Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen seinem Protonotar Alexander Bellendörfer und dem Prediger im Heiliggeiststift zu Heidelberg wegen der Wassernutzung. Alexander hatte von den pfalzgräflichen Vorfahren das Recht erhalten, im gemeinsam bewohnten Haus, das zum Predigeramt gehört und hinter dem Franziskanerkloster (denn barfußrn) liegt, den Abfluss des Kanzleibrunnens zu nutzen. Um daraus resultierenden Zank zu unterbinden, wird eine Teilung in einer Wasserstube im Kanzleigarten eingerichtet. Der dazugehörige Schlüssel wird dem Baumeister Lorenz Lechler (Lochlen) überantwortet, damit keiner einen Vorteil daraus ziehen mag, man jedoch bei Bedarf Zugriff auf den Schlüssel hat. Jede Seite bekommt die Hälfte des Wasserabflusses. Das Wasser sollen sie auf eigene Kosten empfangen und in ihre Häuser leiten. Der Pfalzgraf verspricht die Handhabung beider Seiten im Konfliktfall.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Nr. 2410
Alt-/Vorsignatur
Konv. 055 Heidelberg 1 - Brunnen
Bemerkungen
Abschrift: GLAK 67 Nr. 825, fol. 128r-129r (Nr. 75).
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: abgegangen

Kontext
Pfalz >> Spezialia badischer Orte >> Heidelberg, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Pfalz

Laufzeit
1505 Mai 16 (uff fritag nach dem heiligen pfingstag)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:15 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1505 Mai 16 (uff fritag nach dem heiligen pfingstag)

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