Monografie

Eigentlicher Verstand Des 160. 161. und 162sten Articuls Kayser Carls des Fünfften Peinlichen Halsgerichts-Ordnung : In einer für M. T. die wegen gestandener, reiterirter und über fünff Soliden sich belauffender Deüben zweymal zur Straffe des Stranges, so an ihr würcklich exequiret werden sollen, condemniret worden, verfertigten Defension-Schrifft ausgeführet, Der auch die wohl-löbl. Juristen-Facultät in der Fürstl. Julius-Universität zu Helmstädt Beyfall gegeben, und darauf der Inquisitin in casum restitutionis rerum furtivarum vierjährige - ausser dem aber ewige Landes-Verweisung zuerkannt hat

0
/
0

Sprache
Deutsch; Latein
Umfang
[11] Bl.
Anmerkungen
Text teilw. dt., teilw. lat
Identifier
VD17 1:012022X
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Diss. 713#Beibd.38

Erschienen
Halle : Hübner, 1686 ; Salfeld

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10155246-7
Letzte Aktualisierung
16.04.2024, 14:05 MESZ

Entstanden


  • Halle : Hübner, 1686 ; Salfeld

Ähnliche Objekte (12)