Kapitel

Caput XVII. Wie die widersetzlichen Eigenbehörigen zu zwingen

Caput XVII. Wie die widersetzlichen Eigenbehörigen zu zwingen

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Vincke, Ithelius Justus von. - Ohn-maaßgebliche Gedancken über Das Oßnabrückische Eigenthums- Oder Guts-Herren-Recht : Worin der Unterscheid zwischen dem Oßnabrückischen und ravensbergischen Eigenthum gezeiget, und alles ex Iure Canonico, Civili, Feudali & Conclusis Patriae, mit vielen rationibus bestärcket

Erschienen
1721

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:13 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1721

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