Bestand
Fürstliche Landesregierung (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Die Landesregierung wurde mit höchster Anordnung vom 22. Dezember 1810 als oberste Regierungsbehörde des Fürstentums Hohenzollern-Hechingen gebildet. Als ihr Zweck wurde die Erhaltung des Ganzen und das Wohl des Landes in jeder Beziehung angegeben. Sie wurde vom Fürsten und in seiner Abwesenheit vom Präsidenten geleitet; ihr gehörten vier ernannte Räte und drei außerordentliche Mitglieder an, die für Kirchen- und Schulsachen, Medizinal- und Forstwesen zuständig waren. 1840 wurde als weiteres ordentliches Mitglied ein Rat für Militärsachen berufen. Die Landesregierung war außerdem 2. Appellationsinstanz nach dem Oberamt in Rechtsverfahren.
Seit Errichtung der Geheimen Konferenz 1827 wurde die Landesregierung Mittelbehörde, die aber jene bei allen legislativen Akten beraten konnte. Durch die am 16. Mai 1848 verkündete Verfassung des Fürstentums wurde die Geheime Konferenz aufgehoben und ihre Funktion der Landesregierung übertragen. Die Landesregierung blieb bis zur Inbesitznahme des Fürstentums durch Preußen am 8. April 1850 oberste Regierungsbehörde.
Die Unterlagen sind überwiegend noch im Bestand DH 1 (Gefürstete Grafschaft/Fürstentum Hohenzollern-Hechingen) integriert.
Archivalien gleicher Provenienz im Bestand Ho 6 des Staatsarchivs Sigmaringen.
- Reference number of holding
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DH 11
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Hechingen >> Fürstentum Hohenzollern-Hechingen >> Obere Regierungsbehörden
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- Rights
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- Last update
- 03.04.2025, 8:37 AM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand