Monografie
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Ihr errinneret euch annoch unterthänigst, was Wir vor und nach wegen deren Gewaltthätigen Königlich-Preussischen Werbungs-Excessen gnädigst verordnet haben ... : Düsseldorff den 1. Septembris 1732
- Standort
-
Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3538-15 Folio RES::1
- VD 18
-
VD18 1431715X
- Umfang
-
[1] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Reihe
-
Rechtsquellen der frühen Neuzeit
UBHD
Druckschriften
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Rechtsquellen der frühen Neuzeit
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
[S.l.] , 1732
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
-
10.11588/diglit.27431
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-274319
- Letzte Aktualisierung
-
04.06.2025, 13:57 MESZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Karl Philipp <Pfalz, Kurfürst>
- Jülich-Kleve-Berg
Entstanden
- [S.l.] , 1732
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Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Ihr erinnert euch annoch unterthänigst, was Wir euch vor und nach und in specie unterm 16. Februarii 1732. mittels Anschliessung einiger Exemplarien des zu publicirenden und zu affigirenden Edicti wegen der vorgekommener ohnleydentlicher Preußischer Werbungs-Excessen und gewaltiger Entführung Unserer Unterthanen gnädigst anbefohlen haben ... : Düsseldorff den 26. Novembris 1734
![Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Euch ist annoch unnterthänigst erinnerlich, was Wir zu Bevorkommung der in hieruntigen Unseren Landen häuffig vorgekommener Preussischer Werbungs-Excessen, und von denen Königlich-Preussischen Werberen verübter gewaltthätiger Entführungen Unserer Unterthanen zu derenselben Consolation für nachtrückliche Edicta und General-Verordnungen wiederhohlter ergehen zu lassen, gnädigst gut befunden haben ... : [Düsseldorff den 8. Januarii 1732]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/25e9aefe-2f86-4752-b1f8-16b7022d3397/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Euch ist annoch unnterthänigst erinnerlich, was Wir zu Bevorkommung der in hieruntigen Unseren Landen häuffig vorgekommener Preussischer Werbungs-Excessen, und von denen Königlich-Preussischen Werberen verübter gewaltthätiger Entführungen Unserer Unterthanen zu derenselben Consolation für nachtrückliche Edicta und General-Verordnungen wiederhohlter ergehen zu lassen, gnädigst gut befunden haben ... : [Düsseldorff den 8. Januarii 1732]

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Was Wir euch aus hiesigem Unserem Geheimben Rhat wegen Abstellung deren bey denen Processionen und Heiligen-Trachten, forth Neu-Jahr und Vogel-Schiessen vorgehender Excessen unterm 13. Decembris 1713. und dabevoren gnädigst anbefohlen haben, dessen erinnert ihr euch annoch unterthänigst ... : Düsseldorff, den 14. Aug. 1734
![Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Demnach die bißherige Erfahrnüß sattsamb an Tag gelegt hat, was massen die Königlich-Preussische Werbere, sowohl in Unseren Chur-Pfaltz- als Neuburgischen und hieruntigen Landen, mit listiger Verleitung, und respective gewaltthätiger Entführung deren diesseithiger Soldaten und Unterthanen, ohnerachtet aller Sr. Königl. Majestät in Preussen hierunter beschehener nachtrücklicher Vorstellungen, auch bey denen ihrigen vorgekehrter Andung- und Betröhungen, daß im Fall dieser überhäuffter Werbungs-Excessen halber ... man das mit hochgedachter Sr. Königl. Majestät errichtete Cartel gäntzlich auffzuheben, sich nicht länger würde entziehen können ... : [Düsseldorff den 8. Januarii 1733]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2474a7c4-c845-4257-9ff5-cc1526d1dec7/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Demnach die bißherige Erfahrnüß sattsamb an Tag gelegt hat, was massen die Königlich-Preussische Werbere, sowohl in Unseren Chur-Pfaltz- als Neuburgischen und hieruntigen Landen, mit listiger Verleitung, und respective gewaltthätiger Entführung deren diesseithiger Soldaten und Unterthanen, ohnerachtet aller Sr. Königl. Majestät in Preussen hierunter beschehener nachtrücklicher Vorstellungen, auch bey denen ihrigen vorgekehrter Andung- und Betröhungen, daß im Fall dieser überhäuffter Werbungs-Excessen halber ... man das mit hochgedachter Sr. Königl. Majestät errichtete Cartel gäntzlich auffzuheben, sich nicht länger würde entziehen können ... : [Düsseldorff den 8. Januarii 1733]

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue: Wir errinneren Uns annoch gnädigst, aus was für Ursachen Wir auff zwölff vom Hundert der in Unseren Gülich- und Bergischen Landen von dem Ertz-Stifft Cöllnischen Clero geniessende Gefälle einen Provisional-Arrest zu verhengen vermüssiget worden seywn ... : Düsseldorff den 9. Martii 1729

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Ihr erinnert euch annoch unterthänigst, was Wir euch wegen des herumbstreiffenden Herrenlosen und verdächtigen Gesindels sowohl als der passirender starcker Bettler mehrmahlen gnädigst befohlen haben ... : Düsseldorff den 7. Octobris 1729

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Ihr erinnert euch annoch unterthänigst, was Wir euch auß hiesigem Unserem Geheimen Rath wegen Pflantzung des Geholtzes in den Waldungen vor und nach gnädigst anbefohlen haben ... : Düsseldorff den 12. Martii 1734

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Euch ist vorab bekent, wie daß Wir etliche Jahren her zu Bestand-mässiger Aufferbauung der binnen Opladen über dortigen Wüpper-Fluß unvermeidtlich erforderlicher Brücken all hinlängliche Vorsorge getragen haben ... : Düsseldorff den 8. Novembris 1731

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Wir auff unterthänigstes Suppliciren Johann Georgen Frick demselben die Gnade gethan, und die durch Absterben Philipp Wilhelmen Hochstein vacant gewordene General-Landmessers-Stelle, in Gnaden conferiret haben ... : Düsseldorff den 23. Junii 1730

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Ihr erinnert euch annoch unterthänigst, was Wir wegen dessen, daß ihr euch ohne gnädigste Erlaubnüß von dem euch anvertrauetem Ambt nicht entfernen sollet, ein- und andermahlen gnädigst anbefohlen haben ... : Düsseldorff den 23. Novembris 1729

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Wir zuverlässig zu wissen gnädigst verlangen, was in dasigem euch gnädigst anvertrauetem Ambt für Ritter-Sitze sich befinden, und welche von denenselben darfür unstreitig gehalten werden oder nicht ... : Düsseldorff den 9. Januarii 1730
