Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Demnach das Betteln auff falsche Brieff/ Collecten oder Stamm-Bücher eine Zeit hero ziemlich eingerissen/ hierdurch aber denen wahren und nothleidenden Armen das Allmosen vor dem Mund hinweg gezogen/ und der ... Gutthäter ... betrogen ... : Ita decretum in Senatu, den 22. Ianuary Anno 1675.
- Language
-
Deutsch
- Extent
-
[1] Bl
- Notes
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD17 Nova der SUB Göttingen). Zugl. digitaler Master.
Bürgermeister und Raht der Stadt Lübeck
VD17 7:709079A
- VD 17
-
7:709079A
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Last update
-
12.01.2024, 10:08 AM CET
Object type
- Einblattdruck ; Amtsdruckschrift ; Verordnung ; Monografie
Associated
- Lübeck
Time of origin
- [S.l.] , 1675 -
Other Objects (12)
![Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der ... freyen Stadt Lübeck, fügen hiemit zu wissen: Demnach leider! ... die ... pestilenzialische Seuche sich mehr und mehr verbreiten, ... Als haben Wir, ... Uns genöthiget gesehen, um solches ... Uebel von Unserer guten Stadt ... abzuhalten, sowohl Land- als besonders See-werts vorsorglich diensame Anstalten darwider vorzukehren ... : Actum et decretum in Senatu, publicatumque sub Signeto Civitatis d. 15. Septembris 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9bd0295c-7e85-49aa-87f3-8ebb484c28e1/full/!306,450/0/default.jpg)
Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der ... freyen Stadt Lübeck, fügen hiemit zu wissen: Demnach leider! ... die ... pestilenzialische Seuche sich mehr und mehr verbreiten, ... Als haben Wir, ... Uns genöthiget gesehen, um solches ... Uebel von Unserer guten Stadt ... abzuhalten, sowohl Land- als besonders See-werts vorsorglich diensame Anstalten darwider vorzukehren ... : Actum et decretum in Senatu, publicatumque sub Signeto Civitatis d. 15. Septembris 1770.
![Gemeiner Bescheid. Es hat Ein Hochweiser Rath hiemit verordnet, daß wenn hinführo das Remedium Revisionis, oder sonsten ein Remedium wider ein Decretum intimiret wird, welches ad Provocationem von einem Abspruch irgend eines Unter-Gerichts ergangen, ... die vorherigen Absprüche und Urtheile der Unter-Gerichte, ... beygeleget werden sollen : Ita decretum in Senatu d. 9. Decemb. 1772.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5dfbe289-7b7a-4931-ab97-d03cdc16fb88/full/!306,450/0/default.jpg)
Gemeiner Bescheid. Es hat Ein Hochweiser Rath hiemit verordnet, daß wenn hinführo das Remedium Revisionis, oder sonsten ein Remedium wider ein Decretum intimiret wird, welches ad Provocationem von einem Abspruch irgend eines Unter-Gerichts ergangen, ... die vorherigen Absprüche und Urtheile der Unter-Gerichte, ... beygeleget werden sollen : Ita decretum in Senatu d. 9. Decemb. 1772.
![Notification. Nachdem Ein Hochweiser Rath in ... Erfahrung gebracht, daß in den benachbarten Landen, unter dem dieses Jahr gewachsenen Rogken, eine Menge Mutter- und Brand-Körner vorhanden sey, ... der menschlichen Gesundheit schädlich sey ... Als wird Jedermann wohlmeinend gewarnet ... : Actum & decretum in Senatu Lubec. d. 16ten Novbr. 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/52631bfc-996f-4af6-88c4-16d293061f2b/full/!306,450/0/default.jpg)
Notification. Nachdem Ein Hochweiser Rath in ... Erfahrung gebracht, daß in den benachbarten Landen, unter dem dieses Jahr gewachsenen Rogken, eine Menge Mutter- und Brand-Körner vorhanden sey, ... der menschlichen Gesundheit schädlich sey ... Als wird Jedermann wohlmeinend gewarnet ... : Actum & decretum in Senatu Lubec. d. 16ten Novbr. 1770.
![Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der Kayserlichen und des heiligen Römischen Reichs freyen Stadt Lübeck fügen hiemit jedermänniglich, ... zu wissen: Demnach Wir, ... zur möglichen Abwendung dieses Landverderblichen Uebels, ... und besonders in dem unterm 15ten September dieses Jahrs verkündigten Edict zwar verordnet, daß alle aus der Fremde ... in diese Stadt ... weder ein- noch durchgelassen werden sollen: So haben Wir dennoch ... nachstehendes annoch weiter zu verfügen vor nöthig erachtet ... : Actum & decretum in Senatu publicatumque sub Sigillo d. 10ten Novbr. 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1bc3fd31-d4c9-427c-a948-f6a8b5fa77e6/full/!306,450/0/default.jpg)
Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der Kayserlichen und des heiligen Römischen Reichs freyen Stadt Lübeck fügen hiemit jedermänniglich, ... zu wissen: Demnach Wir, ... zur möglichen Abwendung dieses Landverderblichen Uebels, ... und besonders in dem unterm 15ten September dieses Jahrs verkündigten Edict zwar verordnet, daß alle aus der Fremde ... in diese Stadt ... weder ein- noch durchgelassen werden sollen: So haben Wir dennoch ... nachstehendes annoch weiter zu verfügen vor nöthig erachtet ... : Actum & decretum in Senatu publicatumque sub Sigillo d. 10ten Novbr. 1770.
![Notification. Wann die Erfahrung gelehret, wasmaßen wegen Bezahlung der hiesigen Ungelder oder Kosten, worinnen die Schiffer durch die Ballast-Böte, womit selbige ihre Schiffe auf der Rheede so weit lichten müssen, ... zeithero verschiedene Irrungen entstanden ... : Actum & publicatum in Senatu Lubecensi d. 12. Septembr. 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d4b20242-8bb4-4628-8ed7-f557785a6c90/full/!306,450/0/default.jpg)
Notification. Wann die Erfahrung gelehret, wasmaßen wegen Bezahlung der hiesigen Ungelder oder Kosten, worinnen die Schiffer durch die Ballast-Böte, womit selbige ihre Schiffe auf der Rheede so weit lichten müssen, ... zeithero verschiedene Irrungen entstanden ... : Actum & publicatum in Senatu Lubecensi d. 12. Septembr. 1770.
![Erneuerte Verordnung wider den Vorkauf, der zur Stadt kommenden Lebens-Mittel, und deren sonstige Vertheurung. Wir Bürgermeister und Rath der Kayserlichen und des Heil. Römischen Reichs freyen Stadt Lübeck fügen hiemit zu wissen: ... wasmaßen das so oft und hart verbothene Auf- und Vorkauffen der zur Stadt kommenden Lebens-Mittel, ... fast ungescheuet wieder einzureissen beginne ... : Publicatum Lubecae in Senatu d. 22. Mart. 1749.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8607a362-1ddd-45c2-b83f-c6a1cbe7812a/full/!306,450/0/default.jpg)