Urkunden
König Karl erneuert der Stadt Biberach alle ihre Freiheiten, verspricht sie in keiner Not des Reiches zu versetzen und erlaubt, dass wenn jemand einen dieser Artikel überfahren und sie von ihren Freiheiten drängen wollte, sie sich mit anderen privilegierten Städten verbünden und sich dessen wehren dürfe, ohne damit wider ihn oder das Reich etwas zu verschulden.
- Reference number
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 503
- Language of the material
-
Deutsch
- Further information
-
Ausstellungsort: Ulm
Aussteller: Karl IV., König
Empfänger: Stadt Biberach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel beschädigt
Publiziertes Regest: RI VIII n. 6507
- Context
-
Kaiserselekt >> Urkunden
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 Kaiserselekt
- Indexentry person
- Indexentry place
-
Biberach an der Riß BC
Ulm UL
- Date of creation
-
1348 Januar 27
- Other object pages
- Provenance
-
Reichsstadt Biberach
- View digital item at providers-website
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:52 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1348 Januar 27
Other Objects (12)

König Karl erneuert der Stadt Esslingen alle ihre Freiheiten, verspricht sie in keiner Not des Reiches zu versetzen und erlaubt, dass wenn jemand einen dieser Artikel überfahren und sie von ihren Freiheiten drängen wollte, sie sich mit anderen privilegierten Städten verbünden und sich dessen wehren dürfe, ohne damit wider ihn oder das Reich etwas zu verschulden.

König Karl bestätigt der Stadt Schwäbisch Gmünd alle ihre Freiheiten, verspricht sie in keiner Not des Reiches zu versetzen und erlaubt, dass wenn jemand einen dieser Artikel überfahren und sie von ihren Freiheiten drängen wollte, sie sich mit anderen privilegierten Städten verbünden und sich dessen wehren dürfe, ohne damit wider ihn oder das Reich etwas zu verschulden.

König Karl erneuert der Stadt Ulm alle ihre Freiheiten, verspricht sie in keiner Not des Reiches zu versetzen und erlaubt, dass wenn jemand einen dieser Artikel überfahren und sie von ihren Freiheiten drängen wollte, sie sich mit anderen privilegierten Städten verbünden und sich dessen wehren dürfe, ohne damit wider ihn oder das Reich etwas zu verschulden.
