Bestand
Kriegsakten I (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Bü 107-109 (alt) jetzt in E 30.
Inhalt und Bewertung
Akten über Musterung, Anwerbung, Kriegsdienst, Befestigung und Kriegsausrüstung. Membrum seit 16. Jh. ("Rais, Folg und Musterung").
Akten von 1458-1499 jetzt in: A 602 WR 4323-4332g; Musterungslisten in: A 28a.
Gesetze und Verordnungen nach 1806: in E 30.
1. Historischer Hintergrund: Seit 1500 ist Württemberg Schauplatz von mehreren Unruhen und Aufständen gewesen. Besonders hervorzuheben sind hier der Aufstand des "Armen Konrad", der Bauernkrieg sowie der Dreißigjährige Krieg. Das als "Armer Konrad" bezeichnete Bündnis von 1514 richtete sich gegen die Verwaltungsneuerungen unter Herzog Ulrich von Württemberg (1487-1550). Durch Einführung von zusätzlichen Steuern auf Grundnahrungsmittel erhoben sich die bäuerliche und bürgerliche Bevölkerung gegen diese Maßnahmen. Zudem litten die württembergischen Untertanen unter dem kostspieligen Lebensstil des Herzogs und seinen geplanten Kriegszügen. Mögliche weitere Ursachen sind der Austritt 1512 aus dem schwäbischen Bund und der Versuch eine fürstliche Allianz gegen den kaiserlichen Landfriedensbund aufzubauen. Außerdem führten eheliche Differenzen zu Auseinandersetzungen mit Kaiser Maximilian (1459-1519) und den Bayern. Durch die Hilfe der Ehrbarkeit gelang es Herzog Ulrich, die Aufstände niederzuschlagen. Die Beilegung dieses Protestes wurde im Tübinger Vertrag vom 8. Juli 1514 festgehalten. Er enthält Zugeständnisse an die Landstände, eine stärkere Machtposition der Landstände und gleichzeitiger Verlust des politischen Einflusses des Adels. Dem Bauernkrieg von 1524/1525 waren die Aufstände des "Armen Konrad" und der Bundschuh-Bewegung vorausgegangen. Die Zentren dieser Unruhen lassen sich im Südwestdeutschen Raum, Elsass, Österreich, Schweiz aber auch in der Pfalz und in Thüringen lokalisieren. Gerade die untere Gesellschaftsschicht der Bauern und Arbeiter mussten sich in die feudale Gesellschaftsordnung einfügen. Die zunehmende Erhöhung der zu leistenden Abgaben, häufige Missernten und die in großen Teilen Württembergs praktizierte Realteilung sind nur Beispiele für die steigende Unwirtschaftlichkeit von Bauernhöfen. Resultat dieser wirtschaftlichen Probleme war die Bindung an die Leibeigenschaft. Die drei oberschwäbischen Bauernhaufen wollten vor allem eine Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse erreichen und keinen Krieg beginnen. Deshalb setzten sie auf Verhandlungen mit dem Schwäbischen Bund. Dieser hatte jedoch angesichts verschiedener Plünderungen und der Weinsberger Bluttat kein Interesse an Verhandlungen. Unterstützt durch die schwäbische Kaufmannsfamilie Fugger wurden Soldaten und Reiter damit beauftragt, die meist mit Sensen und Dreschflegeln bewaffneten Bauern niederzuwerfen. Als zentraler Wendepunkt gelten die Zwölf Artikel von Memmingen. Die bisherigen Erhebungen scheiterten vor allem an der Zersplitterung der Aufstände und der mangelnden gegenseitigen Unterstützung. Hier wurden die Forderungen erstmals einheitlich formuliert und schriftlich fixiert. Die Bauern traten erstmals einheitlich gegenüber der Obrigkeit auf. Unter diesen Forderungen waren unter anderem die Abschaffung des Kleinzehnten, die Aufhebung der Leibeigenschaft, Reduzierung der Frondienste sowie die Einführung von festen, statt willkürlichen Strafen. Seit dem Bauernkrieg und durch die Reformation entstandene Spannungen sowie schwelende Konflikte, die im Augsburger Religionsfrieden 1555 nicht gelöst wurden, eskalierten im Dreißigjährigen Krieg 1618-1648. Die Gegensätze von "Katholischer Liga" und "Protestantischer Union" führten zu Ausschreitungen auf Reichsebene. Gemeinsam mit ihren jeweiligen Verbündeten im Reich trugen die habsburgischen Mächte Österreich und Spanien ihre dynastischen Interessenkonflikte mit Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und Schweden aus.
Herzog Johann Friedrich von Württemberg (1582-1628) schloss sich zwar 1608 der "Evangelischen Union" an, verfolgte jedoch zunächst eine Neutralitätspolitik. Diese Art der Politik des protestantischen Württemberg war aufgrund seiner geographischen Lage nicht erfolgreich. Eingezwängt zwischen dem katholischen Bayern und der calvinistischen Kurpfalz hatte Württemberg für die Kriegsgegner militärische Bedeutung. Die kriegerischen Auseinandersetzungen lassen sich in mehrere Phasen unterteilen: Böhmisch-Pfälzischer Krieg (1618-1623), Dänisch-Niedersächsischer Krieg (1623-1629), Schwedischer Krieg (1630-1635), Schwedisch-Französischer Krieg (1635-1648). Württemberg gehörte zu den meistbetroffenen Regionen während des Krieges. Das Land stand dauerhaft unter der Kontrolle fremder Truppen und verlor etwa ein Drittel seines Territoriums. Nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 kam es zu Plünderungen und Brandschatzungen im gesamten Land. Das Land war durch Armut, Hunger und Epidemien im Jahr 1648 dezimiert. Im Westfälischen Frieden 1648 wurde das Territorium des Landes in seinen alten Grenzen wiederhergestellt. Außerdem wurden alle drei Konfessionen, die katholische, die lutherische und die reformierte, vollkommen gleichgestellt.
2. Rais, Folg und Musterung: "Rais" (auch: "Reis bzw. "Raiß") bedeutet im Mittelhochdeutschen "Kriegszug". Unter "Folg" ("Volg") wird im Mittelhochdeutschen die Pflicht, Heerfolge zu leisten, verstanden. Die Rais-, Folg-, und Musterungslisten stellen eine systematische und kontinuierliche Erfassung der württembergischen Landwehr vom 16. - 18. Jahrhundert dar. Der Grund für diese Erfassungen war die Absicht der herzoglichen Räte, sich ein umfassendes Bild über die Wehr- und Verteidigungsfähigkeit Württembergs zu machen. Zu diesem Zweck forderten die Räte, von den in den jeweiligen Amtsorten ansässigen Beamten, entsprechende Verzeichnisse an. Von dort wurden jene Verzeichnisse und Musterungslisten an die herzogliche Kanzlei gesandt. Erste Musterungslisten existieren bereits seit Mitte des 15. Jahrhunderts, allerdings enthalten diese nur die Anzahl an gemusterten Personen, jedoch nicht die Namen. Die ersten mit Namen geführten Musterungslisten liegen ab dem Jahr 1516 vor. Wobei hier zu unterscheiden gilt zwischen Musterrollen von angeworbenen Söldnern und den Musterungslisten, welche die Waffen der Bürger und Bauern festhalten, die in Zeiten des Krieges zum Dienst an der Waffe verpflichtet waren. Anfangs waren die Musterungslisten nicht gänzlich deckungsgleich bezüglich der Formalien. Ab Mitte des 16. Jahrhunderts ist eine überwiegend gleichbleibende formale Struktur der Musterungslisten erkennbar. Neben den Angaben zur Bewaffnung verzeichnen die württembergischen Listen überwiegend nur Vor- und Familienname der Gemusterten. Berufsangaben, Familienbeziehungen oder sonstige Zusätze sind eher selten. Allgemeine Merkmale zu den Musterungen waren, dass nur "taugliche" Männer gemustert wurden. Diese hatten die folgenden Kriterien zu erfüllen: 1. Das Alter musste in etwa zwischen 20 und 60 Jahren sein, 2. Ein gewisses Grundvermögen musste vorhanden sein, da jeder der Männer für sein Kriegsgerät selbst verantwortlich war und dieses kaufen, bzw. für die Instandhaltung aufkommen musste. Oftmals wurde ein herzoglicher Verordneter, auch Musterherr genannt, damit beauftragt den militärischen Teil der Musterung in den einzelnen Ämtern durchzuführen. Er hatte die Hoheitsgewalt als unabhängiger Sachverständiger. Es handelte sich dabei um einen kriegserfahrenen Hauptmann in herzoglichen Diensten. Zu seinen Aufgaben gehörte unter anderem auch die Waffenüberprüfung der Gemusterten und die Zusammenstellung von Kampfformationen. Es gab auch Situationen, in denen vermögende, nichttaugliche Männer oder Witwenhaushalte dazu verpflichtet wurden einen Mann zu stellen und diesen auszurüsten und mit einem angemessenen Sold für seine Dienste zu entlohnen. Ein zentrales Merkmal der Musterungslisten war die Einteilung in drei "Wahlen". Es gibt keine gesicherte Erkenntnis über die Bedeutung dieser Einteilung. Es lässt sich aber vermuten, dass die 1. Wahl zuerst für den Kriegseinsatz vorgesehen war und danach die 2. und 3. Wahl je nach Bedarf hinzugezogen wurden. Alle Personen, die für die Verwaltungsinfrastruktur des jeweiligen Amts von besonderer Bedeutung waren, wurden nicht gemustert. Dazu gehörten: Vögte, Schultheißen, Gerichts- und Ratspersonen sowie Lehrer und Stadtwachen. Zudem wurden bestimmte Berufsgruppen, die am Rande der Gesellschaft standen, so etwa Henker oder Bettler, nicht gemustert, da ihnen diesbezüglich Unzuverlässigkeit nachgesagt wurde. Personen, die bereits mit der Obrigkeit in Konflikt geraten waren, so etwa Wilderer, wurden auch nicht gemustert, da es ihnen untersagt worden war Waffen zu tragen. Ebenfalls nicht gemustert wurden ehemalige Aufständische des "Armen Konrad".
Üblicherweise wurde den Amtleuten von der herzoglichen Kanzlei befohlen, bei der Erstellung der Musterungslisten besonders nach kriegserfahrenen Untertanen Ausschau zu halten. Daher enthalten eine Reihe von Listen und Begleitschreiben an die Kanzlei ausführlichere Hinweise zu dieser Personengruppe, insbesondere was die Art und Länge ihrer Beteiligung an Kriegszügen angeht. Zudem, ob es sich um Befehlsleute oder nur um einfache Soldaten handelte. Hin und wieder haben sich auch gesonderte Verzeichnisse von Kriegserfahrenen erhalten. Schwierigkeiten bereitet mitunter das Auffinden von Personen aus kleineren Dörfern, Weilern oder Höfen. Der Bestand A 28 enthält Kopien von Anweisungen, Befehlen der herzoglichen Kanzlei, Inventare der herzoglichen Festungen, Unterlagen zum Söldnerwesen und summarische Verzeichnisse der gemusterten Personen. Begleitschreiben, die den Musterungslisten beigefügt waren, sind ebenfalls in A 28 vorhanden. Sie geben Aufschluss darüber, wie die Musterungen abgehalten wurden. Altrepertorium A 605: Geschrieben von Sebastian Ebinger und Sigmund Reihing. Die Raißpflicht entspringt nach Forschermeinung der Fronpflicht. Nur ist in diesem Fall kein Wagen für die Ernte zu stellen, sondern ein Wagen für den Krieg. Diese sogenannten Raiswagen dienten der Beförderung von Proviant, Zelten, Rüstungen und anderem Kriegsgerät. Generell gab es zwei Arten von Wagen. Die Streitwagen dienten dem direkten Kampf/Verteidigung, die Raiswagen der Versorgung des Heeres. Die Musterungskosten konnten höchst unterschiedlich ausfallen. Entscheidend dafür waren die Vorgaben der herzoglichen Kanzlei, die Vorschrieb, in welchem Umfang gemustert werden sollte und ob z. B. ein Musterherr anwesend sein musste. Wehrgeschichtliche Erkenntnisse Die wehrgeschichtlichen Erkenntnisse, die sich aus den altwürttembergischen Musterungslisten gewinnen lassen, sind erstaunlicherweise eher gering. Dies liegt zum einen daran, dass es sich nicht um Verzeichnisse über die - im 16. Jahrhundert kriegsentscheidenden - Söldnerhaufen handelt, sondern um die altwürttembergische Landwehr, die militärisch eine eher untergeordnete Rolle spielte. Zudem war in der Zeit, aus der die meisten und umfangreichsten Listen erhalten sind, von 1553 bis 1608, Württemberg gar nicht in kriegerische Ereignisse verwickelt. Daher beschränken sich die wehrgeschichtlichen Erkenntnisse auf Einblicke in die innere Struktur der altwürttembergischen Landwehr sowie in die Entwicklung der Waffengattungen und deren Verbreitung in der Bevölkerung. Detailliertere wehrgeschichtliche Hinweise finden sich gelegentlich in den Begleitschreiben zu den Listen. Familiengeschichtliche/ Namenskundliche Relevanz Die Musterungslisten sind diejenigen altwürttembergischen Quellen aus dem 16. und frühen 17. Jahrhundert, die in kompakter Form die meisten Namen, sowohl Vor- als auch Familiennamen, enthalten. Daher stellen sie eine ideale "Einstiegsquelle" für die Familienforschung dar. Besonders für die Überwindung toter Punkte, also die Suche nach einer Person, deren Herkunft nicht bekannt ist, oder die flächendeckende Suche eines Familiennamens sind die Musterungslisten geeignet, weil sie einen ersten Hinweis geben, wo sich weiteres Suchen lohnen könnte. Zwar dürfte ein Großteil der in den Musterungslisten genannten Personen auch anderswo, z. B. in den Lagerbüchern, verzeichnet sein. Dort wäre eine Suche nach einzelnen Personen aber weit aufwändiger. Weitere Hinweise - z. B. auf Familienbeziehungen - sind in den Musterungslisten allerdings eher selten. Darüber hinaus stehen für namenkundliche Forschungen eine Fülle von Vor- und Familiennamen zur Verfügung, die sich zudem über ein knappes Jahrhundert an einem relativ einheitlichen Quellenbestand untersuchen lassen.
3. Zur Erschließung und Retrokonversion des Bestandes: Die Musterungslisten der württembergischen Landwehr wurden im Hauptstaatsarchiv Stuttgart ursprünglich im Bestand A 28 verwahrt, bis sie um 1950 als Bestand A 28 a ausgegliedert wurden. Die Retrokonversion des bisherigen Findbuchs mit teilweiser Neuerschließung der Unterlagen erfolgte durch Archivinspektoranwärterin Julia Gernsheimer und Archivinspektoranwärter Patric Hoch im Rahmen des Zwischenpraktikums ihrer Ausbildung für den gehobenen Archivdienst unter Anleitung von Diplom-Archivar (FH) Johannes Renz. Auf Grund der großen Lücken in der Nummerierung wurde eine Umsignierung auf Ebene der Unterfaszikel vorgenommen und damit eine Stufenerschließung vermieden. Alte und neue Signaturen sind in einer Konkordanz gegenübergestellt. Außerdem wurden zwei in den Akten enthaltene Pergamenturkunden separiert und mit eigenen Signaturen versehen. Die Neuverpackung der Unterlagen erfolgte durch Herrn Andreas Mummert. Der Bestand umfasst 2 Urkunden und 155 Aktenbüschel mit 2,05 lfd. m. Stuttgart, im August 2018 Julia Gernsheimer Patric Hoch Johannes Renz
Literatur: Bihlmaier, Kurt: Musterungslisten des Amtes Winnenden von 1523-1608, Winnenden, Berlin 2014 (Württembergische Musterungslisten, Bd. 3). Ernst, Albrecht: Verwüstet und entvölkert - der Dreißigjährige Krieg in Württemberg. Katalog zur Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (6. November 1998 bis 29. Januar 1999)/ (Hrsg. vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart). Bearb. von Albrecht Ernst. Stuttgart 1998. Ernst, Albrecht; Schindling, Anton (Hrsgg.): Union und Liga 1608/09. Konfessionelle Bündnisse im Reich ¿ Weichenstellung zum Religionskrieg? Stuttgart 2010. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 178). Gotthard, Axel: Der Dreißigjährige Krieg. Eine Einführung. (= UTB. 4555). Köln, Weimar u. Wien 2016. Gotthard, Axel: Konfession und Staatsräson. Die Außenpolitik Württembergs unter herzog Johann Friedrich (1608-1628). Stuttgart 1992. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 126). Huber, Konstantin; Staps, Jürgen H. (Hrsgg.): Die Musterungslisten des württembergischen Amts Maulbronn 1523-1608, Pforzheim 1999. Klöpfer, Martin: Musterungslisten des Amtes Waiblingen von 1521-1608. Weinstadt, Berlin 2006 (Württembergische Musterungslisten, Bd. 1). Lonhard, Otto-Günther: Die Musterungslisten der Stadt Reutlingen. Stuttgart 1997 (Südwestdeutsche Quellen zur Familien- und Wappenkunde, Bd. 1). Müller, Karl Otto: Die Musterregister der Grafschaft Hohenberg. Ein Beitrag zur Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Kriegsgeschichte. In: Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde 1915, S. 135-179. Rückert, Peter: Der "Arme Konrad" vor Gericht. Verhöre, Sprüche und Lieder in Württemberg 1514. Begleitbuch und Katalog zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart. (Hrsg. Vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart). Bearb. von Peter Rückert. Stuttgart 2014. Scheck, Manfred (Hrsg.): Die Vaihinger Musterungslisten 1521-1633, Vaihingen an der Enz 1991 (Beihefte zur Schriftenreihe der Stadt Vaihingen an der Enz, Bd. 1). Scheck, Manfred: Von Schützen und Spießern. Das wehrhafte Vaihingen im Spiegel der Musterungslisten 1521-1633. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 52 (1993), S. 137-153. Stadlinger, Leo Ignaz von: Geschichte des württembergischen Kriegswesens. Stuttgart 1856. Zahawi, Lisbeth: Musterungslisten des Amtes Balingen von 1521-1603. Brisbane, Berlin 2008 (Württembergische Musterungslisten, Bd. 2). Trugenberger, Volker: Quellen zur bevölkerungsstatistischen Regionalstruktur des schwäbisch-fränkischen Raumes im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit (bis 1648). In: Andermann, Kurt; Ehmer, Hermann (Hrsgg.): Bevölkerungsstatistik an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit. Sigmaringen 1990, S. 27-46. Korrespondierende Bestände: A 28 a Musterungslisten A 602 Württembergische Regesten: Rais, Folg und Musterung (Nr. 4323-4332g) E 30 Gesetze und Verordnungen (Bü 129, 1183-1185, 1878-1895, 1898-1899, 1901-1902, 1904-1940, 2424) Internetlinks: https://www.leo-bw.de/themenmodul/sudwestdeutsche-archivalienkunde/archivaliengattungen/amtsbucher/musterungslisten
a) Stadt- und Landkreise, Länderkennzeichen:
AA Ostalbkreis
BB Landkreis Böblingen
BL Zollernalbkreis
CW Landkreis Calw
ES Landkreis Esslingen
FDS Landkreis Freudenstadt
GP Landkreis Göppingen
HDH Landkreis Heidenheim
HN Stadt- und Landkreis Heilbronn
KA Stadt- und Landkreis Karlsruhe
LB Landkreis Ludwigsburg
OG Ortenaukreis
PF Stadt Pforzheim, Enzkreis
RT Landkreis Reutlingen
RW Landkreis Rottweil
S Stadtkreis Stuttgart
SHA Landkreis Schwäbisch Hall
TÜ Landkreis Tübingen
UL Stadtkreis Ulm, Alb-Donau-Kreis
WN Rems-Murr-Kreis
WT Landkreis Waldshut
[GR] Griechenland
[NL] Niederlande
b) Sonstige Abkürzungen:
abgeg. abgegangen
aufgeg. aufgegangen
Bd. Band
bearb. bearbeitet
Bearb. Bearbeiter
betr. betreffend
Bl. Blatt
Bü Büschel
bzw. beziehungsweise
ca. circa
D. Diarium
Hrsg(g). Herausgeber
Jh. Jahrhundert
lfd. m. laufende Meter
M Musterungsliste
Nr. Nummer
o. D. ohne Datum
Qu. Quadrangel
s. siehe
S. Seite
Schr. Schriftstück
St. Sankt
u. a. unter anderem
u. m. und mehr
Unterfasz. Unterfaszikel
v. a. vor allem
WR Württembergische Regesten
z. B. zum Beispiel
- Reference number of holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 28
- Extent
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2 Urkunden, 155 Büschel (2,05 lfd. m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Auslesebestände über die Landesverwaltung, Kabinett und Hofbehörden >> Militär- und Kriegsangelegenheiten
- Date of creation of holding
-
1504-1795
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- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
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-
20.01.2023, 3:09 PM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1504-1795