Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Gemeiner Bescheid. Es hat Ein Hochweiser Rath hiemit verordnet, daß wenn hinführo das Remedium Revisionis, oder sonsten ein Remedium wider ein Decretum intimiret wird, welches ad Provocationem von einem Abspruch irgend eines Unter-Gerichts ergangen, ... die vorherigen Absprüche und Urtheile der Unter-Gerichte, ... beygeleget werden sollen : Ita decretum in Senatu d. 9. Decemb. 1772.

Gemeiner Bescheid. Es hat Ein Hochweiser Rath hiemit verordnet, daß wenn hinführo das Remedium Revisionis, oder sonsten ein Remedium wider ein Decretum intimiret wird, welches ad Provocationem von einem Abspruch irgend eines Unter-Gerichts ergangen, ... die vorherigen Absprüche und Urtheile der Unter-Gerichte, ... beygeleget werden sollen : Ita decretum in Senatu d. 9. Decemb. 1772.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 90004361
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
[Rat der Stadt Lübeck]
VD18 90004361

Beteiligte Personen und Organisationen
Lübeck
Erschienen
[S.l.] , 1772 -

Letzte Aktualisierung
09.04.2025, 12:59 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Amtsdruckschrift ; Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie

Beteiligte

  • Lübeck

Entstanden

  • [S.l.] , 1772 -

Ähnliche Objekte (12)