Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Wir Bürgermeister Sambt-Rath und Stände der Stadt Hildesheim: Fügen hiemit allen Unsern Bürgern ... zu wissen, ... was für gefährliche lose Leute in unsere Stadt zu schleichen pflegen, ... Demnach befehlen Wir hiemit ernstlich, ... daß zufoderst unsere vor den Thoren bestellte Wachten, alle und jede daselbst ankommende frembde Persohnen fleißig zu examiniren, ... nach Befinden zur Hafft nehmen oder zurück weisen ... : Geben Hildesheim den 4. Novembr. 1740.
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 90002148
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90002148
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Hildesheim
- Erschienen
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[S.l.] , 1740 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:53 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtsdruckschrift ; Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Hildesheim
Entstanden
- [S.l.] , 1740 -