Archivale
Gültverschreibung
Regest: Ulrich Netz, wohnhaft zu Betzingen, bekennt, daß er an Hans Weiß und Franz Volckh, beide des Rats und Pfleger der armen Sondersiechen zu Reutlingen, verkauft hat 1 Gulden gemeiner Landswährung jährl. Zins, jährlich auf St. Jörgen Tag fällig aus der Lehenschaft seines Hofs, der jährlich den genannten Armen das Drittel zur Landgarb gibt. Dieser Kauf ist geschehen um 20 Gulden Hauptguts. Er und alle Inhaber des Hofs sollen und wollen jährlich auf den genannten Termin oder ungefähr 8 Tag vor oder nach diesen Gulden Gült zinsen bei Peen (= Strafe) Angreifens und Abkündung der Lehenschaft, wie Landesbrauch und zu Betzingen Sitte, Recht und Gewohnheit ist. Doch hat er und seine Erben Fug (= das Recht), diese Gült abzulösen jederzeit mit 20 Gulden Hauptgut.
- Reference number
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2015
- Formal description
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Beschreibstoff: Pg.
- Further information
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Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedict Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen und offner Notarius
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
- Holding
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Date of creation
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1564 April 24
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1564 April 24