Bestand
Kalkar II (1815-1935) (Bestand)
Akten 1815-1935Hierzu Vorwort zum analogen Findbuch von Landesoberarchivrat Brandt vom 1. August 1961:Die Verzeichnung und Neuordnung des Stadtarchivs in Kalkar durch die Archivberatungsstelle vor dem Kriege hat sich in erster Linie auf die Urkunden und die Akten bis einschließlich zum Ende der Franzosenzeit beschränken müssen (Vgl. Carl W i l k e s, Die Neuordnung des Stadtarchivs in Kalkar, in: Rheinische Heimatpflege 9, 1937, Heft 3, S. 324 - 327). Die Ungunst der Zeitverhältnisse nach 1939 hat die Weiterführung der Arbeit zunächst vereitelt. Bei meinem Besuch in Kalkar im Jahre 1958 zeigte mir Herr Amtsdirektor Schild auf dem Speicher des nach der Kriegszerstörung wieder aufgebauten Rathauses einen noch völlig unverzeichneten Aktenbestand aus der Zeit von 1900 bis 1935, dessen Aufarbeitung dann in Aussicht genommen wurde. Im Stadtarchiv selber befanden sich die Akten der Ämter Kalkar, Appeldorn und Grieth von 1815-1900, die der Betreuer des Stadtarchivs, Herr Franz Wolff, bereits aufgenommen und geordnete hatte.Im Herbst 1961 beauftragte die Amtsverwaltung Kalkar auf Vorschlag der Archivberatungsstelle Rheinland den Archivinspektor Franz Hübel mit der Verzeichnung zunächst der Akten auf dem Rathausspeicher und anschließend mit der Überprüfung auch der Akten der Ämter Kalkar, Appeldorn und Grieth im Stadtarchiv. Die Verzeichnung erfolgte in der Zeit vom 12. Oktober 1961 - bis zum 11. Februar 1962; sie wurde überwacht von Landesarchivrat Dr. Höroldt, der anschließend die sachliche Ordnung hergestellt hat.--------------------Das Amt Kalkar umfasste seit 1815 die Stadt Kalkar und die beiden Gemeinden Altkalkar und (nach Gründung) Neulouisendorf.Das Amt Appeldorn wurde nach 1815 aus den Gemeinden Appeldorn, Hanselaer, Hönnepel und Niedermörmter gebildet.Zum Amt Grieth gehörten seit 1815 die Gemeinden Grieth, Wissel, Bylerward, Wisselward, Huisberden, Emmericher Eyland.Die Bürgermeisterämter Grieth und Till sind vom 5. Juni 1823 bis zum 21. Juni 1839 in Personalunion mit dem Sitz in Wissel vereinigt gewesen. 1830 hat ein Brand im Rathaus in Wissel alle Akten der Bürgermeisterämter Grieth und Till bis 1830 vernichtet.Seit 1864 wurden auch die Ämter Kalkar und Appeldorn in Personalunion verwaltet. Am 1. Januar 1930 erfolgte die Zusammenlegung der beiden Ämter zum Amt Kalkar.Am 1. Juli 1935 sind die Ämter Kalkar und Grieth als Amt Kalkar vereinigt worden.Die Gemeinden Huisberden und Emmericher Eyland sind seit dem 29. April 1945 dem Amt Griethausen in Kellen angegliedert. Seit dem 1. April 1958 gehört der jenseits des Rheins gelegene Teil der Gemeinde Grieth, „Grietherort“ genannt, der einzige rechtsrheinische Gebietsteil des Landkreises Kleve, als selbständige Gemeinde Grietherort zum Amt Vrasselt in Praest, Kreis Rees.BrandtLandesoberarchivrat
Form und Inhalt: Akten 1815-1935
Hierzu Vorwort zum analogen Findbuch von Landesoberarchivrat Brandt vom 1. August 1961:
Die Verzeichnung und Neuordnung des Stadtarchivs in Kalkar durch die Archivberatungsstelle vor dem Kriege hat sich in erster Linie auf die Urkunden und die Akten bis einschließlich zum Ende der Franzosenzeit beschränken müssen (Vgl. Carl W i l k e s, Die Neuordnung des Stadtarchivs in Kalkar, in: Rheinische Heimatpflege 9, 1937, Heft 3, S. 324 - 327). Die Ungunst der Zeitverhältnisse nach 1939 hat die Weiterführung der Arbeit zunächst vereitelt. Bei meinem Besuch in Kalkar im Jahre 1958 zeigte mir Herr Amtsdirektor Schild auf dem Speicher des nach der Kriegszerstörung wieder aufgebauten Rathauses einen noch völlig unverzeichneten Aktenbestand aus der Zeit von 1900 bis 1935, dessen Aufarbeitung dann in Aussicht genommen wurde. Im Stadtarchiv selber befanden sich die Akten der Ämter Kalkar, Appeldorn und Grieth von 1815-1900, die der Betreuer des Stadtarchivs, Herr Franz Wolff, bereits aufgenommen und geordnete hatte.
Im Herbst 1961 beauftragte die Amtsverwaltung Kalkar auf Vorschlag der Archivberatungsstelle Rheinland den Archivinspektor Franz Hübel mit der Verzeichnung zunächst der Akten auf dem Rathausspeicher und anschließend mit der Überprüfung auch der Akten der Ämter Kalkar, Appeldorn und Grieth im Stadtarchiv. Die Verzeichnung erfolgte in der Zeit vom 12. Oktober 1961 - bis zum 11. Februar 1962; sie wurde überwacht von Landesarchivrat Dr. Höroldt, der anschließend die sachliche Ordnung hergestellt hat.
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Das Amt Kalkar umfasste seit 1815 die Stadt Kalkar und die beiden Gemeinden Altkalkar und (nach Gründung) Neulouisendorf.
Das Amt Appeldorn wurde nach 1815 aus den Gemeinden Appeldorn, Hanselaer, Hönnepel und Niedermörmter gebildet.
Zum Amt Grieth gehörten seit 1815 die Gemeinden Grieth, Wissel, Bylerward, Wisselward, Huisberden, Emmericher Eyland.
Die Bürgermeisterämter Grieth und Till sind vom 5. Juni 1823 bis zum 21. Juni 1839 in Personalunion mit dem Sitz in Wissel vereinigt gewesen. 1830 hat ein Brand im Rathaus in Wissel alle Akten der Bürgermeisterämter Grieth und Till bis 1830 vernichtet.
Seit 1864 wurden auch die Ämter Kalkar und Appeldorn in Personalunion verwaltet. Am 1. Januar 1930 erfolgte die Zusammenlegung der beiden Ämter zum Amt Kalkar.
Am 1. Juli 1935 sind die Ämter Kalkar und Grieth als Amt Kalkar vereinigt worden.
Die Gemeinden Huisberden und Emmericher Eyland sind seit dem 29. April 1945 dem Amt Griethausen in Kellen angegliedert. Seit dem 1. April 1958 gehört der jenseits des Rheins gelegene Teil der Gemeinde Grieth, „Grietherort“ genannt, der einzige rechtsrheinische Gebietsteil des Landkreises Kleve, als selbständige Gemeinde Grietherort zum Amt Vrasselt in Praest, Kreis Rees.
Brandt
Landesoberarchivrat
- Bestandssignatur
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Kalkar II (1815-1935)
- Kontext
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Stadtarchiv Kalkar (Archivtektonik) >> Amtliches Schriftgut
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23.06.2025, 08:11 MESZ
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Objekttyp
- Bestand