Archivale
Gültverschreibung
Regest: Stoffel Küngundi, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, die er hiezu festiglich verbinden tut, daß er mit Consens des Rats allhie an Samuel Grötzinger und Johann Schörer, beide des Kleinen Rats und Spölins-Almosens Pfleger, verkauft hat 2 1/2 Gulden jährl. Zins, auf den heil. Pfinsttag fällig, aus seinem ungefähr 1 Mannsmahd Baumgarten im Steinenberg zwischen Ludwig Deckhers Wittib und Jeorg Neeher gelegen, eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 50 Gulden Hauptguts gängiger Landes- und sonderlich der Stadt Reutlingen Währung. Wenn er oder seine Erben in Reichung des Zinses einmal säumig erscheinen sollten, so haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichen Rechten anzugreifen, solange bis ihnen um Hauptgut und Zins eine vollkommene Bezahlung widerfahren ist. Ihm und seinen Erben ist gütlich zugelassen, die 2 1/2 Gulden Zins mit 50 Gulden Hauptgut zurückzukaufen und zu lösen. Jedoch soll die beabsichtigte Ablösung 1/4 Jahr vorher angekündigt werden.
- Reference number
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1355
- Formal description
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Beschreibstoff: Pg.
- Further information
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Siegel (Erhaltung): angehängtes Siegel vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Lorenz Zisar, Stadtschreiber zu Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Holding
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Date of creation
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1587 Juni 3, Samstag
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1587 Juni 3, Samstag