Akten

Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um Bezahlung eines Wechsels

Kläger: (2) Libert Wolters, Kaufmann aus Hamburg

Beklagter: Daniel von Jarmerstedt, kgl. Oberinspektor und Lizentdirektor zu Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johannes Oldenburg (A & P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Fallbeschreibung: Catharina Ribbing, Frau des Grafen von Steinberg, Inhaber des Amtes Poel, hat sich von Louis Wolters in Stockholm 707 Rtlr auszahlen lassen und einen Wechsel auf die Poeler Amtseinkünfte ausgestellt mit Zahlungsanweisung an den Bekl. Als der Kl. vom Bekl. die Bezahlung des Wechsels fordert, gibt dieser an, daß der Graf von Steinberg die Amtseinkünfte für eine Reise nach Stockholm eingesetzt habe, das Geld also nicht mehr zur Verfügung stünde. Der Kl. bittet um ein Mandat mit Vollstreckungsandrohung an den Bekl., den Wechsel binnen 8 Tagen einzulösen. Das Tribunal setzt dem Bekl. am 18.01. eine 14tägige Zahlungsfrist. Am 04.02. lehnt der Bekl. die Bezahlung der Forderung ab, da es sich um keinen Wechsel handelt und das Schriftstück nicht von der Gräfin endossiert und auf eine bestimmte Zeit angesetzt sei. Der Bekl. bittet, ihn von der Klage zu entbinden und den Kl. solange zur Geduld anzuweisen, bis genügend Amtseinkünfte beieinander sind. Das Tribunal teilt dem Kl. die Antwort des Bekl. am 08.02. mit, am 17.02. besteht der Kl. auf seiner Forderung und legt eine Zahlungsanweisung der Gräfin vor. Das Tribunal fordert den Bekl. am 25.02. zur Antwort auf, am 13.03. besteht dieser auf seiner Ablehnung. Am 05.05.1690 weist das Tribunal den Bekl. zur Bezahlung der 707 Rtlr inkl. Kosten, Zinsen und Schadensersatz binnen 6 Wochen an. Am 16.05. macht der Kl. seine Kosten von 748 Rtlr 25 s geltend und bittet um Zahlungsanweisung. Am 14.06. bittet der Bekl. um Zahlungsaufschub, am 30.06. bittet der Kl. um Vollstreckung. Am 12.07. weist das Tribunal den Bekl. zur Bezahlung binnen 6 Wochen bei Androhung der Vollstreckung an, setzt die Zinsen aber auf 5% fest. Am 26.08. verpflichtet sich der Bekl. das Kapital zu bezahlen, verweigert aber die Bezahlung von Schadensersatz. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 01.09. mit, der am 11.09. auf sofortiger Bezahlung besteht. Daraufhin fordert das Tribunal den Bekl. am 07.10.1690 zur Bezahlung binnen 14 Tagen auf und droht widrigenfalls sofortige Vollstreckung an.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1690

Prozessbeilagen: (7) Verpflichtung des Bekl. vom 29.06.1689; Zahlungsanweisungen der Catharina Ribbingh an Bekl. vom 17.07.1689 und 01.02.1690; Übertragung des Wechsels von Louis Wolters auf seinen Bruder, den Kl. (o.D.); Schreiben des Kl.s an Bekl. vom 31.12.1689 und dessen undatierte Antwort; Rechnung des Kl.s über Zinsen, Schadensersatz und Prozeßkosten vom 16.05.1690; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 23.07.1690; Aufstellung weiterer Unkosten vom 11.09.1690

Archivaliensignatur
(1) 3674
Alt-/Vorsignatur
Wismar W 49 (W W 2 n. 49)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1689) 17.01.1690-09.10.1690

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1689) 17.01.1690-09.10.1690

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