Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen seinem Protonotar Alexander Bellendörfer und dem Prediger im Heiliggeiststift zu Heidelberg wegen der Wassernutzung. Alexander hatte von den pfalzgräflichen Vorfahren das Recht erhalten, im gemeinsam bewohnten Haus, das zum Predigeramt gehört und hinter dem Franziskanerkloster (denn barfußrn) liegt, den Abfluss des Kanzleibrunnens zu nutzen. Um daraus resultierenden Zank zu unterbinden, wird eine Teilung in einer Wasserstube im Kanzleigarten eingerichtet. Der dazugehörige Schlüssel wird dem Baumeister Lorenz Lechler (Lochlen) überantwortet, damit keiner einen Vorteil daraus ziehen mag, man jedoch bei Bedarf Zugriff auf den Schlüssel hat. Jede Seite bekommt die Hälfte des Wasserabflusses. Das Wasser sollen sie auf eigene Kosten empfangen und in ihre Häuser leiten. Der Pfalzgraf verspricht die Handhabung beider Seiten im Konfliktfall.
- Archivaliensignatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Nr. 2410
- Alt-/Vorsignatur
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Konv. 055 Heidelberg 1 - Brunnen
- Bemerkungen
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Abschrift: GLAK 67 Nr. 825, fol. 128r-129r (Nr. 75).
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: abgegangen
- Kontext
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Pfalz >> Spezialia badischer Orte >> Heidelberg, Stadt
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Pfalz
- Indexbegriff Person
- Indexbegriff Ort
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Heidelberg HD
Heidelberg HD; Kanzlei
- Laufzeit
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1505 Mai 16 (uff fritag nach dem heiligen pfingstag)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:15 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1505 Mai 16 (uff fritag nach dem heiligen pfingstag)