Akten
Landfrieden und Einungen
enthält u.a.: Enthält: König Wenzels rheinischer Landfrieden 1382 März 9; Einung Nürnberg - Windsheim - Weißenburg 1427 Januar 7; Einung dieser drei Städte mit Erzbischof Diether (Dietrich) von Mainz 1456 Januar 25; Landfriedenseinung Bamberg - Würzburg - Brandenburg 1436 November 11; Erneuerung des Schwäbischen Städtebundes 1439 Dezember 29 und 1443 März 12; Beitritt Rothenburgs zum Schwäbischen Städtebund 1443 April 6; Einung Pfalzgraf Ludwigs IV. mit dem Schwäbischen Städtebund 1443 April 23; Mergentheimer Fürsteneinung (Albrecht Achilles u.a.) 1445 Januar 2
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet und 35 neue Laden, Akten 5
- Alt-/Vorsignatur
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Schwarz V Nr. 16
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Papier
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet und 35 neue Laden, Akten >> 7-farbiges Alphabet, Akten >> II. Einungen, Städtebündnisse
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet und 35 neue Laden, Akten
- Indexbegriff Person
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Wenzel, König
Mainz, Dietrich (Schenk von Erbach) Erzbischof von (1434-1459)
Brandenburg, Albrecht Achilles Markgraf von
- Indexbegriff Ort
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Windsheim (Lkr. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim), Einung
Weißenburg i. Bay. (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen), Einung
Rothenburg ob der Tauber (Lkr. Ansbach), Einung
Bamberg, Einung
Würzburg, Einung
Mergentheim, Fürsteneinung
- Laufzeit
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1382 - 1445
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:53 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtsbücher / Akten
Entstanden
- 1382 - 1445
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König Wenzel bekräftigt und erneuert der Stadt Nürnberg insbesondere alle ihr von den römischen Königen und Kaisern und auch von andern Fürsten und Herren verliehenen Freiheiten, Rechte und Gnaden über die Straßen, Zölle und "andere sachen von steten", ausgenommen jedoch Bündnisse, die sie mit den Städten geschlossen hätten oder noch schließen würden und die wider ihn und das Reich wären. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gibt den Schöffen und dem Rat zu Nürnberg ("Nuremberg") volle Gewalt, dass sie auf alle ihre Bürger und Bürgerinnen und auf all deren Habe und Dinge, die sie in der Stadt feil haben kaufen oder verkaufen, Ungelt aufsetzen und nehmen mögen, mit der Auflage jedoch, dass sie dasselbe in gemeinen Nutz und Frommen der Stadt wenden und kehren sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gibt den Schöffen und dem Rat zu Nürnberg ("Nuremberg") volle Gewalt, dass sie auf alle ihre Bürger und Bürgerinnen und auf all deren Habe und Dinge, die sie in der Stadt feil haben kaufen oder verkaufen, Ungelt aufsetzen und nehmen mögen, mit der Auflage jedoch, dass sie dasselbe in gemeinen Nutz und Frommen der Stadt wenden und kehren sollen. - Siegler: der Aussteller.
