Hildesheim einst und heute : Ein Bildband vom vergangenen u. gegenwärtigen Hildesheim
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Maße
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4
- Umfang
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237 S.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Abb. mit Text
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Hildesheim
- (wer)
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Gerstenberg
- (wann)
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1966
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Gerstenberg, Albert
Hildesheim
- Inhaltsverzeichnis
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
-
11.03.2025, 11:57 MEZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Gerstenberg, Albert
- Hildesheim
- Gerstenberg
Entstanden
- 1966
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Wir Bürgermeister Sambt-Rath und Stände der Stadt Hildesheim: Fügen hiemit allen Unsern Bürgern, ... zu wissen ... mit was grosser Fahrläßigkeit man hie und da mit Feuer und Licht umgehe ... Setzen, ordnen, und ... ermahnen ... daß ein jeder Hauß-Wirth seine wohl-verwahrte und nicht schadhaffte Laterne im Hause habe ... : Geben unter Unsern Stadt-Insiegel. Hildesheim den 4. Novembr. 1740.

Wir Bürgermeister Sambt-Rath und Stände der Stadt Hildesheim: Fügen hiemit allen Unsern Bürgern ... zu wissen, ... was für gefährliche lose Leute in unsere Stadt zu schleichen pflegen, ... Demnach befehlen Wir hiemit ernstlich, ... daß zufoderst unsere vor den Thoren bestellte Wachten, alle und jede daselbst ankommende frembde Persohnen fleißig zu examiniren, ... nach Befinden zur Hafft nehmen oder zurück weisen ... : Geben Hildesheim den 4. Novembr. 1740.

Wir Bürgermeistere und Raht der Stadt Hildesheim/ fügen manniglich/ und insonderheit den Advocaten und Procuratoren ... hiemit zu wissen: Daß wir ... vernehmen müssen/ was gestalt bey dem gerichtlichen Process allerhand Mißbräuche und Unordnungen ... eingeschlichen ... : So geschehen auff unserm Raht-Hause den 8. Maii, Anno 1696.

Wir Bürgermeistere Raht und achtzehen Manne dero Stadt Hildesheim fügen hiemit Männiglich/ so sich nach uns zu richten haben/ zu wissen; Ob wol in dem von unsern Vorfahren am Stadt-Regiment im Drnck publicirtem/ und in der Gerichts-Ordnung sub lit. O. befindtlichem gemeinem Bescheide/ von Verwillkührung der offenen Rahts-Pfandebrieffe/ und daruff gegründeter Inclage/ wie es so wol mit denen Subhastationibus an und vor sich selbst ... in solchem Fall zu halten/ klar und deutlich außgedrucket ist; Nachdem aber die tägliche Erfahrung bezeuget/ daß dabey sich ein grosser Mißbrauch eräugnet ... : So geschehen Hildesheim den sechszehenden Novembris 1677.

Wir Bürgermeistere, Sambt-Rath und Stände der Stadt Hildesheim, fügen hiemit unsern Bürgern, Soldaten, ... zu wissen; ... das boßhaffte Leute Bäume, Linden, Weiden und Hecken auf den Wällen und für den Thoren, ... ab- und umzuhauen, oder mit der Wurtzel auszurotten ... Wir aber ... obliegenden Amts halber, ernstlich zu bestraffen gemeint seyn ... : Geben unter unserem Stadt-Insiegel 4. Novembr. Anno 1740.
