Monografie
Eigentlicher Verstand Des 160. 161. und 162sten Articuls Kayser Carls des Fünfften Peinlichen Halsgerichts-Ordnung : In einer für M. T. die wegen gestandener, reiterirter und über fünff Soliden sich belauffender Deüben zweymal zur Straffe des Stranges, so an ihr würcklich exequiret werden sollen, condemniret worden, verfertigten Defension-Schrifft ausgeführet, Der auch die wohl-löbl. Juristen-Facultät in der Fürstl. Julius-Universität zu Helmstädt Beyfall gegeben, und darauf der Inquisitin in casum restitutionis rerum furtivarum vierjährige - ausser dem aber ewige Landes-Verweisung zuerkannt hat
- Sprache
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Deutsch; Latein
- Umfang
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[11] Bl.
- Anmerkungen
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Text teilw. dt., teilw. lat
- Identifier
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VD17 1:012022X
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Diss. 713#Beibd.38
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10155246-7
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2024, 14:05 MESZ
Entstanden
- Halle : Hübner, 1686 ; Salfeld