Abschnitt

CAPUT XVII. Wie die wiedersetzliche Eigenbehörige zu zwingen

CAPUT XVII. Wie die wiedersetzliche Eigenbehörige zu zwingen

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Lodtmann, Justus Friedrich August. - Oßnabrückisches Eigenthums-Recht, oder Verordnungen für die Gutsherrn und Eigenbehörige Leute und Güter

Erschienen
1770 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:48 MESZ

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Objekttyp

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Entstanden

  • 1770 -

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