Privatschulen und die soziale Frage: Wirkung rechtlicher Vorgaben zum Sonderungsverbot in den Bundesländern

Abstract: Die Genehmigung einer privaten Ersatzschule darf in Deutschland nur gewährt werden, wenn "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" (Art 7 Abs. 4 S. 3 GG). Dieses Sonderungsverbot wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Bei seiner rechtlichen Umsetzung wird sich dabei ausschließlich auf Vorgaben zur Einhaltung des Schulgelds konzentriert. Es wird auf weitere Gründe eingegangen, warum der Zugang zu Privatschulen sozial ungleich ist. Wir zeigen in diesem Beitrag anhand von Daten aus Berlin (rechtlicher Verstoß gegen das Sonderungsverbot) und Rheinland-Pfalz (faktisches Verbot von Schulgeld), dass der Verzicht auf Schulgeld zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung zur Einhaltung des Sonderungsverbots ist

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
begutachtet (peer reviewed)
In: Leviathan - Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft ; 45 (2017) 3 ; 357-380

Klassifikation
Erziehung, Schul- und Bildungswesen
Schlagwort
Privatschule
Soziale Frage
Verbot
Länder

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Mannheim
(wer)
SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
(wann)
2017
Urheber

DOI
10.5771/0340-0425-2017-3-357
URN
urn:nbn:de:101:1-2021100709162187435095
Rechteinformation
Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
25.03.2025, 13:50 MEZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 2017

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