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Gültverschreibung

Regest: Peter Büller, Bürger und Metzger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, die er als sich selbsten hiezu festiglich obligieren tut, daß er mit Consens des Rates allhie an Johann Wuocherer und Michael Knor, beide des Kleinen Rats und Spönleins-Almosens Pfleger, verkauft hat 1 Gulden jährl. Zins, auf Jacobi fällig, aus seinen drei Vierteln weniger 3 Ruten Wiesen im Baadt zwischen Peter Bühller und Jerg Kalbfeehll gelegen, oben an die Fundawiesen (?) und unten an Georg Grötzinger, alten Zunftmeister, stoßend, zinsfrei, ledig und eigen. Dieser Zinskauf ist geschehen um 20 Gulden Hauptguts in genehmer Landes- und sonderlich der Stadt Reutlingen Währung. Wenn er oder seine Erben an Reichung des Zinses ein- oder mehrmals säumig erscheinen, so haben die Pfleger gut Fug, Macht und Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Recht darum anzugreifen so lang und viel, bis ihnen um Hauptgut und Zins eine vollkommene Bezahlung widerfahren ist. Dem Verkäufer ist von den Pflegern gütlich zugelassen, den 1 Gulden Zins mit 20 Gulden Hauptguts wiederum zu lösen, nachdem dies 1/4 Jahr zuvor angekündigt ist.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1393
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Siegel (Erhaltung): Angehängtes Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedictus Grötzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1599 September 1

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1599 September 1

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