Urkunden
Kaisers Rudolf II. belehnt Herzog Johann Friedrich zu Württemberg mit den beiden Herzogtümern Württemberg und Teck samt allen zugehörigen Graf- und Herrschaften als ein freies Reichslehen, verleiht ihm den Blutbann und die Reichssturmfahne mit allen anderen Regalien und Zugehörden und bestätigt alle Privilegien und Freiheiten.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 82 U 7
- Alt-/Vorsignatur
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Nr. 47a
Büschel 13
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Prag
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Kontext
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Reichslehen und Regalien >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 82 Reichslehen und Regalien
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:48 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1608 Oktober 6