Tektonik

3.1.11. Finanzgerichte

Die unselbständigen Finanzgerichte der Vorkriegszeit (in Düsseldorf 1922 errichtet; 1939 Abteilung des Landesfinanzamtes Düsseldorf) wurden nach 1945 durch selbständige Gerichte ersetzt, für Nordrhein-Westfalen zuerst 1949 in Düsseldorf und Münster, seit 1980 auch Köln. Die Finanzgerichte entscheiden in Abgrenzung zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten über öffentlich-rechtliche Klagen von Firmen und Privatpersonen, die Abgaben an Finanz- und Zollbehörden zum Gegenstand haben. Die Revisionsinstanz für Entscheidungen der Finanzgerichte ist der Bundesfinanzhof in München.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 3.1. Gerichte

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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