Monografie
Demnach Ihro Churfürstliche Durchleucht inhalts gnädigsten Rescripti vom 14ten elapsi sambtlichen Zölleren- und Acciseren, das bißhero statt Belohnung gezogenen Zehl-Geld dahin fürs künftige durchgängig zu reguliren gnädigst bewogen worden seynd ... : Mannheim, den 4ten Junii 1766
- Standort
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3655-4 Folio RES::4
- VD 18
-
VD18 14341107
- Umfang
-
[1] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Reihe
-
Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
Schrifttum zu Heidelberg und der Region
UBHD
Druckschriften
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
- Urheber
-
Karl Theodor
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Staat Pfalz
- Erschienen
-
[S.l.] , 1766
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
-
10.11588/diglit.34408
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-344087
- Letzte Aktualisierung
-
04.06.2025, 13:50 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Karl Theodor
- Staat Pfalz
Entstanden
- [S.l.] , 1766
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Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfalzgraf bey Rhein ... Lieber Getreuer! Nachdem wir um den Equipage-Transport unserer Officiers, und dessen Kösten Betrag ein für allemahl, mithin auf alle Fälle in Friedens-Zeiten ... zu reguliren ... mithin beschlossen haben, einem jeden Officier ... täglich mit funffzehn Kreutzer per Ration dergestalt vergüten zu lassen, daß er gegen diese Beziehung den Transport seiner Bagage selbsten besorgen ... : Düsseldorff, den 21. Julii 1759
![Wir von Gottes Gnaden Carl Theodor Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Chur-Fürst, ... Thun kund und bekennen mit diesem offenen Brieff, daß für uns, unsere Erben und Nachkommen zu Vollführung unserer an dem Löbl. Kayserl. Reichs-Hof-Rath hievorigen, jetzigen, und künfftigen Rechts-Sachen, gegen weme wir die haben und überkommen mögen, jetzo zu unserm, und nach unserem Todt zu unserer Erben und Nachkommen unzweiffentlichen Redner und und Anwaldten ... constituirt, bestellt und ernennt haben ... : Mannheim den [...]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4704a461-d88a-42e6-a3ac-3089db945dec/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir von Gottes Gnaden Carl Theodor Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Chur-Fürst, ... Thun kund und bekennen mit diesem offenen Brieff, daß für uns, unsere Erben und Nachkommen zu Vollführung unserer an dem Löbl. Kayserl. Reichs-Hof-Rath hievorigen, jetzigen, und künfftigen Rechts-Sachen, gegen weme wir die haben und überkommen mögen, jetzo zu unserm, und nach unserem Todt zu unserer Erben und Nachkommen unzweiffentlichen Redner und und Anwaldten ... constituirt, bestellt und ernennt haben ... : Mannheim den [...]

Erneuerung und respective Erweiterung Der Franckenthaler Privilegien : welche Von ... Carl Theodor Pfaltz-Grafen bey Rhein ... Aus sonderbahren Gnaden Zu mehrerer Aufnahm, und Emporbringung der Churfürstl. Haupt-Stadt Franckenthal Vom Sieben und zwantzigsten Septembris 1758. auf zwölf Jahr gnädigst ertheilet und verliehen worden

Wir Carl Theodor von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein ... Liebe Getreue! Demnach Wir aus Anlaß der abermal ohne Scheu im schwang gehender so vielmal verbottener Glücks- und Wagspielen die wider solch- sträfliches Unternehmen bereits ergangene Verordnungen Theils zu erneueren, Theils aber zu erweiteren, und desfalls ein allgemeines Landesgesatz zu fassen ... : Düsseldorf den 23. Martii 1773

Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor Pfaltzgraff bey Rhein, des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatz-Meister und Churfürst, ... Thuen kund und fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, nachdeme von Unseren in Gott ruhenden geehrtesten Vorfahreren an der Chur, die Judenschafft in dem Churfürstenthum der Pfaltz-Graffschafft bey Rhein, mit besonderen Privilegien und Freyheiten nach und nach begnädiget, und Wir dahero nach dem Antritt Unserer Regierung, daß Wir solche Gnädigst erneueren mögten, von gedachter Judenschafft unterthänigst gebetten worden; Als haben Wir ... ihrem unterthänigsten Bitten in Gnaden gewillfahret, und ihnen nachfolgende Concession Gnädigst verliehen ... : So geschehen in Unserer Residentz-Stadt und Vestung Mannheim den 7. Augusti 1744

Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graff bey Rhein ... Nachdeme Uns mißfälligst zu vernehmen vorgekommen, daß die vor dahießiges unser Hospital ad St. Carolum Boromaeum gewidmete Thor-Einlaß-Geldere nicht mehr nach dem reguliertem Fuß richtig eingehen, gestalten die zufolge rescripti vom 12. Jan. 1747. und unterm 28. dicti darauf im Druck emanirte Thor-Einlaß-Ordnung nicht durchgängig genauest befolget würde ... Wir aber sothane Verordnung ... in alle wege durchgängig befolget zusehen ... beharren ... so haben Wir erwehnte ... gedruckte Einlaß-Ordnung anhero wiederholen, selbige anmit erneüeren- und verordnen wollen, daß ... : Mannheim den 26. Septembris1754

Ihro Churfürstl. Durchl. haben unterm 23ten elapsi zu rescribiren gnädigst geruhet, daß es zwarn noch zur Zeit bey der Vorschrifft der bisherigen Chur-Pfältzischen Zoll-Ordnung belassen, dahingegen wegen Verfassung einer neueren oder Verbesserung der alten Zoll-Ordnung der Bedacht genommen werden solle ...

Ihro Churfürstlichen Durchleucht ist zum besondern und grösten Mißfallen vorgekommen, daß sehr viele Dero verrechneten Cameral-Bedienten, entgegen die vielfältig ergangene geschärffeste Verordnungen, in Einsend- und Ablegung deren Rechnungen sich zum öfftern so säumig bezeiget, ... deshalben unterm 20ten elapsi anhero Gnädigst rescribiret haben, Daß ... : Mannheim den 1ten Mertz 1754

Copia. Ihro Churfürstlichen Durchleucht ist zum besondern und grösten Mißfallen vorgekommen, daß sehr viele Dero verrechneten Cameral-Bedienten, entgegen die vielfältig ergangene geschärffeste Verordnungen, in Einsend- und Ablegung deren Rechnungen sich zum öfftern so säumig bezeiget, ... deshalben unterm 20ten elapsi anhero Gnädigst rescribiret haben, Daß ... : Mannheim den 1ten Mertz 1754

Demnach Ihro Churfürstliche Durchleucht bey Gelegenheit des zu dem Herrschafftlichen Bau-Weesen angeordneten Departements unterm 23ten elapsi gnädigst rescribiret haben, daß für das künfftige Jahr der Bedacht- und in Uberlegung genommen werden solle, was für ohnvermeidliche Reparationes in denen Land-Gebäuen zu unternehmen nöthig seyen ... : Mannheim den 17ten August 1756
