Urkunden
Hans Rielin und Hans Renntz, beide aus Oberensingen wegen aufrührerischen Reden und groben Verhaltens gef., vor dem Stadtgericht zu Nürtingen peinlich beklagt und dazu verurteilt, dass Rielin sein Leben lang im Zehnt von Oberensingen bleibe, beide keine offenen Zechen und Wirtshäuser mehr besuchten, auch keine Wehr mehr trügen außer einem abgebrochenen Brotmesser, ferner über ihre erlittene Turmhaft und peinlichen Verhöre ein U.-Verschreibung aufrichteten und noch solange im Gefängnis gehalten werden sollten, bis sie in dieser Sache in allem Genüge getan hätten, geloben unter Eid, diesem Urteil nachzukommen und schwören U. Die Straftaten vgl. U. Nr. 3661.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3662
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Bm. Und Richter zu Nürtingen mit dem Sekret-S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
Anmerkungen: vgl. U. Nr. 3661
- Kontext
-
Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.7 Nürtingen, Amt >> 6.7.10 Oberensingen
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Rielin, Hans
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:48 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1545 Mai 2 (Sa nach Jubilate)
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