Edikt | Monografie
Königlich Preußisches Edict, wie es in dem Erb-Hertzogthum Schlesien und der Grafschafft Glatz wie auch in allen übrigen Königlichen Landen mit denen von geist- und weltlichen Persohnen, an geistlichen Stifter, Kirchen und Pia Corpora geschehenden Vermächtnissen und andern Zuwendungen gehalten werden soll : De Dato Berlin den 21sten Junii 1753.
- Location
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Kg 2962, 4° (50)
- VD 18
-
11132434
- Extent
-
[4] Bl. ; 2°
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
[Friderich.]
- Published
-
Halberstadt : Friderich , 1753
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/66619
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-716924
- Last update
-
02.06.2025, 12:29 PM CEST
Data provider
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Edikt ; Monografie
Time of origin
- Halberstadt : Friderich , 1753
Other Objects (12)

Königlich Preußisches Edict, daß von denen Königlichen Vasallen und Unterthanen mit denen Chur-Sächsischen Steuer-Scheinen bey Verlust der Friedensschlußmäßigen Protection und besonderer Strafe, durchaus keine Versur oder gewinnsüchtiges Gewerbe getrieben werden solle : De Dato Berlin, den 13ten Novembr. 1751
![Circulair-Ordre Vor alle Chefs und Commandeurs derer Regimenter, Bataillons, und Garnisons Im Fall Daß ein Officier desertiret oder ausbleibet Wie so denn wieder denselben zu verfahren, und daß im Fall er ... sich nicht gestellet ... über ihm gesprochen und dessen Bildniß am Galgen gehenget werden soll [et]c. ... : De Dato Berlin, den 12. Junii 1743](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1f965ec1-c410-4345-aa80-348ec7940686/full/!306,450/0/default.jpg)
Circulair-Ordre Vor alle Chefs und Commandeurs derer Regimenter, Bataillons, und Garnisons Im Fall Daß ein Officier desertiret oder ausbleibet Wie so denn wieder denselben zu verfahren, und daß im Fall er ... sich nicht gestellet ... über ihm gesprochen und dessen Bildniß am Galgen gehenget werden soll [et]c. ... : De Dato Berlin, den 12. Junii 1743
![Formular Der Notification Welche Der Allerdurchlauchtigste Grossmächtigste Fürst und Herr/ Herr Friderich König in Preussen/ [et]c. [et]c. [et]c. Wegen des Betrübten jedoch Höchstseeligen Hintrits aus dieser Sterblichkeit, Dero nunmehr in Gott ruhenden Herrn und Vaters Des Allerdurchlauchtigsten ... Herrn Friderich Wilhelms/ Königs in Preussen, [et]c. Königliche Majestät/ Von denen Cantzlen in allen Dero Landen thun lassen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/db0e43f2-b340-4f64-8c36-7dda2e39d0b4/full/!306,450/0/default.jpg)
Formular Der Notification Welche Der Allerdurchlauchtigste Grossmächtigste Fürst und Herr/ Herr Friderich König in Preussen/ [et]c. [et]c. [et]c. Wegen des Betrübten jedoch Höchstseeligen Hintrits aus dieser Sterblichkeit, Dero nunmehr in Gott ruhenden Herrn und Vaters Des Allerdurchlauchtigsten ... Herrn Friderich Wilhelms/ Königs in Preussen, [et]c. Königliche Majestät/ Von denen Cantzlen in allen Dero Landen thun lassen

Edict, Wieder Die Dieberey und Veruntrauung Bey denen Königlichen Proviant-Magazins : Und daß derjenige/ welcher dawieder wissentlich handelt, wann das gestohlene oder veruntrauete unter Zehen Thaler ist, mit dem Staupen-Schlag und ewiger Karre/ wann es aber über Zehen Thaler sich beläuft, mit dem Strange bestrafet werden soll, ohne Unterscheid, ob es ersetzet werden könne, oder nicht : De Dato Berlin/ den 15. December 1739
