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Urgicht

Regest: Enderis Götz von Mehrstetten, der arme Mann +), hat bekannt, dass er am Donnerstag nach Ostern dem Bauer Peter von Weltzen (Welzheim) bei Schorndorf in Walddorf in des Conrad Riecker genannt Stuber Wirtshaus ein Säcklein, worin 100 fl in Talern waren, aus einem Weidsack (= grosse Tasche) genommen habe. Es seien noch 2 Säcklein mit Geld drin gewesen. Die habe er liegen lassen. Das Säcklein mit den Talern habe er behalten.
Zweitens: als er am 4. Mai hernach von den Züchtigem leer (= ohne Gewichte) aufgezogen wurde, hat er weiter bekannt, dass ungefähr vor 2 Jahren sein Vater zu Mehrstetten mit ihm zu Unfrieden wurde, so dass er von seinem Vater aus dem Haus gejagt wurde. Er sei aber bei Nacht wieder in seines Vaters Haus gegangen und habe ihm 2 fl aus einem Trog (= einer Truhe) genommen.
Der Rat hat zu Recht erkannt, dass Enderis Götz dem Züchtiger überantwortet, von ihm gebunden und zum Hochgericht hinausgeführt, daselbst mit einem Strang um den Hals am Hochgericht zwischen Himmel und Erde gehangen, dem Erdenreich entfremdet und der Luft befohlen (= anvertraut) werden soll, bis sein zeitlich Leben zum leiblichen Tod gebracht wird - alles nach des heil. Reichs und kaiserlichem Recht.

Reference number
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7442
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: +) = Untertan, Leibeigener

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
Holding
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Date of creation
(15)47 Mai 23

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • (15)47 Mai 23

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