Monografie
Nachdeme Ihro Churfürstl. Durchleucht mittel gnädigsten Rescripti vom 6ten hujus gnädigst verordnet haben, und wollen, daß wegen Tolleranz deren soganannten Menonisten oder Wiedertäuferen in höchst Dero Chur-Pfälzischen Landen es bey der im Jahr 1744. vestgesezt- und allenthalben verkündeter Bestimmung einer gewissen Zahl auf 200. Familien sein unabänderliches Verbleiben haben- jedoch aus absonderer Milde die gegenwärtig befindende Ubermas oder Mehrheit ... belassen, ... : Mannheim den 13ten Decembr. 1763
- Location
-
Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3655-4 Folio RES::4
- VD 18
-
VD18 14340925
- Extent
-
[1] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Series
-
Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
Schrifttum zu Heidelberg und der Region
UBHD
Druckschriften
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
- Creator
-
Karl Theodor
- Contributor
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Staat Pfalz
- Published
-
[S.l.] , 1763
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
-
10.11588/diglit.34390
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-343908
- Last update
-
04.06.2025, 1:50 PM CEST
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- Karl Theodor
- Staat Pfalz
Time of origin
- [S.l.] , 1763
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Demnach Ihro Churfürstl. Durchleucht vi Clementissimi Rescripti unterm 4ten hujus gnädigst zu verordnen geruhet haben, daß für das Künfftige nicht mehr alles liederliche Gesindel anhero gebracht, sondern an die nächst-liegende Ober-Aemter überbracht und allda gefänglich aufbehalten werden solle ... : Mannheim den 2ten Junii 1756

Demnach Ihro Churfürstliche Durchleucht Vermög Gnädigsten Rescripti vom 15. dieses Gnädigst verordnet haben, daß ab denen bey Dero Inhalts des von dasigem eingelangten vormjährigen Frucht-Status, nach Abzug deren Besoldungen und sonstigen Ausgaben übrig verbleibenden Früchten solchen Jahrs das Korn ad ... : Mannheim den 21. Februarii 1753

Copia. Anerwogen der bißherigen Erfahrnuß nach, die Besichtigungen deren durch Frost, Haagel, Wolcken-Bruch oder sonsten sich zutragender Beschädigungen an denen mehristen Orthen zweymahlen zu geschehen pflegen, ... Als wollen Ihro Churfürstl. Durchleucht hiermit Gnädigst wissen, und in vim Clementissimi Rescripti de dato 18ten currentis verordnet haben ... : Mannheim den 20ten December 1753
![Nachdeme in Gefolg des unterm 28ten Februarii nächsthin eingelangten Churfürstl. Gnädigsten Rescripti ab denen bey der [...] Inhalts des vom [...] eingelangten vormjährigen Frucht-Status, nach Abzug deren Besoldungen und sonstigen Ausgaaben überig verbleibenden Früchten solchen Jahrs [...] zu Behueff der dies Jährigen Commiss-Erfordernus für die in hiesigen Churfürstlichen Landen liegende Kriegs-Völckere ... völlig verwendet werden solle ... : Mannheim den 12ten Martii. 1754](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/dc54e950-1fb3-4232-af93-0ab29e1d2d3d/full/!306,450/0/default.jpg)