert. (Die Überlieferung des stellvertretenden
Generalkommandos war freilich mit Schriftgut von dessen
Nachfolgeinstitutionen durchgesetzt.) Unterhalb der Abteilungsebene
blieben die Verwaltungsakten ohne klare Ordnung. Im 1943
fertiggestellten Verzeichnis der Akten des stellvertretenden
Generalkommandos, der Kriegsamtstelle Karlsruhe und der
Kriegsamtnebenstelle Mannheim sowie der Sammelstellen erscheinen
die (ungezählten) "Hefte" zu 121 "Bünden" vereinigt. Das
angeschlossene Schriftgut des Landeswirtschaftsamts Karlsruhe ist
auf 18 Bünde umverteilt. Die Überlieferung des stellvertretenden
Generalkommandos (mit Generalkommando und Abwicklungsamt) umfaßt
allein 100 Bünde. Auf die anderen Untergruppen entfallen folgende
Anteile: Kriegsamtstelle Karlsruhe - 18 Bünde, Kriegsamtnebenstelle
Mannheim - 2 Bünde, Sammelstellen - 1 Bund. - Auch nach den
Aussonderungen 1946/49 wurden die alten Bundnummern beibehalten.
Nach diesen wurde bislang zitiert. Die bereits im Ansatz
durchgeführte Ordnung des Bestands nach Provenienzen wurde bei der
Neuverzeichnung vollends verwirklicht. Aus grundsätzlichen wie
sachbezogenen Erwägungen erschien es ratsam, die Überlieferung des
stellvertretenden Generalkommandos, des Generalkommandos und des
Abwicklungsamts zu "entflechten" und provenienzgerechte Gruppen zu
bilden. Die durch die Kassation obsolet gewordene Bundzählung wurde
zugunsten einer fortlaufenden Nummerierung der Einheiten (Faszikel)
aufgegeben. Die einzelnen Faszikel können nun genau bezeichnet
werden. Signatur und Lokatur stimmen überein. Künftig ist
folgendermaßen zu zitieren: 456 F 8/(Faszikelnummer). Um
Quellennachweise nach der alten Bundnummer nicht zu entwerten,
wurde eine Konkordanz der alten (Bund-)Signaturen und der neuen
Faszikel-) beigefügt; sie findet sich im Anhang. Der Bestand 456 F
8, dessen Umfang 17,5 lfd. m beträgt, zerfällt nunmehr in folgende
Gruppen: 1. Stellvertretendes Generalkommando des XIV. Armeekorps
(1914-1929). 2. Generalkommando des XIV. Armeekorps und
Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps (1918-1921) 2.1.
Generalkommando des XIV. Armeekorps (1918/19). 2.2. Abwicklungsamt
des früheren XIV. Armeekorps (1919-1921). 3. Kriegsamtstelle
Karlsruhe und Kriegsamtnebenstelle Mannheim (1916/17-1919) 3.1.
Kriegsamtstelle Karlsruhe (1916/17-1918). 3.2. Kriegsamtnebenstelle
Mannheim (1917/18). 4. Landeswirtschaftsamt Karlsruhe (1918-1924).
Innerhalb der Gruppe "Stellvertretendes Generalkommando des XIV.
Armeekorps" und der Untergruppe "Kriegsamtstelle Karlsruhe" wurde
die Ordnung nach Abteilungen sinnvollerweise beibehalten. Die
beigebundene fotokopierte "Geschäfts-Einteilung des
stellvertretenden Generalkommandos XIV. Armeekorps (einschließlich
der Kriegsamtstelle)" vom Mai 1917 gibt über die Aufgaben der
einzelnen Abteilungen Auskunft und ermöglicht damit die inhaltliche
Orientierung. Unterhalb der Abteilungsebene sowie innerhalb der
anderen Gruppen bzw. Untergruppen wurden die Faszikel nach
sachlichen Gesichtspunkten geordnet. (Aus den erhaltenen alten
Registratursignaturen ergab sich kein rekonstruierbares
Ordnungssystem.) Durchlief eine Akte mehrere Stellen, wurde sie in
der Regel bei der Erstprovenienz eingereiht. (Bei Ordnung nach der
letzten Provenienz wäre der Bestandskern - die Überlieferung des
stellvertretenden Generalkommandos - ausgehöhlt worden.) Eine bei
einer korrespondierenden Stelle (siehe oben) entstandenen Akte
wurde jedoch unter der Registraturprovenienz eingeordnet; die
"korrespondierende" Stelle ist als Vorprovenienz aufgefaßt. - Die
jeweilige(n) Provenienz(en) wird (werden) stets aufgeführt. Bloße
Abteilungsangaben beziehen sich auf das stellvertretende
Generalkommando. Ansonsten ist die Institution eigens genannt. Die
Einheiten (Faszikel) blieben, soweit nicht anders vermerkt, als
solche erhalten; ihr Inhalt wurde nur im Ausnahmefall neu geordnet.
Kassationen wurden vermieden. Die Kriterien der Aktenbildung waren
freilich nicht durchweg evident. Betreffserien, Betreffakten und
Einzelfallakten stehen nebeneinander. Zwischen General- und
Spezialakten ist nicht sauber unterschieden. In der Mehrzahl der
Fälle waren die vorgefundenen Aktentitel nicht zu übernehmen. Auch
konnte bei der Fülle des Materials der Akteninhalt nur in
Stichworten charakterisiert werden. Detaillierte Analysen waren
nicht zu leisten. Da die Aufnahme der Titel in Gruppenarbeit
durchgeführt wurde, ist die Titelbildung nicht völlig einheitlich.
Die Neuverzeichnung des Bestands 456 F 8 erfolgte im Rahmen der
Referendarausbildung von April bis September 1987. Die Leitung der
Arbeiten lag bei Dr. Herwig John. Die Staatsarchivreferendare P.
Bohl, K. Graf, R. Müller und B. Rüth nahmen die Titel auf. Peter
Bohl und Bernhard Rüth besorgten sodann die Repertorisierung; sie
verfaßten auch die Einleitung. Das Repertorium wurde im Rahmen des
MIDOSA-Projektes der Landesarchivverwaltung angefertigt. Die
Titelaufnahmen besorgte Frau L. Hessler, die Endredaktion oblag dem
Unterzeichneten. Karlsruhe, im Mai 1989 Kurt Hochstuhl
Anmerkungen: 1. Vgl. Herwig
Johns Vorwort zum Bestand 456 A (Friedensstammrollen des XIV.
Armeekorps und älterer badischer Einheiten bis 1914/1920), S. I,
und Wilhelm Müller-Loebnitz: Die Badener im Weltkrieg 1914/1918.
Karlsruhe 1935. S. 8f. 2. Vgl. Ernst Rudolf Huber: Deutsche
Verfassungsgeschichte seit 1789. Bd. 5. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz
1978. S. 42-44. 3. Vgl. Wilhelm Deist: Einleitung. In: Militär und
Innenpolitik im Weltkrieg 1914-1918. Tl. 1. (Quellen zur Geschichte
des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe, Bd.
1,1). Düsseldorf 1970. S. XI-LXXV, hier S. XXXIff., Huber: Deutsche
Verfassungsgeschichte. Bd. 5. S. 39ff. und Hans Fenske: Die
Verwaltung im Ersten Weltkrieg. In: Deutsche Verwaltungsgeschichte.
Bd. 3. S. 866-908, hier S. 872 ff. 4. Der "Mobilmachungsplan für
das Deutsche Heer vom 9. Oktober 1913 (Mob. Pl.)" - gedruckt Berlin
1913 - findet sich im Bestand 456 E.V. 153 (Bund 14,
Druckvorschriften-Etat Nr. 219). Die Mobilmachungsinstruktion für
das XIV. Armeekorps war weder im Generallandesarchiv noch im
Wehrgeschichtlichen Museum Rastatt nachzuweisen. 5. Die
stellvertretenden kommandierenden Generale des XIV. Armeekorps
waren: 1914 General der Infanterie Gaede, 1915 bis August 1916
General der Infanterie von Manteuffel, August 1916 bis Dezember
1918 Generalleutnant Isbert. 6. Gemäß Mobilmachungsinstruktion §
19, 4b (vgl. Mobilmachungsterminkalender 456 F 8/1). 7. Deist:
Einleitung. In: Militär und Innenpolitik 1914-1918. S. XLII. 8.
Militär und Innenpolitik 1914-1918. Tl. 1. S. 508: Nr. 195. 9. Vgl.
Deist: Einleitung. In: Militär und Innenpolitik. S. XLII. Fenske:
Verwaltung im Ersten Weltkrieg. S. 886ff. 10. Fenske: Verwaltung im
Ersten Weltkrieg. S. 878. 11. Gliederung und Aufgaben des
Abwicklungsamts des früheren XIV. Armeekorps sind der beigegebenen
Geschäftseinteilung zu entnehmen. 12. Vgl. Fenske: Verwaltung im
Ersten Weltkrieg. S. 888f. 13. Vgl. Richtlinien für die Tätigkeit
der Kriegsamtstellen und Kriegsamtnebenstellen (28. Februar 1917);
456 F 8/. 14. Die frühe archivische Verwaltung der Überlieferung
des XIV. Armeekorps (Abt. 456) wird sich zweifellos besser
übersehen lassen, wenn der Bestand 456 E. V. 152 neu verzeichnet
sein wird. 15. Beilage 1 zur Demobilmachungsinstruktion; mit
Berichtigungen in 456 F 8/428. 16. In der Bibliothek des
Generallandesarchivs unter der Signatur Cr 815. Mehrfach in 456 E.
V. 152/Bund 18. Zur Entstehung: 456 F 8/413. 17. 456 E. V. 152/Bund
1: Archiv(-Angelegenheiten) Allgemein. 18. Ebd. 19. Vgl. 456 F
8/406 20. 456 E. V. 152/Bund 1: Archiv(-Angelegenheiten) Allgemein.
21. 456 Personalakten der bad. Offiziere XIV. A. K. /8839. - Der
nachmalige Major a.D. W. Otto schied allerdings schon im September
1921 als (dienstjüngster) verantwortlicher Leiter bei der
Zweigstelle Heilbronn aus dem Reichsarchiv aus. 22. 456 E. V.
152/Bund 1: Archiv(-Angelegenheiten) Allgemein. 23.
Ausführungsbestimmungen und Stellungnahme: ebd. 24. Durch Verfügung
des Generalkommandos, Ia/Id, vom 29.9.1919 (456 E. V. 152/Bund 1:
Archiv(-Angelegenheiten) Besonderes) waren dem zu bildenden
Korpsarchiv das Mannschaftshaus I der Telegraphenkaserne sowie das
Stabsgebäude reserviert worden. 25. 456 E. V. 152/Bund 1:
Archiv(-Angelegenheiten) Allgemein. 26. Verbindliche Grundlage für
die archivische Arbeit waren die vom Abwicklungsamt des früheren
Preußischen Kriegsministeriums am 17.10.1919 erlassenen
"Gesichtspunkte für die Ordnung der Akten" (H. V. B. 1919, Nr.
371). 27. Zur Geschäftseinteilung: 456 F 8/406. 28. 456 E. V.
152/Bund 1: Archiv(-Angelegenheiten) Allgemein. 29. Ebd. 30.
Informationen zur Bestandsgeschichte bieten außer dem - noch zu
charakterisierenden - "Archiv-Verzeichnis" (E. V. 8) insbesondere
die Akten der Abteilung Id des stellvertretenden Generalkommandos
und des Generalkommandos (456 F 8/108-145, 367-390), der Abteilung
Ib (Archiv) des Abwicklungsamts (456 F 8/406-440), und zum Teil von
diesen Abteilungen übernommene und fortgeführte Akten der
Reichsarchivzweigstelle Heilbronn (456 E. V. 152), speziell Bund 1.
31. Vgl. 456 F 8/ 148, 153, 157, 158, 163. 32. Über die Geschichte
der Reichsarchivzweigstelle und des Heeresarchivs Stuttgart
orientiert Joachim Fischer in der Einleitung zum Findbuch des
Bestands M 400/1 (Heeresarchiv Stuttgart) des Hauptstaatsarchiv
Stuttgart. Vom selben Autor ferner: Zehn Jahre Militärarchiv des
Hauptstaatsarchivs Stuttgart. In: Zeitschrift für Württembergische
Landesgeschichte, 37 (1978). S. 362-368, zur
Reichsarchivzweigstelle und zum Heeresarchiv S. 364; Übersicht über
die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. M-Bestände des
Militärarchivs. 2. Erw. Aufl. (Veröffentlichungen der Staatlichen
Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31). Stuttgart 1983. S.
13-15. 33. Schriftwechsel und Ablieferungsverzeichnis:
Generallandesarchiv Karlsruhe, 236/21576. 34. Diesbezügliche
Unterlagen befinden sich in der Registratur des
Generallandesarchivs (Archivsache: Akten des XIV. Armeekorps). 35.
Der Informationswert der Schriftwechselbücher der Abteilungen des
stellvertretenden Generalkommandos - ab 1916 war kein
Hauptschriftwechselbuch mehr geführt worden - wurde bereits 1926
als gering eingeschätzt ("Archiv-Verzeichnis", Vermerk im
"Verzeichnis der vorhandenen Registraturen"). 36. Die künftig
gültige Gliederung der Überlieferung des XIV. Armeekorps in
Archivaliengruppen wird in Herwig Johns Vorwort zum Bestand 456 A
(Friedensstammrollen des XIV. Armeekorps und älterer badischer
Einheiten bis 1914/1920), hier S. II, vorgestellt. 37. Der Großteil
der Akten des Generalkommandos aus den Jahren 1919/20 ist in den
Bestand 456 E. V. 5. Gelangt. 38. Weiteres Schriftgut des
Abwicklungsamts (und der Zweigstelle der Abwicklungsintendantur)
findet sich in den Beständen 456 E. V. 5 und 456 E. V. 152. 39. Den
folgenden Ausführungen sind die mengenmäßigen Anteile der nach
Provenienz gebildeten Gruppen vor den Aussonderungen 1946/49 und
nach der Neuverzeichnung 1987 zu entnehmen. 40. Siehe Anm. 1 und 2.
41. Über die Quellenlage unterrichten: Hans Jaeger: Das
militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von
1981-1919. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen, 1968/2. S.
135-138; Deist: Einleitung. In: Militär und Innenpolitik im
Weltkrieg 1914-1918. S. LXVII-LXXIII. - Im Hauptstaatsarchiv
Stuttgart, Militärarchiv, findet sich ein gleichartiger Bestand: M
77/1 (Stellvertretendes Generalkommando XIII. A.
K./Generalkommando). 42. Stellvertretendes Generalkommando:
Abteilung Ia: Fasz. 1-73, Abteilung Ive: Fasz. 228-301, Abteilung
V: Fasz. 308.347; Kriegsamtstelle Karlsruhe: Fasz. 445-555. 43. In
der Badischen Landesbibliothek und im Generallandesarchiv Karlsruhe
sind nur einzelne Bände vorhanden: 8. Jahrgang (April-Dezember
1916): Badische Landesbibliothek (Signatur: OZ B 389, 8), 10.
Jahrgang (1918): Bibliothek des Generallandesarchivs (Signatur: Zc
196), 11. Jahrgang (1919): Badische Landesbibliothek (Signatur: OZ
B 389, 11). Das Wehrgeschichtliche Museum besitzt die Jahrgänge
1916-1920 (freundliche Mitteilung von Herrn Dr. Niemeyer). 44.
Militär und Innenpolitik im Weltkrieg 1914-1918. Folgende Nummern
des Quellenwerks sind dem Bestand 456 F 8 entnommen: 20, 21, 41,
78, 154, 164, 172, 200, 222, 225, 232, 233, 245, 292, 320, 340,
341, 352, 354, 357, 369, 394, 441, 470, 509. Die Sachbetreffe sind
im Register unter Generalkommando (stellv.) d. XIV. A. K. (Tl. 2,
S. 1448f.) aufgeführt. 45. Hermann Schäfer: Regionale
Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft. Staat, Industrie und
Verbände während des Ersten Weltkriegs in Baden.
(Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde
in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 95). Stuttgart 1983; Klaus-Peter
Müller: Organisation, Themen und Probleme der Volksaufklärung in
Baden 1914-1918. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins,
134 (1986). S. 329-358.
Literaturliste und
Abkürzungsverzeichnis: BUCK, Gerhard: Das Militärarchivwesen in
Deutschland, in: Jahresbibliographie Bibliothek für Zeitgeschichte,
48 (1976), S. 455-469. DEIST, Wilhellm: Zur Institution des
Militärbefehlshabers und Obermilitärbefehlshabers im Ersten
Weltkrieg. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und
Ostdeutschlands, 13/14 (1965), S. 222-240. DEIST, Wilhelm (Bearb.):
Militär und Innenpolitik im Weltkrieg 1914-1918. 2 Teile. (Quellen
zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien,
2. Reihe, Bd. 1,1 und 1,2), Düsseldorf 1970. FENSKE, Hans: Die
Verwaltung im Ersten Weltkrieg. In: Deutsche Verwaltungsgeschichte.
Bd. 3. Stuttgart 1984, S. 866-908. FISCHER, Joachim: Zehn Jahre
Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. In: Zeitschrift für
Württembergische Landesgeschichte, 37 (1978), S. 362-368. FISCHER,
Joachim (Bearb.): Übersicht über die Bestände des
Hauptstaatsarchivs Stuttgart. M-Bestände des Militärarchivs.
(Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung
Baden-Württemberg, Bd. 31). 2. erw. Auflage Stuttgart 1983. HUBER,
Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 5.
Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1978. JAEGER, Harald: Das militärische
Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871-1919. In:
Militärgeschichtliche Mitteilungen, 1968/2, S. 135-138. MATUSCHKA,
Edgar Graf von: Organisationsgeschichte des Heeres 1890-1918. In:
Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939. Hrsg. vom
Militärgeschichtlichen Forschungsamt. Bd. 3. München 1983, S.
157-282. MÜLLER, Klaus-Peter: Organisation, Themen der
Volksaufklärung in Baden 1914-1918. In: Zeitsschrift für die
Geschichte des Oberrheins, 134 (1986), S. 327-358. MÜLLER-LOEBNITZ,
Wilhelm (Bearb.): Die Badener im Weltkrieg 1914/18, Karlsruhe 1935.
SCHAEFER, Hermann: Regionale Wirtschaftspolitik in der
Kriegswirtschaft. Staat, Industrie und Verbände während des Ersten
Weltkriegs in Baden. (Veröffentlichungen der Kommission für
geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 95),
Stuttgart 1983. Abkürzungsverzeichnis Allgemein geläufige
Abkürzungen sind nicht aufgenommen. In der Einleitung werden
folgende Abkürzungen verwandt: A.V.B. Armee-Verordnungsblatt, hrsg.
v. Kriegsministerium Abw. V. B. Abwickelungs-Verordnungsblatt,
Bekanntmachungen des Reichsabwickelungsamts, des
Heeresabwickelungs-Hauptamts und des Heeresabwickelungsamts Preußen
H. V. B. Heeres-Verordnungsblatt, hrsg. vom Reichswehrministerium
K. V. B. Korps-Verordnungs-Blatt (für das XIV. Armeekorps), hrsg.
vom stellvertretenden Generalkommando XIV. Armeekorps, vom
Generalkommando XIV. Armeekorps, vom Abwicklungsamt XIV. Armeekorps
(vgl. Bearbeiterbericht) Zur Kennzeichnung der Provenienzen (vgl.
Bearbeiterbericht) dienen folgende Siglen: AA Abwicklungsamt des
früheren XIV. Armeekorps GK Generalkommando des XIV. Armeekorps KAS
Kriegsamtstelle Karlsruhe KANS Kriegsamtnebenstelle Mannheim LA
Landeswirtschaftsamt Karlsruhe (Abteilungsangaben ohne Sigle
beziehen sich stets auf das stellvertretende
Generalkommando.)
- Bestandssignatur
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 8
- Umfang
-
715 Archivalieneinheiten
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Krieg >> XIV. (Badisches) Armeekorps >> Höhere Stäbe
- Bestandslaufzeit
-
1914-1929
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:03 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1914-1929