Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Gemeiner Bescheid. Es hat Ein Hochweiser Rath hiemit verordnet, daß wenn hinführo das Remedium Revisionis, oder sonsten ein Remedium wider ein Decretum intimiret wird, welches ad Provocationem von einem Abspruch irgend eines Unter-Gerichts ergangen, ... die vorherigen Absprüche und Urtheile der Unter-Gerichte, ... beygeleget werden sollen : Ita decretum in Senatu d. 9. Decemb. 1772.

Gemeiner Bescheid. Es hat Ein Hochweiser Rath hiemit verordnet, daß wenn hinführo das Remedium Revisionis, oder sonsten ein Remedium wider ein Decretum intimiret wird, welches ad Provocationem von einem Abspruch irgend eines Unter-Gerichts ergangen, ... die vorherigen Absprüche und Urtheile der Unter-Gerichte, ... beygeleget werden sollen : Ita decretum in Senatu d. 9. Decemb. 1772.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch
Umfang
[1] Bl.
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
[Rat der Stadt Lübeck]
VD18 90004361
VD 18
VD18 90004361
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)

Beteiligte Personen und Organisationen
Lübeck
Erschienen
[S.l.] , 1772 -

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:04 MEZ

Objekttyp


  • Amtsdruckschrift ; Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie

Beteiligte


  • Lübeck

Entstanden


  • [S.l.] , 1772 -

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