Monografie
Der Edlen vnd Ernvhesten Wilhelmen von Grumbachs Ernsten von Mandesloe vnd Wilhelmen vom Stein zum Altenstein Warhaffte gegruendte vnd vnuerneinliche Anzeig Ausfuerung vnd offen Ausschreiben, Welcher gestalt ... sie hieuor von dem Bischoff zu Wirtzburg ... Leibs vnd Lebens gefahr ausstehen muessen : Dieweil er jnen ... alle Reichs vergleitung geweigert ... Darzu auff juengstuerloffenen Reichstag zu Augspurg der Roem. Kay. Mai ... sich trotzlich ... widersetzt Vnd keinen Frieden leiden noch annemen woellen ... Dardurch sie von Grumbach Mandesloe vnd Stein ... dahin gedrungen die natuerlich erlaubt Gegenwehr ... fuerzunemen ...
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[51] Bl.
- Identifier
-
VD16 G 3701
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Germ.sp. 421 b
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10159876-2
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 13:55 MESZ
Beteiligte
Entstanden
- [S.l.] : 1563
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Der Edlen vnd Ernvhesten Wilhelmen von Grumbachs Ernsten von Mandesloe vnd Wilhelmen vom Stein zum Altenstein Warhaffte gegruendte vnd vnuerneinliche Anzeig Ausfuerung vnd offen Ausschreiben, Welcher gestalt ... sie hieuor von dem Bischoff zu Wirtzburg ... Leibs vnd Lebens gefahr ausstehen muessen : Dieweil er jnen ... alle Reichs vergleitung geweigert ... Darzu auff juengstuerloffenen Reichstag zu Augspurg der Roem. Kay. Mai ... sich trotzlich ... widersetzt Vnd keinen Frieden leiden noch annemen woellen ... Dardurch sie von Grumbach Mandesloe vnd Stein ... dahin gedrungen die natuerlich erlaubt Gegenwehr ... fuerzunemen ...
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![Der Edlen und Ernvhesten Wilhelmen von Grumbachs / Ernsten von Mandeslohe / und Wilhelmen vom Stein zum Altenstein / Warhaffte / gegründte / und unverneinliche Anzeig / Ausfürung / und offen Aufschreiben. Welcher gestalt / und uber das sie hievor von dem Bischoff zu Wirtzburg (Würzburg) unschuldiglich und jemerlich / von iren Haben und Narung / Landfriedbrüchiger weis / Zum teil verjagt / vertrieben / das ir geplündert / verbrendt / sie darzu vor im unsicher / und Leibs und Lebens gefahr ausstehen müssen. Dieweil er jenen uber alle Rechthengigkeit / auch trotzlichen alle Reichs vergleitung geweigert / Auch stetigs nach Leib und Leben getracht. Darzu auff jüngstverloffenen Reichstag zu Augspurg (Augsburg) / der Römi. Kat. Maj. und den Churfürsten des Rheins / sich trotzlich und ungehorsamlich widersetzt / Und keinen Frieden leiden noch annemen wollen / Sondern uber alles gnedigst und trewhertzig Vermanen / auff keinen Landfriedbrüchigen thaten verstockt und verharret. Dardurch sie von Grumbach / Mandesloe / Mandeslohe) / und Stein / höchlichen / und wider iren willen / von im (dem Wirtzburger Bischoff (Würzburger Bischof)) dahin gedrungen / die natürlich erlaubt Gegenwehr / gegen solchen unruigen Landfriedbrecher fürzunemen / Und nach vermöge des Landfriedens / gebürende verfolgung zu thun / Auch mit jtzt erlangter Hülff / und jren beyjamen haben / den Freunden / one einigs anders Stands des Reichs verlezung / Das ir widerumb zu recuperieren und einzunemen / Auch jenen gebürende sicherheit zu schaffen / im vorhaben und werck sein. Si cognuisses & quidem in isto die tuo, quae ad pacem tuam pertinuissent, curauisses. Nunc autem abscondita sunt ab oculis tuis propter duriciem cordis tuae, Ideo coangustaberis, eo quod non cognoueris tempus pacis tuae.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Der Edlen und Ernvhesten Wilhelmen von Grumbachs / Ernsten von Mandeslohe / und Wilhelmen vom Stein zum Altenstein / Warhaffte / gegründte / und unverneinliche Anzeig / Ausfürung / und offen Aufschreiben. Welcher gestalt / und uber das sie hievor von dem Bischoff zu Wirtzburg (Würzburg) unschuldiglich und jemerlich / von iren Haben und Narung / Landfriedbrüchiger weis / Zum teil verjagt / vertrieben / das ir geplündert / verbrendt / sie darzu vor im unsicher / und Leibs und Lebens gefahr ausstehen müssen. Dieweil er jenen uber alle Rechthengigkeit / auch trotzlichen alle Reichs vergleitung geweigert / Auch stetigs nach Leib und Leben getracht. Darzu auff jüngstverloffenen Reichstag zu Augspurg (Augsburg) / der Römi. Kat. Maj. und den Churfürsten des Rheins / sich trotzlich und ungehorsamlich widersetzt / Und keinen Frieden leiden noch annemen wollen / Sondern uber alles gnedigst und trewhertzig Vermanen / auff keinen Landfriedbrüchigen thaten verstockt und verharret. Dardurch sie von Grumbach / Mandesloe / Mandeslohe) / und Stein / höchlichen / und wider iren willen / von im (dem Wirtzburger Bischoff (Würzburger Bischof)) dahin gedrungen / die natürlich erlaubt Gegenwehr / gegen solchen unruigen Landfriedbrecher fürzunemen / Und nach vermöge des Landfriedens / gebürende verfolgung zu thun / Auch mit jtzt erlangter Hülff / und jren beyjamen haben / den Freunden / one einigs anders Stands des Reichs verlezung / Das ir widerumb zu recuperieren und einzunemen / Auch jenen gebürende sicherheit zu schaffen / im vorhaben und werck sein. Si cognuisses & quidem in isto die tuo, quae ad pacem tuam pertinuissent, curauisses. Nunc autem abscondita sunt ab oculis tuis propter duriciem cordis tuae, Ideo coangustaberis, eo quod non cognoueris tempus pacis tuae.
![Der Edlen und Ernvhesten Wilhelmen von Grumbachs / Ernsten von Mandeslohe / und Wilhelmen vom Stein zum Altenstein / Warhaffte / gegründte / und unverneinliche Anzeig / Ausfürung / und offen Aufschreiben. Welcher gestalt / und uber das sie hievor von dem Bischoff zu Wirtzburg (Würzburg) unschuldiglich und jemerlich / von iren Haben und Narung / Landfriedbrüchiger weis / Zum teil verjagt / vertrieben / das ir geplündert / verbrendt / sie darzu vor im unsicher / und Leibs und Lebens gefahr ausstehen müssen. Dieweil er jenen uber alle Rechthengigkeit / auch trotzlichen alle Reichs vergleitung geweigert / Auch stetigs nach Leib und Leben getracht. Darzu auff jüngstverloffenen Reichstag zu Augspurg (Augsburg) / der Römi. Kat. Maj. und den Churfürsten des Rheins / sich trotzlich und ungehorsamlich widersetzt / Und keinen Frieden leiden noch annemen wollen / Sondern uber alles gnedigst und trewhertzig Vermanen / auff keinen Landfriedbrüchigen thaten verstockt und verharret. Dardurch sie von Grumbach / Mandesloe / und Stein / höchlichen / und wider iren willen / von im (dem Wirtzburger Bischoff) dahin gedrungen / die natürlich erlaubt Gegenwehr / gegen solchen unruigen Landfriedbrecher fürzunemen / Und nach vermöge des Landfriedens / gebürende verfolgung zu thun / Auch mit jtzt erlangter Hülff / und jren beyjamen haben / den Freunden / one einigs anders Stands des Reichs verlezung / Das ir widerumb zu recuperieren und einzunemen / Auch jenen gebürende sicherheit zu schaffen / im vorhaben und werck sein. Si cognuisses & quidem in isto die tuo, quae ad pacem tuam pertinuissent, curauisses. Nunc autem abscondita sunt ab oculis tuis propter duriciem cordis tuae, Ideo coangustaberis, eo quod non cognoueris tempus pacis tuae.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Der Edlen und Ernvhesten Wilhelmen von Grumbachs / Ernsten von Mandeslohe / und Wilhelmen vom Stein zum Altenstein / Warhaffte / gegründte / und unverneinliche Anzeig / Ausfürung / und offen Aufschreiben. Welcher gestalt / und uber das sie hievor von dem Bischoff zu Wirtzburg (Würzburg) unschuldiglich und jemerlich / von iren Haben und Narung / Landfriedbrüchiger weis / Zum teil verjagt / vertrieben / das ir geplündert / verbrendt / sie darzu vor im unsicher / und Leibs und Lebens gefahr ausstehen müssen. Dieweil er jenen uber alle Rechthengigkeit / auch trotzlichen alle Reichs vergleitung geweigert / Auch stetigs nach Leib und Leben getracht. Darzu auff jüngstverloffenen Reichstag zu Augspurg (Augsburg) / der Römi. Kat. Maj. und den Churfürsten des Rheins / sich trotzlich und ungehorsamlich widersetzt / Und keinen Frieden leiden noch annemen wollen / Sondern uber alles gnedigst und trewhertzig Vermanen / auff keinen Landfriedbrüchigen thaten verstockt und verharret. Dardurch sie von Grumbach / Mandesloe / und Stein / höchlichen / und wider iren willen / von im (dem Wirtzburger Bischoff) dahin gedrungen / die natürlich erlaubt Gegenwehr / gegen solchen unruigen Landfriedbrecher fürzunemen / Und nach vermöge des Landfriedens / gebürende verfolgung zu thun / Auch mit jtzt erlangter Hülff / und jren beyjamen haben / den Freunden / one einigs anders Stands des Reichs verlezung / Das ir widerumb zu recuperieren und einzunemen / Auch jenen gebürende sicherheit zu schaffen / im vorhaben und werck sein. Si cognuisses & quidem in isto die tuo, quae ad pacem tuam pertinuissent, curauisses. Nunc autem abscondita sunt ab oculis tuis propter duriciem cordis tuae, Ideo coangustaberis, eo quod non cognoueris tempus pacis tuae.
![Der Edlen vnnd || Ehrnuesten/ Wilhelm von Grum=||bachs/ vnd Ernsten von Mandeslo/ beider || der Königlichen Wirde in Franckreich bestel=||ter Obersten/ auch Wilhelmen vom Steins zum Altenstein/ war=||haffte gegründte vnd vnableinliche Verantwortung/ vnd ent=||schüldigung/ des vnwarhafften/ erdichten vnd grundtlosen/|| Schandt ... vnd Vnfürstlichen Lasterbuchs/|| so ... den fünff vnd zwentzigsten Septembris/ jün=||gest veflossens vier vnd sechtzigsten Jars/ vnter dem Namen || Bischoff Friderichs zu Wirtzburg/ zu vermeinter beschönung sei=||nes in viel wege vergessenen trawen vnd glaubens/ zusagunge/|| ... Er wider obgemelte drey vom Adel/ im || Druck ausgehen ... lassen ... ||](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/de1e1d10-7509-4dc3-9fb7-e9527e10bd9f/full/!306,450/0/default.jpg)