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Fasz. IV: Akten betr. insbesondere den Verkauf des Neuenstädtischen Münz- und Medaillenkabinetts nach dem Tode der Herzogin Albertine Sophie Esther durch deren Töchter an das reg. Haus Württemberg

Enthält:
- Einige ältere Stücke, welche auf die Geschichte obigen Münz- und Medaillenkabinetts Bezug haben:
3. Tausch- und Schenkungsrezess zwischen den Herzogen Friedrich August und Ferdinand Wilhelm zu Neuenstadt, nach welchem dieser jenem seinen 3. Teil an der Rüstkammer gegen jenes 3. Teil an dem Medaillenkabinett vertauscht, unter der Bedingung, dass nach Herzog Ferdinand Wilhelms Tod Herzog Friedrich August dieses Kabinett als ein Geschenk allein haben solle d. d. 1. Juni 1682. Orig. Papier mit den Unterschriften und aufgedr. Siegeln der Kontrahenten

Signatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, G 143 Bü 10
Archivalientitel
Akten betr. die in Folge des Todes der Herzogin Albertine Sophie Esther zu Württemberg-Neuenstadt zwischen dem Herzoge Eberhard Ludwig von Württemberg einesteils und den 3 Töchtern der Erblasserin, Auguste Sophie, vermählter Gräfin von Hohenlohe, Eleonora Wilhelmine Charlotte und Friederike, Prinzessinnen zu Württemberg-Neuenstadt, anderenteils, vorgewesene Bausch- und Bogenhandlung und darüber gepflogene Traktaten wegen der in den apert gewordenen Diesseits des Rheins gelegenen resp. württembergischen und ebersteinischen Lehensstücken zu Gochsheim, Waldangelloch, Gernsbach und umliegenden Höfen gemachten Meliorationen, Reparationen, Allodial- und Eigentumsstücke, Naturalien, Mobilien und Moventien, desgl. wegen der zum Kauf angebotenen gewissen fructuum civilium und des zu Gochsheim stehenden Münzkabinetts, ingl. wegen der Rezeption und Entretien der beiden jüngeren Prinzessinnen von Neuenstadt, in Folge welcher Traktate die Gräfin von Würben mit Einwilligung des Herzogs Eberhard Ludwig als nunmehrige Vasallin zu Gochsheim, nicht allein obermelte Meliorationen, Allodialien, Naturalien, Mobilien und Moventien, sondern auch gedachte fructus civiles kauflich übernommen, von dem Herzog Eberhard Ludwig dagegen nur das Medaillenkabinett auf gewisse Konditionen, namentlich auch wegen der Unterhaltung der genannten 2 Prinzessinnen verhandelt worden

Kontext
Herzogin Albertine Sophie Esther von Württemberg-Neuenstadt (1661-1728) >> Unterlagen zur Herzogin Albertine Sophie Esther von Württemberg-Neuenstadt >> Akten betr. die in Folge des Todes der Herzogin Albertine Sophie Esther zu Württemberg-Neuenstadt zwischen dem Herzoge Eberhard Ludwig von Württemberg einesteils und den 3 Töchtern der Erblasserin, Auguste Sophie, vermählter Gräfin von Hohenlohe, Eleonora Wilhelmine Charlotte und Friederike, Prinzessinnen zu Württemberg-Neuenstadt, anderenteils, vorgewesene Bausch- und Bogenhandlung und darüber gepflogene Traktaten wegen der in den apert gewordenen Diesseits des Rheins gelegenen resp. württembergischen und ebersteinischen Lehensstücken zu Gochsheim, Waldangelloch, Gernsbach und umliegenden Höfen gemachten Meliorationen, Reparationen, Allodial- und Eigentumsstücke, Naturalien, Mobilien und Moventien, desgl. wegen der zum Kauf angebotenen gewissen fructuum civilium und des zu Gochsheim stehenden Münzkabinetts, ingl. wegen der Rezeption und Entretien der beiden jüngeren Prinzessinnen von Neuenstadt, in Folge welcher Traktate die Gräfin von Würben mit Einwilligung des Herzogs Eberhard Ludwig als nunmehrige Vasallin zu Gochsheim, nicht allein obermelte Meliorationen, Allodialien, Naturalien, Mobilien und Moventien, sondern auch gedachte fructus civiles kauflich übernommen, von dem Herzog Eberhard Ludwig dagegen nur das Medaillenkabinett auf gewisse Konditionen, namentlich auch wegen der Unterhaltung der genannten 2 Prinzessinnen verhandelt worden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, G 143 Herzogin Albertine Sophie Esther von Württemberg-Neuenstadt (1661-1728)

Laufzeit
1682

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:50 MEZ

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