Akten
Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung ausstehender Pächte
Kläger: (2) Lucas Hansen, Struktuarius des Doms zu Schwerin
Beklagter: Johann Bartold Mylich, Amtmann zu Neukloster
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Rudolf Stadtlander (P), seit 1659: Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Henricus Schabbel (P) Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P), seit 08.07.1661: Dr. Caspar Wilcken (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. fordert Pachtzahlungen für sieben Jahre von einigen Kirchen des Amtes Neukloster und vom Dorf Nakenstorff in einer Gesamthöhe von 154 Mk. lüb. Kl. hatte bereits 1653 die Zahlung erbeten und von der Schweriner Justizkanzlei ein Schreiben an den Amtmann von Neukloster erwirkt, das jedoch keine Wirkung gezeitigt hat. Da die Kirche in Nackenstorff mittlerweile sehr baufällig ist, wird das Geld unbedingt und zügig zur Reparatur benötigt. Kl. hat daher ein Intercessionalschreiben des Herzogs Adolf Friedrich an das Tribunal erwirkt. Tribunal befiehlt Bekl. am selben Tag die Zahlung binnen 14 Tagen oder die Einbringung seiner Gegenargumente in selbiger Frist. Bekl. bittet am 13.06. um Beweise für die ihm unbekannten Ansprüche. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag entsprechend auf. Am 13.07. legt Kl. Beweise vor, die das Tribunal Bekl. am 25.07. mitteilt und ihn zur Erwiderung auffordert. Am 03.10. weist Bekl. die Ansprüche zurück und bittet Tribunal Kl. aufzufordern, die Ansprüche der Kirche von Poel und Neukloster in Mecklenburg darzulegen. Am 12.12.1657 fordert das Tribunal weitere Beweise von Kl., die es am 24.07.1658 erhält und am 03.09. an Bekl. zur Stellungnahme weiterleitet. Am 05.10. fordert Bekl., die Ansprüche Neuklosters an Mecklenburg zu ermitteln und gegen deren Forderungen aufzurechnen. Das Tribunal teilt Kl. dies am 08.10.1658 mit und fordert am 18.04.1659 weitere Beweise für die Forderungen von Kl. Am 28.05. legt Kl. restitutio in integrum ein und erbittet Fristverlängerung, die er am 31.05. erhält. Am 25.06. legt Kl. neue Beweise vor, zu denen Tribunal am 12.07. Stellungnahme des Bekl. anfordert. Am 17.10. weist Bekl. die seiner Ansicht nach verjährten Ansprüche erneut zurück, das Tribunal fordert Kl. am 19.10.1659 zur Erwiderung auf. Am 30.01.1660 bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 01.02. erhält. Am 13.03. erbittet Bekl. Ende der Beweisaufnahme, da Kl. sich nicht gemeldet habe, am 15.03. erbittet Kl. Fristverlängerung und erhält sie am 16.03.1660. Am 13.04. besteht Kl. erneut auf seinen Ansprüchen, das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Antwort auf. Am 09.07.1660 bittet Bekl. um Ende der Beweisaufnahme und Urteil, am 29.04.1661 verlangt Tribunal von Kl. weitere Beweise für seine Ansprüche.Am 22.10. bittet Bekl., den Fall zu entscheiden, da Kl. sich nicht weiter gemeldet habe. Am 12.11.1661 bittet die Schweriner Regierung erneut um Beachtung der Ansprüche des Domes, eine Antwort darauf ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1659 2. Tribunal 1659-1661
Prozessbeilagen: (7) Suppliken des Kl.s an Adolf Friedrich, Herzog von Mecklenburg-Schwerin vom 14.04.1657, 03.08.1661; Auszüge aus dem Schweriner Kirchenregister von 1586, 1646-1648; Schreiben Herzog Adolf Friedrichs von Mecklenburg-Schwerin an die Beamten zu Neukloster vom 21.11.1653; "Designation der Pächte, welche hiernegst folgende im Lande Meckelnburg belegene Dörffer dem Ambte Newkloster jährlich zu entrichten schuldig, laut der von anno 1583 bis 1584 und von anno 1594 bis 1595 darüber gehaltenen Register; Bescheinigung des Notars Gottfried Reichardt über Aussage des Tribunalsboten Jochim Roggensack wegen Ablieferung eines Mandats an Kl. vom 01.08.1661; Monitor-Register: Registrum redituum et decimarum Capituli Schuerinensis, cum adiuncto Registro collecturae maioris a Festo Omnium Sanctorum, Anni 85 Usque ad Festum omnium Sanctorum Anni 86, per me Otthonem Wackerbarth oblatum Anno et die ut infra; "Designation der Pächte, welche hiernegst folgende im Lande Meklenburg belegene Dörfer dem Ambte Newkloster jährlich zu entrichten schuldig, laut der von Anno 1583 bis 1584 und von anno 1594 bis 1595 darüber gehaltenen Register; Register uber alle Einnahme und Außgabe Geld wegen der Domkirchen zu Schwerin von 1. Januar Anno 1646 bis der 1. Januar 1647..., Numerus 4; desgleichen für die Jahre 1647 und 1648 (Numerus 5 und 6);
- Archivaliensignatur
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(1) 1226
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar H 2 (W H 1 n. 2)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1583-1648) 28.05.1657-12.11.1661
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:04 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1583-1648) 28.05.1657-12.11.1661