Monografie | Verordnung
Georg von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Nachdem Uns allerunterthänigst vorgetragen, daß denen in Unsern bisherigen Hannöverischen Landen vielfältig publicirten Verordnungen, absonderlich der ... Verordnung vom 6. Octobr. 1691. entgegen, sich annoch die frembde Stöhrer und Keßelträger in erwehnten Unsern Landen häuffig anfinden ...
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
4 ungezählte Seiten ; 2°
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2016. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
VD18 90521846
- VD 18
-
VD18 90521846
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Reihe
-
VD18 digital
- Letzte Aktualisierung
-
12.01.2024, 10:05 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [Hannover?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1718 -
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![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschw. und Lüneb. ... Fügen hiermit zu wissen: Was-massen die in Unsern Landen angesessene Sensen-Schmiede ... vorgestellt, daß des ... Verbots ohngeachtet, in auswärtigen Landen gemachte Sensen, Sicheln und Schneidemesser, häuffig eingebracht ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/db2c35a0-7190-4d2b-89c1-36706665a7b0/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg, von Gottes Gnaden, König von Groß-Brittannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst. Fügen hiemit zu wissen; Demnach Wir wegen des in abgewichenen 1714. Jahre in Unsern Landen verspürten Korn-Mangels, und darinnen sich häuffig angefundenen auswärtigen Vorkäuffers der Nohtdurfft zu seyn erachtet ... : Hannover den 15. May 1715](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/79eecd15-7c8a-4841-84f7-766f1ad7f669/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit männiglich, so hieran gelegen seyn kan, zu wissen: Wasmassen Uns allerunterthänigst berichtet und vorgetragen worden, daß, obgleich Inhalts Kaiserlicher Privilegien ... nicht allein die Einfuhr und der Vertrieb des fremden Saltzes in Unsern Landen ... verboten worden ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f23a179b-8419-4fd6-a893-9cf0ec837fd1/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen. Demnach Uns Unsere Justitz-Collegia berichtet, daß fast bey allen importanten Inquisitionen über Raub und Diebstahl, Juden, in specie Auswärtige, interessiret, welche sich heimlich in Unseren Landen, bey denen von Uns vergeleiteten Schutz-Juden aufhalten ... und damit verhindern, daß sie bey denen in Unsern Landen ... nicht aufgefunden ... werden können ... Als ordnen und wollen Wir hiemit ... : Signatum Hannover den 11. Febr. 1723.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f1ef8203-8cdf-4192-920e-2f4dd566a785/full/!306,450/0/default.jpg)
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