Sachakte

Beitrag des westfälischen Grafenkollegiums zum reichsgräflichen truchseßschen Regiment

Enthaeltvermerke: 1767: Gesuch der Juden Hertz Baruch Pohl und Löw Aron Dietz zu Offenbach um Vorschreiben bei den säumigen Mitständen. Zahlung von 225 fl des Fürsten Karl Ludwig v. Anhalt-Schaumburg wegen der Grafschaft Holzapfel. Abweisung der Forderungen durch die Regierung zu Bückeburg 1768: Zahlungsweigerung des Grafen Törring wegen der Grafschaft Groensfeld. Unklarheit über die früheren Beiträge der Grafschaft Holzapfel. Mitteilung des Mandatum exequendo an die säumigen Mitstände. Auszahlung des ganzen Anteils der Grafschaft Holzapfel. Drängen der Juden zu Offenbach auf Zahlung der Rückstände. Beleg über die 1749 erfolgte Beitragszahlung für die Grafschaft Groensfeld. Abweisung jeder Forderung durch die Regierung zu Bückeburg. Unkosten der Regierung zu Neuwied in der Exekutionssache. Anfrage des westfälischen Direktoriums bei der verwitweten Gräfin Truchseß über den Vertrag des Grafen Truchseß mit den einzelnen Mitständen des westfälischen Grafenkollegiums über ihren Anteil am reichsgräflichen Regiment. Kein Kreisdirektorialmonitorium an den Direktor des westfälischen Grafenkollegiums zu erwarten. Bestätigung der Beitragszahlung durch Sayn-Hachenburg. Meldung an das Kreisdirektorium über die Beitragszahlungen von Sayn-Hachenburg, Groensfeld und Holzapfel 1769: Forderungen der verwitweten Gräfin Truchseß. Anwachsen der Schreibgebühren in der Direktorialkanzlei: Drängen der Juden zu Offenbach auf gütlichen Vergleich mit den Schuldnern. Keine Möglichkeit des westfälischen Direktoriums zur Ergreifung schärferer Maßnahmen gegen die säumigen Mitstände 1770: Durch die zweite Klage beim Reichskammergericht Verzögerung jeder Einigung mit den Schuldnern. Kaum Aussicht auf Ausführung der Kreisexekution. Kostenforderung der Direktorialkanzlei zu Neuwied an die Juden zu Offenbach. Kreisdirektorialmonitorium an die Schuldner. Vorstellung bei Hofrat Fauth zu Köln gegen die Kreisdirektorialmonitoria an Holzapfel und Sayn-Hachenburg. Zahlungsweigerung des Grafen Friedrich Karl v. Limburg zu Gehmen. Hinweis auf den Mehrheitsbeschluß des westfälischen Grafenkollegiums für die Errichtung des truchseßschen Regiments. Zurückhalten der Rate Holzapfels z. T. für die Auslagen der Direktorialkanzlei. Hofrat Fauth - bevorstehendes Kreismonitorium an das westfälische Direktorium zur Auszahlung der Rate Holzapfels. Beharren der Direktorialkanzlei auf Abzug der Kanzleigebühren. Aufstellung der Kanzleiauslagen. Einsendung der Gelder an Hofrat Fauth. Möglichst keine Einschaltung des Kreisdirektoriums in die Auszahlung der Gelder. Beharren der Juden auf Auszahlung der ganzen Rate der Grafschaft Holzapfel samt Zinsen. Meldung des Zahlungsangebots und der Annahmeverweigerung an das Kreisdirektorium 1771: Keine Zahlung der Herrschaft Gimborn

Reference number
L 41 a, 681

Context
Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium >> 2. Auswärtige Beziehungen des Grafenkollegiums >> 2.1. Kaiser
Holding
L 41 a Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium

Provenance
Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium
Date of creation
1767-1771

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Last update
30.04.2025, 2:51 PM CEST

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Object type

  • Sachakte

Associated

  • Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium

Time of origin

  • 1767-1771

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