Privatschulen und die soziale Frage: Wirkung rechtlicher Vorgaben zum Sonderungsverbot in den Bundesländern
Abstract: Die Genehmigung einer privaten Ersatzschule darf in Deutschland nur gewährt werden, wenn "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" (Art 7 Abs. 4 S. 3 GG). Dieses Sonderungsverbot wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Bei seiner rechtlichen Umsetzung wird sich dabei ausschließlich auf Vorgaben zur Einhaltung des Schulgelds konzentriert. Es wird auf weitere Gründe eingegangen, warum der Zugang zu Privatschulen sozial ungleich ist. Wir zeigen in diesem Beitrag anhand von Daten aus Berlin (rechtlicher Verstoß gegen das Sonderungsverbot) und Rheinland-Pfalz (faktisches Verbot von Schulgeld), dass der Verzicht auf Schulgeld zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung zur Einhaltung des Sonderungsverbots ist
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
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Online-Ressource
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Veröffentlichungsversion
begutachtet (peer reviewed)
In: Leviathan - Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft ; 45 (2017) 3 ; 357-380
- Klassifikation
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Erziehung, Schul- und Bildungswesen
- Schlagwort
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Privatschule
Soziale Frage
Verbot
Länder
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Mannheim
- (wer)
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SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
- (wann)
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2017
- DOI
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10.5771/0340-0425-2017-3-357
- URN
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urn:nbn:de:101:1-2021100709162187435095
- Rechteinformation
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Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
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25.03.2025, 13:50 MEZ
Datenpartner
Deutsche Nationalbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Helbig, Marcel
- Nikolai, Rita
- Wrase, Michael
- SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
Entstanden
- 2017