Bestand

Hausgesetze, Beziehungen des Hauses Urach zu Monaco, mit Teilnachlass Ferdinand Herzog von Württemberg (1763-1834) (Bestand)

1. Historischer Abriss: Der Bestand GU 1 enthält vor allem Unterlagen über die Hausgesetze des Hauses Württemberg, das Verhältnis von Friedrich I. König von Württemberg zu seinen Brüdern, die Ansprüche des Hauses Urach auf den Fürstenthron in Monaco und die Ordonnance Souveraine des Fürstenhauses von Monaco aus dem Jahre 1911. Außerdem sind Drucksachen zum Haus Grimaldi und zur Geschichte von Monaco sowie in einem Anhang Material aus dem Teilnachlass des Ferdinand Herzog von Württemberg (1763-1834) in dem Bestand vorhanden. Nachfolgend wird auf die Hausgesetze des Hauses Württemberg und auf die Geschichte des Fürstenhauses und des Fürstentums Monaco sowie auf das Leben des Ferdinand Herzog von Württemberg eingegangen. Hausgesetze des Hauses Württemberg Am 1. Januar 1808 erließ Friedrich I. König von Württemberg (1754-1816) in seiner Eigenschaft als Chef des Hauses Württemberg ein Hausgesetz (Büschel 1). Darin wurde die rechtliche Stellung der Mitglieder des Hauses Württemberg geregelt. Das Hausgesetz klärte zunächst die Zugehörigkeit zum Königshaus. Der König und seine Gemahlin, deren Söhne und Töchter, die königlichen Prinzen und Prinzessinnen, die ebenbürtigen Gemahlinnen der Prinzen, die Enkelkinder des Königs sowie die Brüder des Königs mit deren Gemahlinnen und Kinder, soweit diese Kinder noch nicht verheiratet sind, gehörten zum Königshaus. Die Thronfolge wurde nach dem Prinzip der Erstgeburt vererbt. Es galt das salische Recht, das bedeutet, dass die Königswürde nur über die agnatische (männliche) Linie, nicht aber über die cognatische (weibliche) Linie vererbt wurde. Die Angehörigen des Königshauses durften ohne Zustimmung des Königs das Land nicht verlassen und in die Dienste fremder Mächte treten. Zur Vermählung war ebenso die Zustimmung des Chefs des Hauses erforderlich. Eheschließungen, die ohne Zustimmung des Königs erfolgten, waren nichtig. Den Angehörigen des Königshauses, die ohne Zustimmung heirateten, drohte auch der Ausschluss von der Thronfolge und von den Privilegien des Königshauses. Standesgemäße Ehen konnten nur mit den Angehörigen von souveränen Herrscherhäusern geschlossen werden. Auch die Bestrafung von Angehörigen des Herrscherhauses bei Verstößen gegen das Gesetz wurde im Hausgesetz geregelt. Das Hausgesetz schuf eine starke Abhängigkeit zwischen dem Chef des Hauses Württemberg und den übrigen Familienmitgliedern, welche die persönliche Freiheit und Selbstentfaltung der Angehörigen des Hauses weit mehr einschränkte als in den Hausgesetzen der anderen deutschen Fürstenhäuser in dieser Zeit. Auch Wilhelm I. König von Württemberg erließ im Jahre 1828 ein neues Hausgesetz (Bü 2). Die Verhandlungen darüber zogen sich über Jahre hin. Das Hausgesetz von 1828 wies u. a. Regelungen über die Apanagen auf, die den Angehörigen des Königlichen Hauses zustanden. Gerade die Apanagen waren in den Verhandlungen immer wieder Gegenstand von Gutachten, Briefen und Diskussionen zwischen dem König, den Mitgliedern des Königshauses und dem Minister der Angelegenheiten des Königlichen Hauses, wie die in Bü 2 erhaltenen Unterlagen beweisen. Dabei wollten die Brüder König Friedrichs I. ihre Wünsche durchsetzen. Das Hausgesetz von 1828 enthielt analog zu dem Hausgesetz von 1808 Bestimmungen über das Familienoberhaupt und über die Beziehungen der Mitglieder des Königshauses zum Familienoberhaupt und untereinander sowie über die Eheschließungen der Angehörigen des Königshauses. Geschichte des Fürstenhauses von Monaco (Haus Grimaldi) Da der überwiegende Teil des Bestandes die Ansprüche des Hauses Urach auf den Fürstenthron von Monaco und die sonstigen Beziehungen des Hauses Urach zum monegassischen Fürstenhaus (Haus Grimaldi) zum Gegenstand hat, soll hier auf die Geschichte des Fürstenhauses von Monaco eingegangen werden. Das Fürstenhaus von Monaco, das Haus Grimaldi, gehörte ursprünglich dem Patriziat von Genua an. Die Familie Grimaldi stammt von Ottone Canella (+ ca. 1143), der 1133 und 1135 Konsul von Genua und Angehöriger der dortigen Bischofskurie war, ab. Nach seinem jüngsten Sohn, Grimaldo Canella (+ nach 1184), erhielt die Familie ihren Namen Grimaldi. Wie viele Patrizierfamilien Italiens waren auch die Grimaldis im Mittelalter in die Kämpfe zwischen den Ghibellinen, den Anhängern des Kaisers, und den Guelfen, den Anhängern des Papstes, involviert. Die Grimaldis standen dabei auf der Seite der Guelfen, weshalb sie Ende des 13. Jhs. aus Genua vertrieben wurden. Im Januar 1297 eroberten die Grimaldis im Handstreich die Festung Monaco. Der Überlieferung nach bat Francesco Grimaldi genannt der Schlitzohrige (Malizia), als Franziskanermönch verkleidet, um Einlass in die Festung Monaco. Dabei konnte er die Besatzung der Festung Monaco überwältigen und mit seiner Familie diese übernehmen. An diese Episode erinnern heute noch die beiden bewaffneten Mönche, die als Schildhalter im Wappen des Fürstenhauses von Monaco fungieren. Nach der Eroberung der Festung Monaco wurde Matteo Grimaldi erster Herrscher von Monaco. In der Folgezeit ging die Festung Monaco wieder den Grimaldis verloren, bis im Jahre 1331 der König von Frankreich Carlo Grimaldi die Festung Monaco zuerkannte. Damit wurde Carlo Grimaldi zum Begründer der Dynastie Grimaldi und Herrn von Monaco, das er bis 1357 regierte. König Ludwig XII. von Frankreich erkannte am 20. Februar 1512 die Souveränität der Herrschaft Monaco an. Herrscher über Monaco war damals Lucien (Luciano) Grimaldi (ermordet 1523), der sich Herr (seigneur) von Monaco, Menton und Roquebrune nannte. Diese drei Orte bildeten die Herrschaft Monaco. Gleichzeitig versuchte das Haus Grimaldi, bei dem Gegner des französischen Königs, Kaiser Karl V., der als Karl I. auch König von Spanien war, seine Rechte abzusichern. Luciens Bruder Augustin (Agostino) (+ 1532), der seit 1505 Bischof von Grasse und ab 1525 auch Bischof von Mallorca war und nach der Ermordung Luciens 1523 Regent von Monaco für seinen noch minderjährigen Neffen Honoré I. (Onorato I.) (+ 1581) wurde, erhielt von Kaiser Karl V. am 27. Juni 1524 den Reichsfürstenstand verliehen. Auch in der Folgezeit lavierte das Haus Grimaldi erfolgreich zwischen den beiden Großmächten Frankreich und Spanien, um die Selbstständigkeit Monacos zu bewahren. Im Jahre 1614 nahm Honoré II. (Onorato II.) von Monaco (1597-1662) den Titel eines Fürsten (Prince) von Monaco an, der vom König von Spanien 1633 anerkannt wurde. Die Anerkennung des Fürstentitels von Monaco durch König Ludwig XIV. von Frankreich erfolgte erst im Jahre 1688. König Ludwig XIII. von Frankreich bestätigte in einem Vertrag vom 14. September 1641 die Souveränität Monacos und zedierte Honoré II. in den Jahren 1642 und 1643 mehrere Herrschaften, darunter die Herrschaft St. Rémy in der Provence, die Grafschaft Carladès im Lyonnais, sowie die Baronie Le Buis und das Herzogtum Valentinois in der Dauphiné. Mit dem Titel eines Duc bzw. Herzogs von Valentinois war zugleich die Pairswürde verbunden. Außerdem zedierte im Mai 1642 der König von Frankreich Hercule II. (Ercole II.) Grimaldi (1624-1651), dem Sohn Honorés II., das Marquisat Les Baux in der Provence. Seitdem führen die Erbprinzen von Monaco zusätzlich den Titel eines Marquis des Baux. Derzeitiger Träger des Titels ist Albert II. Fürst von Monaco. Das Schloss in Les Baux ist immer noch im Besitz des Hauses Grimaldi. Da Fürst Antoine I. (1661-1731) keine männliche Nachkommen hatte, übertrug der König von Frankreich im Jahre 1715 das Herzogtum Valentinois an Antoines älteste Tochter Louise Hippolyte (1697-1731), die mit Jacques Francois Léonor de Goyon de Matignon Comte de Thorigny (+ 1751) verheiratet war. Letzterer verzichtete auf seinen Namen und das Wappen der Familie Goyon de Matignon und nahm den Namen und das Wappen des Hauses Grimaldi und den Titel eines Herzogs von Valentinois an. Damit wurde der Familienname Grimaldi erhalten. Mit dem Ableben Fürst Antoines I. im Jahre 1731 erlosch die Hauptlinie des Hauses Grimaldi im Mannesstamm. Jacques de Goyon de Matignon regierte nach dem Ableben seines Schwiergervaters und seiner Gemahlin 1731 bis 1734 als Fürst von Monaco. Während der Französischen Revolution wurde das Fürstentum Monaco am 15. Februar 1793 von Frankreich annektiert. Francoise Thérèse Prinzessin von Monaco geborene de Choiseul (1766-1794) wurde als einziges Mitglied des Hauses Grimaldi während der Revolution im Jahre 1794 hingerichtet. Im Vertrag von Paris 1814 wurde das Fürstentum wieder an das Haus Grimaldi zurückgegeben. 1841 bis 1856 regierte Fürst Florestan I. von Monaco (1785-1856). Aus seiner Ehe mit Caroline Gibert de Lametz (1793-1879) gingen der Sohn Charles, der spätere Fürst Charles III. (1818-1889), und die Tochter Florestine (1833-1897) hervor. Letztere heiratete 1863 Wilhelm Graf von Württemberg (1810-1869), den späteren ersten Herzog von Urach. Die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Fürstentums war unter der Herrschaft von Fürst Florestan prekär. Als im Jahre 1848 Fürst Florestan Steuern erhöhen wollte, rebellierten die beiden Städte Menton und Roquebrune dagegen und riefen die unabhängige Republik der freien Städte Menton und Roquebrune aus und stellten sich unter den Schutz des Königreichs Piemont-Sardinien. 1861 stimmten die Bewohner der beiden Städte für den Anschluss an Frankreich. Zugleich verzichtete Charles III. Fürst von Monaco (1818-1889) gegen die Zahlung eines Geldbetrages durch Frankreich auf seine Ansprüche auf Menton und Roquebrune. Unter Fürst Charles III. begann der wirtschaftliche Aufstieg Monacos zum mondänen Urlaubsort für den Adel und das Großbürgertum Europas. Um neue Einnahmequellen für das Fürstentum zu erschließen, wurde 1856 eine Spielbank eröffnet. Diese florierte aber erst ab 1863, als Francois Blanc, der bisherige Direktor der Spielbank in Bad Homburg, die Leitung der monegassischen Spielbank übernahm. Blanc sorgte für die Schaffung einer dringend benötigten touristischen Infrastruktur in Monaco. In der Nähe des Spielcasinos entstand ein neuer Ort mit Hotels und Villen, der nach dem Fürsten Charles III. den Namen Monte Carlo bekam. Gleichzeitig erfolgte die Anbindung des Fürstentums an das Eisenbahnnetz. Mit seinem Konzept war Blanc so erfolgreich, dass das Fürstentum Monaco, das seinen Staatshaushalt größtenteils durch die Einnahmen des Casinos deckte, ab 1869 direkte Steuern abschaffen konnte. Die Nachfolge von Fürst Charles III. trat sein Sohn Albert I. (1848-1922) an. Fürst Albert I. heiratete 1869 Mary Lady Douglas-Hamilton (1850-1922), die Tochter des William Duke of Hamilton and Brandon (1811-1863) und der Marie Amalie Prinzessin von Baden (1817-1888). Aus der Ehe ging der Sohn Louis (1870-1949), der spätere Louis II. Fürst von Monaco, hervor. Schon wenige Monate nach der Hochzeit verließ die Braut ihren Gemahl und lebte fortan mit ihrem Sohn Louis in Baden-Baden am großherzoglich-badischen Hof. Die Ehe wurde 1880 vom Papst annulliert. Erbprinz Louis wuchs zeitweise in Baden auf und lernte seinen Vater erst als Zehnjähriger kennen. In zweiter Ehe war Fürst Albert I. 1889 bis 1902 mit Alice Heine verwitwete Duchesse de Richelieu (1858-1922) verehelicht. Diese 1902 geschiedene Ehe blieb kinderlos. Für die Thronfolge in Monaco stand zu Beginn des 20. Jahrhunderts also nur Erbprinz Louis zur Verfügung. Fürst Albert I. hatte somit einen Nachfolger, nicht aber Erbprinz Louis, der im Jahre 1911 bereits über Vierzig und immer noch ledig war. Prinz Louis hatte aus einer nicht-ehelichen Beziehung mit der algerischen Wäscherin Marie Juliette Louvet (1867-1930) zwar eine Tochter, Charlotte Louvet (1898-1977), die als uneheliche Tochter allerdings nach den Hausgesetzen und den üblichen Konventionen der europäischen Herrscherhäuser normalerweise nicht thronfolgeberechtigt war. Die besten Ansprüche auf den Fürstenthron hatte nach dem Erbprinzen das Haus Urach, das über die bereits erwähnte Prinzessin Florestine zu den engsten Verwandten von Fürst Albert I. und Prinz Louis gehörte. Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg (1864-1928) und Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg (1865-1925), die Söhne der bereits erwähnten Prinzessin Florestine von Monaco, waren Enkel von Fürst Florestan I., Neffen von Fürst Charles III. und Vettern ersten Grades von Fürst Albert I. Die Vererbung des Fürstenthrons über die cognatische, d. h. weibliche Erbfolge, war in Monaco nicht unbekannt, wie das bereits geschilderte Beispiel der Louise Hippolyte Fürstin von Monaco in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zeigte. Für das Fürstenhaus und das Fürstentum von Monaco war 1911 die Thronfolgefrage von größter Bedeutung. Erschwerend kam in diesem Fall noch hinzu, dass die Regelung der Thronfolge für Monaco nicht allein ein dynastisches Problem darstellte, welches das Haus Grimaldi dringend lösen musste, sondern für den Fortbestand des kleinen Fürstentums von existenzieller Bedeutung war. Im Falle des Aussterbens der fürstlichen Familie wäre das Fürstentum nämlich an die Schutzmacht Frankreich gefallen. Die Lösung der Thronfolgefrage im Fürstentum stand also für Fürst Albert I. im Jahre 1911 ganz oben auf der Tagesordnung. Dabei hatte für den Fürsten wie für die Bewohner Monacos der Erhalt der Selbstständigkeit des Fürstentums absolute Priorität. Eine Einverleibung des Fürstentums nach Frankreich hätte für die Bewohner Monacos den Verlust der Steuerfreiheit und anderer Privilegien zur Folge gehabt, was zu verhindern war. Die Thronfolgefrage konnte Fürst Albert I. als Chef des Hauses Grimaldi und Regent von Monaco jedoch nicht so souverän entscheiden, wie man dies von einem regierenden Fürsten erwarten konnte, vielmehr musste vor allem auf die Interessen der Schutzmacht Frankreich Rücksicht genommen werden. Dies machte die ohnehin schon schwierige Frage noch brisanter. Für Frankreich war es absolut undenkbar, dass mit Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg ein deutscher Fürst, der einen hohen militärischen Rang im deutschen Militär bekleidete und noch dazu zu Kaiser Wilhelm II. sehr gute Kontakte pflegte, den Thron in Monaco besteigen soll. Folglich versuchte Frankreich, die Thronfolge des Hauses Urach in Monaco zu verhindern. Am 15. November 1911 erließ daher Fürst Albert I. die Ordonnance Souveraine (siehe dazu die Abschriften der Ordonnance Souveraine in Bü 20 und 24). Darin wurde die Legitimierung der bereits erwähnten, unehelich geborenen Charlotte Louvet durch ihren Vater, Louis Erbprinz von Monaco, von Fürst Albert I. bestätigt. Infolgedessen wurde Charlotte Louvet in die fürstliche Familie aufgenommen und erhielt den Titel einer Mademoiselle de Valentinois. Für den Fall, dass Erbprinz Louis ohne Kinder, die aus einer rechtmäßigen Ehe stammen, stirbt, war Charlotte de Valentinois ermächtigt, ihrem Vater, Erbprinz Louis, in allen seinen Rechten, Titeln und Prärogativen nachzufolgen ("Dans le cas, où notre fils bien-aimé le Prince Héréditaire viendrait à décéder sans enfants nés en légitime mariage, Mademoiselle de Valentinois est habilitée à Lui succéder dans tous ses droits, titres et prérogatives"). Die Ordonnance Souveraine war ein Anhang ("Annexe") zu den Statuts de la Famille Souveraine vom 15. Mai 1882, die von Fürst Charles III. erlassen worden waren (siehe den Abdruck der Statuts in Bü 40). In Artikel 2 der Statuts von 1882 war vorgesehen, dass für den Fall, dass der regierende Fürst keine Nachkommen oder Eltern hat, die ihm nachfolgen können, der regierende Fürst das Recht hat, ein fremdes Kind zu adoptieren und in die fürstliche Familie aufzunehmen. Die Form dieser Adoption wird in einer Ordonnance Souveraine geregelt. Mit der Ordonnance Souveraine vom 15. November 1911 wurde ein uneheliches Kind als Thronfolger eingesetzt und damit einem ehelichen Kind gleichgestellt. Diese ungewöhnliche Regelung wurde in den Kreisen des europäischen Adels teilweise kritisch aufgenommen, stellte sie doch eine Verletzung des dynastischen Prinzips dar, das an sich uneheliche Kinder von der Thronfolge ausschloss. Die Briefe des Jacques Comte de Conti, des Chefs de la Maison der Herzogin von Bourbon-Parma, an Wilhelm (II.) Herzog von Urach in Bü 24 veranschaulichen diese Haltung. Die Ordonnance Souveraine sicherte den Fortbestand des Hauses Grimaldi und damit auch des Fürstentums Monaco. Zugleich wurden die Interessen Frankreichs gewahrt, weil mit der Ordonnance Souveraine verhindert wurde, dass in Monaco eine deutsche Dynastie die Thronfolge antreten konnte. Für das Haus Urach bedeutete die Ordonnance Souveraine die faktische Enterbung und Ausschaltung von der Thronfolge in Monaco. Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg und Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg reagierten dementsprechend empört auf die Ordonnance Souveraine. Beide versuchten, ihren Vetter Albert I. doch noch zu einer möglichen Thronfolge des Hauses Urach in Monaco bewegen zu können, wie aus dem Briefwechsel in Bü 22 und 23 hervorgeht. In seinen Exposés zur Ordonnance Souveraine (Bü 20 und 24) und in seinen Briefen argumentierte dabei Herzog Wilhelm (II.), dass die Ordonnance Souveraine eine Verletzung der Statuts de la Famille Souveraine vom 15. Mai 1882 und der althergebrachten Traditionen des Hauses Grimaldi darstellt, da die Tradition und die Statuts die unehelichen Kinder von der Thronfolge ausschließen. Nach der Meinung des Herzogs von Urach war auch ein regierender Fürst wie Albert I. an diese Familienverträge, Hausgesetze und Traditionen gebunden. Daher sei die Ordonnance Souveraine, die eine nichteheliche Tochter als Erbin und Thronfolgerin einsetzt, nicht rechtmäßig ("illégitime"). Unter Berufung auf die Statuts de la Famille führte Wilhelm (II.) in seinem Exposé (in Bü 20 und 24) aus, dass für den Fall, dass das Haus Grimaldi im Mannesstamm erlöschen sollte, die Erbrechte über seine Mutter Florestine Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg (geb. Prinzessin von Monaco) an das Haus Urach übergehen müssten, da diese die nächsten Verwandten des Fürsten und des Erbprinzen von Monaco sind. Herzog Wilhelm (II.) versuchte 1911 bis 1912 außerdem mit Hilfe von Korrespondenzen mit Persönlichkeiten aus Monaco, die ihm bekannt waren, und mit württembergischen Politikern, Informationen über die Verhältnisse in Monaco, die Hintergründe der Ordonnance Souveraine und über Charlotte Louvet zu erfahren und nach Mitteln und Wegen zu suchen, doch noch die Thronfolgefrage zu seinen Gunsten zu beeinflussen (siehe Rubrik 2.2.2). Letztendlich führten diese Korrespondenzen aber nicht zu einer Änderung der Situation. Fürst Albert I. hat seinerseits in Briefen (siehe Bü 22 und 26) an seinen Vetter Wilhelm (II.) und an Maria Josepha Herzogin in Bayern (geb. Prinzessin von Braganza Infantin von Portugal), die Schwiegermutter Herzog Wilhelms (II.), die Gründe für sein Handeln dargelegt und erklärt, dass die Ordonnance Souveraine vor allem auf den Druck Frankreichs erlassen wurde. In den 1920er Jahren gab es schließlich noch einmal Bemühungen von Herzog Wilhelm (II.), die Thronfolge der Charlotte Prinzessin von Monaco Herzogin von Valentinois (geb. Louvet) in Monaco zu verhindern (vgl. hierzu Bü 34). Herzog Wilhelm (II.) und seine Kinder verzichteten zugunsten von Aynard Guigues de Moreton Comte de Chabrillan (1869-1950) auf ihre Ansprüche auf die Thronfolge in Monaco. Die Verzichtserklärungen waren für die Thronfolge-Regelung in Monaco jedoch ohne Belang. Im Unterschied zum Haus Urach war Aynard Guigues de Moreton Comte de Chabrillan auch nur weitläufig mit dem Haus Grimaldi verwandt: Aynard Comte de Chabrillan stammt in direkter Linie von Joseph Marie Jérôme Honoré Prinz von Monaco (1763-1816), einem jüngeren Sohn von Honoré III. Fürst von Monaco (1720-1795) und Bruder von Honoré IV. Fürst von Monaco (1758-1819), ab. Joseph Marie Jérôme Honoré Prinz von Monaco war mit der bereits oben erwähnten Francoise Thérèse de Choiseul (1766-1794) verheiratet. Aus dieser Ehe ging die älteste Tochter Honorine Grimaldi (1784-1879) hervor, die mit René de La Tour du Pin verheiratet war. Deren Tochter Charlotte de La Tour du Pin (1804-1865) heiratete 1826 Jules Guigues de Moreton Comte de Chabrillan. Deren gemeinsamer Sohn Fortune Guigues de Moreton Comte de Chabrillan (1828-1900) war mit Anna Prinzessin von Croy (1831-1887) vermählt. Der älteste Sohn aus dieser Verbindung ist Aynard Guigues de Moreton Comte de Chabrillan (1869-1950). Er ist somit der Urururenkel von Honoré III. Fürst von Monaco. Charlotte Louvet wurde - wie oben ausgeführt - mit der Ordonnance Souveraine in die monegassische Fürstenfamilie aufgenommen und erhielt zunächst den Namen de Valentinois. Im Jahre 1919 wurde ihr der Titel einer Herzogin (Duchesse) von Valentinois verliehen. 1920 heiratete Prinzessin Charlotte von Monaco Pierre Comte de Polignac (1895-1964) aus dem Hause der Herzöge (Duc) von Polignac. Pierre Comte de Polignac legte seinen Namen ab und nahm stattdessen den Familiennamen und das Familienwappen der Grimaldi an. Zugleich wurde ihm der Titel eines Herzogs bzw. Duc de Valentinois verliehen. Damit wurde zum zweiten Mal in der Geschichte des Hauses Grimaldi der Fortbestand der Dynastie gesichert, indem ein Gatte einer Thronfolgerin den Namen und das Wappen der Familie Grimaldi annahm. Aus der Ehe gingen der spätere Fürst Rainier III. von Monaco (1923-2005) und Antoinette Prinzessin von Monaco Baronesse de Massy (geb. 1920) hervor. Bereits 1933 wurde die Ehe geschieden. Im Jahre 1944 verzichtete Prinzessin Charlotte auf die Thronfolge in Monaco zugunsten ihres Sohnes Rainier. Dieser trat im Jahre 1949 nach dem Ableben seines Großvaters Fürst Louis II. die Nachfolge an. Aufsehen erregte 1956 die Heirat des Fürsten Rainier mit der amerikanischen Filmschauspielerin Grace Kelly (1929-1982), die als Fürstin den Namen Gracia Patricia trug. Aus der Ehe gingen die Kinder Caroline (geb. 1957), Albert (geb. 1958), der spätere Fürst Albert II., und Stéphanie (geb. 1965) hervor. Monaco wurde unter Fürst Rainier III. zu einem Zentrum der internationalen High Society. Gleichzeitig trieb der Fürst die Industrialisierung des Zwergstaates mit der Ansiedlung von Firmen der Chemie-, Pharma- und Kosmetikbranche voran. Er erweiterte auch die Grundfläche des Fürstentums, indem er Landflächen an der Küste schuf. Außerdem baute der Regent Monaco zu einem Internationalen Kongresszentrum aus. Fürst Rainier regierte bis zu seinem Ableben 2005. Er war zuletzt der Monarch mit der längsten Regierungszeit in Europa. Die Nachfolge trat 2005 Rainiers Sohn Albert II. an. Am 23. Juni 2010 gab der Palast in Monaco die Verlobung von Fürst Albert II. mit der südafrikanischen Schwimmerin und Olympia-Siegerin Charlene Wittstock (geb. 1978) bekannt. Ferdinand Herzog von Württemberg Da sich in dem vorliegenden Bestand auch Unterlagen aus dem Nachlass von Ferdinand Herzog von Württemberg befinden, soll hier ein kurzer Lebensabriss desselben gegeben werden. Ferdinand Herzog von Württemberg wurde am 21. Oktober 1763 in Treptow (Pommern) als fünftältester Sohn von Friedrich Eugen Herzog von Württemberg (1732-1797) und von dessen Gemahlin Friederike Sophie Dorothea (geb. Prinzessin von Brandenburg-Schwedt) (1736-1798) geboren. Er wuchs in Treptow und Mömpelgard auf und wurde im evangelisch-lutherischen Glauben erzogen. Wie viele nachgeborene Söhne des Hauses Württemberg und anderer Fürstenhäuser absolvierte Herzog Ferdinand eine militärische Laufbahn. Im Jahre 1781 wurde er von Kaiser Joseph II. zum Oberstleutnant in dem österreichischen Infanterieregiment Nr. 26 ernannt. Ferdinand machte in den folgenden Jahren eine steile Karriere im österreichischen Militär. 1784 wurde er Oberst des Infanterieregiments Nr. 26, 1785 dessen Inhaber. Das Regiment trug daher fortan seinen Namen. Die Beförderung zum Generalmajor erfolgte im Jahre 1788. 1790 wurde der Herzog zum Feldmarschall-Leutnant erhoben. Bei den Koalitionskriegen gegen Frankreich hatte Ferdinand vor allem in den österreichischen Niederlanden, dem heutigen Belgien, militärische Erfolge. 1797 wurde er als Diplomat nach Sankt Petersburg, an den Hof seines Schwagers Paul I. Zar von Russland und seiner Schwester Maria Feodorowna Zarin von Russland (geborene Sophie Dorothee Prinzessin von Württemberg) gesandt. Im Jahre 1800 stieg Herzog Ferdinand schließlich zum Kommandierenden General und Stadtkommandanten von Wien auf. Fünf Jahre später schließlich erfolgte die Ernennung zum Feldmarschall. Auch als Württemberg ein Bündnis mit Napoleon einging, blieb Herzog Ferdinand in österreichischen Diensten, obwohl sein Bruder König Friedrich I. ihm befahl, den Militärdienst in Österreich zu quittieren und nach Württemberg zurückzukehren (vgl. dazu Bü 5). 1820 bat Herzog Ferdinand um seine Entlassung aus dem Militärdienst aus gesundheitlichen Gründen. Nachdem eine Besserung seiner Gesundheit eingetreten war, wurde der Herzog 1829 von Franz I. Kaiser von Österreich zum Gouverneur der Bundesfestung Mainz ernannt (siehe Bü 11). Diese Funktion behielt Ferdinand bis zu seinem Ableben am 20. Januar 1834 in Wiesbaden bei. Herzog Ferdinand war in erster Ehe mit Albertine Wilhelmine Amalie Prinzessin von Schwarzburg-Sondershausen (1771-1829) verheiratet. Die Ehe wurde im Jahre 1801 "wegen unüberwindlicher Abneigung" des Herzogs gegenüber seiner Gemahlin geschieden. In zweiter Ehe war Ferdinand mit Pauline Prinzessin von Metternich-Winneburg (1771-1855), der älteren Schwester des österreichischen Staatskanzlers und Außenministers Clemens Wenzeslaus Fürst von Metternich-Winneburg (1773-1859), vermählt. Beide Ehen blieben kinderlos.

2. Inhalt des Bestandes: Die Unterlagen zu den Hausgesetzen und zur rechtlichen Stellung der Mitglieder des Hauses Württemberg bilden die Rubrik 1. Material zu den Hausgesetzen des Hauses Württemberg, die in den Jahren 1808 und 1828 erlassen wurden, enthalten die Unterrubriken 1.1 und 1.2 (Bü 1 und 2). Schriftgut über die Hausgesetze findet sich im Hauptstaatsarchiv außer im Bestand GU 1 in den Beständen E 14 (Königliches Kabinett II) Bü 2 und 3, E 31 (Königlicher Geheimer Rat I) Bü 61, E 55 (Ministerium der Angelegenheiten des Königlichen Hauses) Bü 548 und 549, G 243 (Friedrich I. König von Württemberg), G 246 (Ludwig Herzog von Württemberg) und G 268 (Wilhelm I. König von Württemberg). Die Verhandlungen über die Verfassung des Königreiches Württemberg und die Auswirkungen der neuen Verfassung auf die Stellung der Angehörigen des Königshauses sind Thema von Unterrubrik 1.4 (Bü 4). Darin spiegeln sich u. a. die Konflikte zwischen König Friedrich I. und König Wilhelm I. von Württemberg einerseits und den Landständen andererseits wider. Mit den Erbansprüchen der Brüder König Friedrichs I. auf das durch die Annexion der Grafschaft Mömpelgard durch Frankreich verlorengegangene Erbe ihrer Mutter Friederike Sophie Dorothea Herzogin von Württemberg (geb. Prinzessin von Brandenburg-Schwedt) befasst sich Unterrubrik 1.5. Erwähnenswert sind ein Schreiben Herzog Ferdinands von Württemberg an den französischen Außenminister Charles Maurice Duc de Talleyrand-Périgord zu den Ansprüchen der Brüder (Bü 15). Eine Nebenkonvention des Friedrich II. Herzog von Württemberg, des späteren Friedrich I. König von Württemberg, zu den Apanagen seiner Brüder ist das einzige Schriftstück in Unterrubrik 1.6 (Bü 8). Rubrik 2 ist die umfangreichste des vorliegenden Bestandes und hat die Ansprüche des Hauses Urach gegenüber dem Fürstenhaus von Monaco (Haus Grimaldi) zum Gegenstand. Die Statuten, Familien- und Eheverträge sowie Testamente des Fürstenhauses von Monaco sind in Unterrubrik 2.1 (Bü 18 und 40) vereinigt. Diese Dokumente wurden von den Angehörigen des Hauses Urach gesammelt, um sich einen Überblick über die erbrechtlichen Regelungen des Hauses Grimaldi zu verschaffen und gleichzeitig die Ansprüche des Hauses Urach gegenüber dem Fürstenhaus von Monaco zu untermauern. Die Thronfolge in Monaco, die bereits genannte Ordonnance Souveraine von Albert I. Fürst von Monaco und die Reaktion des Hauses Urach darauf sind Inhalt von Unterrubrik 2.2. Sie ist die größte Unterrubrik im Bestand GU 1. Die von Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg verfassten Exposés zur Thronfolge in Monaco und zur Ordonnance Souveraine finden sich in Unterrubrik 2.2.1 (Bü 20). Herzog Wilhelm (II.) führte als Reaktion auf die Ordonnance Souveraine einen regen Schriftwechsel mit verschiedenen Persönlichkeiten. Dieser bildet die Unterrubrik 2.2.2. Darin sind Korrespondenzen Herzog Wilhelms (II.) mit seinem Vetter Albert I. Fürst von Monaco (Unterrubrik 2.2.2.1, Bü 22), mit Persönlichkeiten und Institutionen in Monaco (Unterrubrik 2.2.2.2), mit seiner Schwiegermutter Maria Josepha Herzogin in Bayern (geb. Prinzessin von Braganza Infantin von Portugal) (Unterrubrik 2.2.2.3, Bü 26), mit dem württembergischen Ministerpräsidenten Karl Freiherr von Weizsäcker (Bü 25) und mit dem Kabinettschef Julius Freiherr von Soden (Bü 27) (beide Unterrubrik 2.2.2.4) sowie mit sonstigen Persönlichkeiten (Unterrubrik 2.2.2.5) enthalten. In Unterrubrik 2.2.2 sind neben der Korrespondenz mit Fürst Albert I. die Briefe des Conseiller Privé des Fürsten von Monaco, Émile Bernich, an Wilhelm (II.) in Bü 29 von Interesse, beschreiben sie doch den politischen Einfluss Frankreichs in Monaco und die Haltung der monegassischen Bevölkerung zu Fürst Albert I. und zur Legitimierung der Charlotte Louvet. Die Materialien und Entwürfe zu Briefen des Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg an seinen Vetter Albert I. Fürst von Monaco sind in Unterrubrik 2.2.3 (Bü 23) zu erwarten. Die Briefe des oben bereits genannten Aynard Guigues de Moreton Comte de Chabrillan an Herzog Wilhelm (II.) und an Fürst Karl zu den Ansprüchen der Comtes de Chabrillan auf den Thron in Monaco sind in Unterrubrik 2.2.4 (Bü 34) vorhanden. Die Unterlagen zur Thronfolgefrage in Monaco im Bestand GU 1 sind für die Geschichte der Häuser Urach und Grimaldi, für die Geschichte Monacos, aber auch für die Rechtsgeschichte von Interesse. Material zur Thronfolgefrage in Monaco und zur Ordonnance Souveraine verwahrt das Hauptstaatsarchiv Stuttgart außer im vorliegenden Bestand noch in den Beständen E 14 (Königliches Kabinett II) Bü 137, E 51 (Handakten der Außenminister) Bü 210, E 130b (Staatsministerium) Bü 66, GU 119 (Wiltrud Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg geb. Prinzessin von Bayern) Bü 520 und Q 1/18 (Nachlass Ministerpräsident Karl Freiherr von Weizsäcker) Bü 136. Mit den finanziellen Ansprüchen des Hauses Urach gegenüber dem Fürstenhaus von Monaco befasst sich Unterrubrik 2.3, während in Unterrubrik 2.4 Materialien zu dem Aufenthalt Herzog Wilhelms (II.) in Monaco im Jahre 1909 enthalten sind. Unterrubrik 2.5 besteht aus der Korrespondenz Herzog Wilhelms (II.) mit Louis II. Fürst von Monaco (Bü 31). Drucksachen und Notizen über das Fürstentum Monaco, das Haus Grimaldi und das mit diesem verwandte Haus Goyon de Matignon vereinigt Rubrik 3. In Unterrubrik 3.1 sind u. a. Stammtafeln des Fürstenhauses Grimaldi (Bü 35), Notizen Herzog Wilhelms (II.) zur Geschichte der Grimaldis (Bü 43) und ein gedruckter Hirtenbrief (Bü 37) des Bischofs von Monaco, Jean Charles Arnal du Curel, zum 25-jährigen Thronjubiläum von Albert I. Fürst von Monaco im Jahre 1914 vorhanden. Drucksachen zur Geschichte des Fürstentums bilden die Unterrubrik 3.2. Erwähnenswert sind darin zwei Auflagen eines Schulbuches zur Geschichte Monacos und des Hauses Grimaldi für den Geschichtsunterricht im Fürstentum Monaco (Bü 36 und 38). Dokumente aus dem Nachlass von Ferdinand Herzog von Württemberg finden sich im Anhang (Rubrik 4). Die Unterlagen sind sehr wahrscheinlich von Herzog Ferdinand, der kinderlos war, an seine Neffen Alexander Graf und Wilhelm Graf von Württemberg vererbt worden und gelangten auf diesem Wege in das Archiv des Hauses Urach. In Unterrubrik 4.1.1 findet sich ein Schreiben des württembergischen Staatsministers Karl August Ludwig Graf von Taube mit der Aufforderung an Herzog Ferdinand, den Dienst in der österreichischen Armee zu quittieren und nach Württemberg zurückzukehren (Bü 5). Dieser Forderung ist Herzog Ferdinand nicht nachgekommen. Das Testament der Charlotte Auguste Mathilde Königin von Württemberg (geb. Prinzessin von Großbritannien) (Bü 16) und ein Auszug aus dem Testament der Maria Feodorowna Zarin von Russland (geb. Sophie Dorothee Prinzessin von Württemberg) (Bü 7), der Schwester Herzog Ferdinands, bilden die Unterrubrik 4.1.2. Um die Donativgelder für Herzog Ferdinand, auf die dieser zu Gunsten seiner Neffen Alexander Graf und Wilhelm Graf von Württemberg verzichtete, geht es in Unterrubrik 4.1.3 (Bü 3). Die Ernennung Herzog Ferdinands zum Kommandanten der Bundesfestung Mainz (Bü 11) und die Verleihung des ungarischen St. Stephansordens an ihn (Bü 6) hat Unterrubrik 4.2 zum Gegenstand (Bü 11). Von besonderer Bedeutung ist ein Handschreiben des österreichischen Außenministers und Staatskanzlers Clemens Wenzeslaus Fürst von Metternich-Winneburg an seinen Schwager Herzog Ferdinand zur Verleihung des St. Stephansordens an Letzteren (Bü 6). Briefe des Heinrich Friedrich Karl Herzog von Württemberg (1772-1838) an seinen Bruder Herzog Ferdinand finden sich in Unterrubrik 4.3 (Bü 12). Beachtenswert sind die Ausführungen von Herzog Heinrich Friedrich Karl über die Gründe, weshalb Alexander Graf von Württemberg aus dem Militärdienst in Württemberg ausgeschieden ist. Offenbar war Graf Alexander dort Schikanen von Vorgesetzten ausgesetzt. Bei dem im vorliegenden Bestand GU 1 vorhandenen Teilnachlass von Ferdinand Herzog von Württemberg handelt es sich nur um einen Splitternachlass. Über den Verbleib des größeren Teils des schriftlichen Nachlasses von Herzog Ferdinand konnten keine Angaben ermittelt werden. Archivalien über Ferdinand Herzog von Württemberg enthalten folgende Bestände des Archivs des Hauses Urach (GU-Bestände) und des Württembergischen Hausarchivs (G-Bestände): GU 101 (Wilhelm Herzog von Württemberg), GU 105 (Wilhelm (I.) Herzog von Urach Graf von Württemberg), G 255 (Ferdinand Herzog von Württemberg), G 256 (Albertine Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Schwarzburg-Sondershausen), G 257 (Pauline Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Metternich-Winneburg), G 261 (Elisabeth Erzherzogin von Österreich geb. Prinzessin von Württemberg), G 283 (Paul Herzog von Württemberg) und G 400 (Allgemeines). Außerdem sind in den Beständen A 74 b (Württembergische Gesandtschaftsakten: Wien), A 205 I (Handakten des Staatsministers Philipp Graf von Normann-Ehrenfels), E 14 (Königliches Kabinett II), E 31 (Geheimer Rat I), E 50/02 (Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten betreffend württembergische Gesandtschaft in Wien), E 55 (Ministerium der Angelegenheiten des Königlichen Hauses), E 70b (Württembergische Gesandtschaft in Wien), E 72 (Württembergische Gesandtschaft in Sankt Petersburg) und E 271c (Württembergisches Kriegsministerium) Dokumente über Herzog Ferdinand zu erwarten.

3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand GU 1 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg im Jahre 1987 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Tektonik (Beständegliederung) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu den Hausgesetzen, zum Verhältnis König Friedrichs I. zu seinen Brüdern, zu den Ansprüchen des Hauses Urach auf den Fürstenthron von Monaco und zu den Beziehungen des Hauses Urach zum Haus Grimaldi (Fürstenhaus von Monaco) die Signatur GU 1. Teile des vorliegenden Bestandes waren ungeordnet. Es mussten die Verzeichnungseinheiten erst neu gebildet werden. Da für die vorliegenden Akten keine grundlegende Ordnung, geschweige denn ein Aktenplan oder -verzeichnis vorlagen, musste die Klassifikation vom Bearbeiter entwickelt werden. Im Zuge der Erschließung wurden aus dem Bestand GU 1 Unterlagen ausgegliedert und vor allem dem Bestand GU 10 (Vermögensverwaltung des Hauses Urach) und GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg) zugewiesen. Die Archivalien des Bestandes GU 1 dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Das Repertorium des Bestandes GU 1 wurde im Juli 2010 fertiggestellt. Der Bestand umfasst - vor der Verpackung - 0,3 lfd. Meter mit 51 Nummern. Stuttgart, im Juli 2010 Eberhard Merk

4. Literatur über das Haus Grimaldi und über Ferdinand Herzog von Württemberg: Genealogisches Handbuch des Adels. Fürstliche Häuser Bd. I. Bd. 1 der Gesamtreihe. Glücksburg 1951. S. 82-83. Genealogisches Handbuch des Adels. Fürstliche Häuser Bd. XV. Bd. 114 der Gesamtreihe. Limburg an der Lahn 1997. S. 68-71. Genealogisches Handbuch des Adels. Adelslexikon Bd. IX. Bd. 116 der Gesamtreihe. Limburg an der Lahn 1998. S. 146-148. Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der europäischen Staaten. NF Bd. II. Die Außerdeutschen Staaten, die regierenden Häuser der übrigen Staaten Europas. Marburg 1984. Tafel 201-203. Artikel über das Haus Grimaldi und über Monaco im Lexikon des Mittelalters. Bd. IV und Bd. VI. Wolfgang Schmierer: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Hg. von Sönke Lorenz, Dieter Mertens, Volker Press. Stuttgart 1997. S. 296-297, 376-398. Wikipedia: Artikel über die Fürsten Albert I., Louis II., Rainier III., Albert II., Prinzessin Charlotte von Monaco, das Haus Grimaldi und das Fürstentum Monaco

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 1
Umfang
51 Büschel (0,32 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Archiv der Herzöge von Urach

Bestandslaufzeit
(1798), 1803-1833, (1856), 1859-1949 und o. J.

Weitere Objektseiten
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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

Objekttyp


  • Bestand

Entstanden


  • (1798), 1803-1833, (1856), 1859-1949 und o. J.

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