Urkunden

Die Lehns- und Eigentumserben ¿Weirich von Gemmingens vereinbaren folgenden Gütertausch: Nach Weirichs Tod sind dessen vom Bistum Worms (Wormbs) zu Lehen rührende Güter ¿ Guttenberg (Guettemberg) und Bonfeld (Bonfeldt), Schloß, Burg und Dörfer und elf Untertanen zu Adersbach (Aderspach) mit Obrigkeiten, Wäldern, Zinsen, Gülten, Gefällen und Hofstätten samt der Hälfte von einem Viertel am Dorf Steinsfurt (Steinfurtt) ¿ den Brüdern Dietrich und Pleickard von Gemmingen als dessen nächsten Lehnserben zugefallen; die mit den Lehen teilweise im Gemenge liegenden Eigengüter haben Hans Landtschadt von Steinach, Statthalter zu Karlsburg (Carolspurg) [Durlach], die Brüder Friedrich (inzwischen verstorben) und Burkhard von und zu Mentzingen sowie die Witwe Katharina von Gemmingen geb. von Gemmingen (inzwischen verstorben), Weirichs Mutter und nächste Blutsverwandte, als Eigentumserben erhalten. Mit Beistand ihrer Vettern Eberhard von Gemmingen zu Bürg und Wolf Konrad Greck von Kochendorf haben beide Seiten unterm 7. Februar 1581 zu Adersbach diesen die Gemengelage bereinigenden Tausch beschlossen, dem Bischof Georg von Worms unterm 12. März 1582 (zu Ladenburg, Laudenburg) seine Zustimmung erteilt hat. Die Lehnserben gegeben aus ihrem Anteil elf Untertanen zu Adersbach und die Hälfte eines Viertels zu Steinsfurt, jeweils samt zugehörigen, näher bezeichneten Gerechtsamen in einem Gesamtkapitalwert von 5783 Gulden; die Eigentumserben geben dagegen den halben Frucht- und Weinzehnt zu Bonfeld, den einst ¿Philipp von Gemmingen von den Stiftsherren zu Wimpfen i.T. erworben hat, einen Hof zu Bonfeld, den derzeit Jörg Wannenmacher innehat, eine Behausung mit Scheune, Keller und Garten, den Frucht- und Weinzehnt zu Guttenberg und Mühlbach, zwei Teile am kleinen Zehnt zu Mühlbach, einen Hof zu Kirchhausen (derzeit Paulin Schell) und einen Hof zu Wagenbach (derzeit Heinrich Hoffmann), jeweils samt zugehörigen und näher bezeichneten Gerechtsamen und Lasten ¿ u. a. an den Schulmeister zu Bonfeld ¿, alles zusammen im Wert von 3435 Gulden und 10 Batzen. Für den Differenzbetrag von 2347 Gulden und 5 Batzen wird dem Bischof von Worms entsprechend dessen Verlangen ein Kapital von 2500 Gulden zu Lehen aufgetragen, wobei die fehlende Summe von 152 Gulden und 10 Batzen durch die Eigentumserben aufgebracht wird; Dietrich und Pleickard empfangen dieses Kapital je zur Hälfte zu Lehen. Beide Parteien vereinbaren den Austausch zugehöriger Urkunden, Register und Dokumente. Den Erlös aus dem Verkauf einiger Morgen Feld aus den adersbachischen Wäldern an die Bürgerschaft von Sinsheim (Süntzhaim) wird den Eigentumserben überlassen. Die 24 Gulden Gült, die jährlich auf cathedra Petri (22. Februar) von einem Drittel des Frucht- und Weinzehnten zu Ittlingen (Vttlingen) an den Pfarrer zu Mühlbach zu entrichten sind, haben die Eigentumserben inzwischen vereinbarungsgemäß mit 500 Gulden Kapital (grobe Reichsmünze) bei Dietrich von und zu Gemmingen als Inhaber von Mühlbach abgelöst. Dieser Tausch wird von allen Beteiligten gebilligt und in jeder Hinsicht förmlich vollzogen.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Gemmingen U 86
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Die Lehns- und Eigentumserben ¿Weirich von Gemmingens

Siegler: Dietrich von Gemmingen, Pleickard von Gemmingen, Hans Landtschadt von Steinach, Leonhard von Gemmingen zu Michelfeld, Christoph Landtschadt von Steinach, Franz Konrad Hoffwardt von Kirchheim, Reinhard von Neipperg und Bernhard von und zu Mentzingen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 8 Siegel in Holzkapseln anhängend: 2 und 5 beschädigt

Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Gemmingen Archiv der Freiherren von Gemmingen-Gemmingen
Kontext
Archiv der Freiherren von Gemmingen-Gemmingen >> Urkunden

Laufzeit
1583 Juli 5 (Dienstag, 25. Juni 1583 [st. v.])

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
07.02.2024, 08:16 MEZ

Objekttyp


  • Urkunden

Entstanden


  • 1583 Juli 5 (Dienstag, 25. Juni 1583 [st. v.])

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