Bestand
Obertribunal Stuttgart: Kriminalsenat (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Enthält allgemeine Akten, v.a. über Vollzug von Strafen, Studentenverbindungen und revolutionäre Umtriebe.
Vorbemerkung: Mit dem durch Dienstanweisung vom 8. Mai 1806 ins Leben gerufenen Oberappellationstribunal, kurz Obertribunal genannt, hatte das mit Verordnung vom 29. September 1817 geschaffene Obertribunal zu Stuttgart nurmehr den Namen gemein. War das Erstere oberstes Gericht gewesen, das alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in letzter Rechtsstufe entschied und somit dem, zugleich mit der Verordnung von 1817 aufgelösten Oberjustizkollegium als Appellations-Zivilgericht vorgestanden hatte, so übernahm das neugeschaffene Obertribunal, das wie die neuen Kreisgerichtshöfe mit zunächst drei, dann vier Senaten ausgestattet wurde, von dem bisherigen Kriminaltribunal zu Esslingen auch die zentrale Funktion auf dem Gebiete der Strafgerichtsbarkeit, sodaß der Kriminalsenat des neuen Kreisgerichtshofes zu Esslingen nurmehr die regionale Zuständigkeit für seinen Sprengel erhielt. Durch Gesetz vom 14. August 1849, welches auch die Schwurgerichtshöfe in Württemberg einführte, erhielt nach den Kreisgerichtshöfen auch das Obertribunal eine eigene Staatsanwaltschaft. Die neue Gerichtsverfassung von 1868 schließlich, die am 1. Februar 1869 in Kraft trat, hob bei allen (nunmehr acht) Kreisgerichtshöfen und beim Obertribunal Stuttgart die 1818 eingeführten Pupillensenate auf, welche in den jeweiligen Zivilsenaten, nun Zivilkammern genannt, aufgingen. In die Zivilkammer des Obertribunals wurde zudem das erst im Jahre 1865 eingerichtete Oberhandelsgericht integriert. Nach der Eingliederung Württembergs in das Deutsche Reich entstand im Anklang an die Reichsjustizgesetze des Jahres 1877 aus dem bisherigen Obertribunal das von einem Präsidenten geführte Oberlandesgericht mit nurmehr zwei Kammern, dem Zivil- und dem Strafsenat, und der ihm angebundenen, aber direkt dem Justizministerium nachgeordneten Staatsanwaltschaft (Verordnung vom 15.5.1879). In großen Zügen war somit die Entwicklung der Gerichtsorganisation - auch über die Jahre der Gleichschaltung (1935-1945) hinweg - bis hin zur modernen Behördenorganisation abgeschlossen. Die Umbildung zum Oberlandesgericht im Jahre 1879 gab den Anlaß zu Aktenablieferungen an die württembergische Archivdirektion, aber wohl auch zu verstärkter innerbehördlicher Kassation. Die Tatsache, daß im vorliegenden Bestande - bis auf einen, allerdings interessanten Einzelfall - fast nur Generalia überliefert sind, läßt darauf schließen, daß der größere Teil der eigentlichen Prozeßakten, sofern er nicht an die nachgeordneten Gerichte zurückging oder in der Behörde kassiert wurde, beim Oberlandesgericht verblieb und dort 1944 durch Kriegseinwirkung vernichtet wurde. Nach früheren provisorischen Verzeichnungen von Pischek und zuletzt Walter Grube (1948) wurde der Bestand im Jahre 1996 durch Dr. Gerhard Taddey neu bearbeitet. Die Endredaktion bebesorgte der Unterzeichnete, während Frau Hildegard Aufderklamm die EDV-gestützte Reinschrift fertigte. - Der Bestand umfaßt 17 Büschel (= 0,1 lfd. m). Ludwigsburg, im Mai 1997 (Dr. Norbert Stein)
Literatur: Alfed Dehlinger, Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Bd. 1, Stuttgart 1951, @@ 166ff.
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 310
- Umfang
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17 Büschel (0,1 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Justizministerium >> Obertribunal/ Oberlandesgericht
- Bestandslaufzeit
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1818-1851
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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18.04.2024, 10:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1818-1851