Urkunden

Hans Rielin und Hans Renntz, beide aus Oberensingen wegen aufrührerischen Reden und groben Verhaltens gef., vor dem Stadtgericht zu Nürtingen peinlich beklagt und dazu verurteilt, dass Rielin sein Leben lang im Zehnt von Oberensingen bleibe, beide keine offenen Zechen und Wirtshäuser mehr besuchten, auch keine Wehr mehr trügen außer einem abgebrochenen Brotmesser, ferner über ihre erlittene Turmhaft und peinlichen Verhöre ein U.-Verschreibung aufrichteten und noch solange im Gefängnis gehalten werden sollten, bis sie in dieser Sache in allem Genüge getan hätten, geloben unter Eid, diesem Urteil nachzukommen und schwören U. Die Straftaten vgl. U. Nr. 3661.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

0
/
0

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3662
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Bm. Und Richter zu Nürtingen mit dem Sekret-S. der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 S.

Anmerkungen: vgl. U. Nr. 3661

Kontext
Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.7 Nürtingen, Amt >> 6.7.10 Oberensingen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Renntz, Hans
Rielin, Hans
Indexbegriff Ort
Oberensingen : Nürtingen ES

Laufzeit
1545 Mai 2 (Sa nach Jubilate)

Weitere Objektseiten
Digitalisat im Angebot des Archivs
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:48 MEZ

Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1545 Mai 2 (Sa nach Jubilate)

Ähnliche Objekte (12)