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Gültverschreibung

Regest: An Bürgermeister und Rat des heil. Reichs Stadt Reutlingen ist vor kurzem aus dem königl. französ. Feldlager zu Philippsburg unter Betrauung (= Bedrohung) allerhand militärischer Executionen und des Brands eine sehr scharfe Ordre eingelaufen, zur Subsistenz der königl. Armee 8000 Livres innerhalb 8 Tagen zu bezahlen. Bei noch währendem Türkenkrieg und im Heil. Röm. Reich entstandenen Troublen häufen sich bei der Stadt die Ausgaben so sehr, dass sie ohne Anleihe nicht bestritten werden können. Sie hat sich daher um ein Stück Geld in vicinia beworben. Es haben ihr heut dato geliehen:
Ferdinandus Christophorus Harprecht, Juris consultus und Professor publicus, auch dermaliger Rector Magnificus an der Universität Tübingen, 700 fl
Johann Heinrich Keller, Theol. Doctor und Professor publicus, 500 fl,
Johann David Mögling, Juris consultus der fürstl. Durchlaucht zu Württemberg, Rat und Hofgerichtsassessor, consiliarius und Syndicus der freien Reichsritterschaft in Schwaben, des Viertels am Neckar, Schwarzwald und der Ortenau, zu Tübingen 400 fl, jeden Gulden allwegen zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, zusammen 1 600 fl.
Bürgermeister und Rat versprechen, diese Summe jährlich, erstmals 1689, mit 80 fl zu verpensionieren (= verzinsen), jeweils auf den 22. Oktober, 8 Tage vor oder nach, sodann im Fall der Not jedem der Darleiher, der es begehren sollte, seine Hauptsumme auf vorhergehende zeitliche Abkündung, die sie sich auch selber vorbehalten, noch vor Verfluss der nächsten 3 Jahre abzulösen. Dessen zu mehrerer Sicherheit verpfänden sie alle Güter, Gefälle und Einnahmen der Stadt den Gültkäufern, ihren Erben und getreuen Briefsinhabern. Wofern sie und ihre Nachkommen mit Reichung der jährl. 80 Gulden Zins ganz oder zum Teil oder zu Zeit verlangter Ablösung der Hauptgüter saumselig erscheinen sollten, so haben die Creditores das Recht, an kais. Majestät Reichshofrat oder Kammergericht zu Speyer Mandata executorialia sine Clausula usw. zu extrahieren, ja die Unterpfänder anzugreifen so lang und viel, bis sie die Kapitalien zusamt dem Interesse, Kosten und Schaden völlig wiederum erlangt haben. Dagegen soll sie (die Stadt) kein Privileg usw. schützen.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1464
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist abgeschnitten

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1688 Oktober 22

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1688 Oktober 22

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