Bestand

Lippische Katasterkommission (Bestand)

Organisation 1591, 1682-1886, 1913 (22); Katasteranschläge 1661, 1742-1890 (80); Geschäftsführung 1769-1881 (106); Personal 1732-1881 (23); Anlegung der Sal-, Katasterbücher 1720-1880 (14); Vermessungsarbeiten 1699, 1771-1871 (8); Einsprüche, Beschwerden, Prägravationskommission 1770-1799 (38); einzelne Städte und Gemeinden in den Ämtern 1652-1883, 1904 (1452).

Bestandsgeschichte: 1682 gegründet; Nachfolgebehörde ab 1882 Katasterinspektion.

Form und Inhalt: Vorbemerkung

Von je her hat ein Kataster dazu gedient, durch Vermessung und Schätzung des Ertragswertes von Grund und Boden eine gleichmäßige und umfassende und damit auch gerechte Unterlage für die Besteuerung von Grundbesitz zu erstellen 1). Waren anfangs nur "abgabepflichtige" Bodenflächen von den einzelnen Katastermaßnahmen erfasst, so bildete sich im 19. Jh., in unserem Bereich von Preußen ausgehend, ein allgemeines Kataster heraus, das den gesamten privaten und öffentlichen Grundbesitz umfasste 2). Für Lippe gilt dies ab 1880. Versuche und Bemühungen um ein gerechtes und einheitliches Kataster aus dem Zeitraum davor erfasst der vorliegende Aktenbestand. Die entsprechenden Katasterverzeichnisse, -bücher etc. - die sogenannten Salbücher, enthält der Bestand L 101 C I 3).

Bis ca. 1734 wurde die Summe, die der einzelne Steuerzahler aus seinem Grund und Boden als Kontribution aufzubringen hatte, in Ermanglung eines Katasters nach der einmal vorgenommenen Bezeichnung der Höfe 4) erhoben, d. h. nach der alten Unterscheidung der Höfe in große und kleine Meier und Kötter. Deren Leistung war, und an diesem Prinzip hielt man auch später fest, in einem gleichbleibenden Satz, dem Simplum, festgelegt. Nach dem Gesamtfinanzbedarf wurde dann von den Landständen jeweils festgelegt, das Wievielfache dieses Simplums als jährliche Abgabe erhoben wurde. Streitpunkt und reformbedürftig war bei diesem System die Berechnung des Simplums. Denn dass bei dieser Steuererhebungsmethode infolge der unterschiedlichen Entwicklung der Höfe und Stätten, sowie der unterschiedlichen Bodenertragswerte, die wiederum von der Art der Bebauung und somit dem individuellen Einsatz der Bauern abhängig waren, Ungerechtigkeiten aufkamen und damit Streit, liegt auf der Hand. Dabei war bereits 1681 eine Entschließung des regierenden Grafen vom Landtag verabschiedet worden, die Kataster auf der Grundlage von Vermessung und Einschätzung forderte. Ab 1682 war auch eine entsprechende Kommission 5) tätig geworden, ja um 1730 wurden vom Hofmaler Friemel für den Bereich um Detmold sogar Flurkarten angefertigt, doch blieb all das Stückwerk, bis 1750 die vom Grafen Simon August ernannte Katasterkommission mit der Einschätzung und Vermessung der kontribualen Güter der Grafschaft Lippe begann 6). Auch diesmal verzichtet man generell aus Kostengründen auf das Ausarbeiten von Karten, wenn auch die eine oder andere Teilflurkarte entstand. Das erstellte Katasterverzeichnis führte die Höfe in der Reihenfolge ihrer Größe auf, die sich nach dem ermittelten Reinertrag des Hofes richtete.

Die von den Bauern am Hof anzubringenden und seit 1766 festen Hausnummern stimmten mit der Ordnung der so entstandenen Salbücher überein. Problematisch blieb die Berücksichtigung der Reallasten, die die eigenbehörigen Bauern neben den so erfassten Grundabgaben (Kontribution) zu erbringen hatten und die bei der Gesamtbelastung eines Hofes oder einer Stätte und damit auch bei der Festsetzung des Ertragswertes eine nicht unbedeutende Rolle spielten.

Nach langen Verhandlungen zwischen Landständen und der Landesherrschaft konnte dieses Problem erst durch das 1783 erlassene Steuergesetz geregelt werden 7). Es brachte die "Aufzeichnung aller kontribualen Gründe und Nutzungen, Schätzung ihres wahren Ertrages durch dazu fähige, beeidigte und mit genauen Instruktionen versehene Taxatoren sodann Aufnahme aller Prästanden, der Aktiv- und Passiv Gerechtigkeiten". Damit war ein für damalige Zeiten erstaunlich fortschrittliches Steuergesetz erlassen.

Die im Zuge seiner Verwirklichung entstandenen Register wurden daher auch erst fast genau hundert Jahre später, um 1880, durch ein modernes Liegenschaftskataster abgelöst. Ab 1880 erstand auch zum ersten Mal ein einheitliches Kartenwerk 8).


Detmold, Januar 1982
gez. Buchholz

Anmerkungen:

1)Amtliches Schulblatt für den Regierungsbezirk Detmold 9/1967, Heimatkundliche Information Nr. 21
2)W. Kohl, Geschichte des rheinisch-westfälischen Katasters, Teil 1 in: Vermessungstechnische Rundschau, 18. Jg., Heft 8/1956, S. 281-292,Teil 2 a. a. O. Heft 9/1956 S. 350 -354
3)vgl. Einleitung zu Salbücher der Grafschaft Lippe von 1614 bis etwa 1620, bear. von H. Stöwer, 1969
4)B. Schiefer, Die Steuerverfassung und die Finanzen des Landes Lippe unter der Regierung Graf Simon Augusts (1734-1782) in: Lippische Mitteilungen zur Geschichte und Landeskunde, Bd. 32/12963, S. 88 f.
5)vorliegender Bestand Nr. 1
6)Lippische Verordnungen, Bd. 2 S. 24 f.
7)a. a. O. Bd. 3, S. 58 f.
8)zu älteren Flurkarten: H. Stöwer, Lippische Flurkarten der Zeit vor dem Urkataster, in: Lippische Mitteilungen zur Geschichte und Landeskunde, Bd. 36/1967, S. 119 f.


Im Zuge der Digitalisierung der Findmittel wurde das maschinenschriftliche Findbuch aus dem Jahr 1982 in V.E.R.A. abgeschrieben.

Detmold, im November 2008
gez. Wolfgang Seemund

Bestandssignatur
L 101 A I
Umfang
419 Kartons = 1743 Archivbände 1591-1913. - Findbuch: L 101 A I.
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.5. Wirtschafts-, Kataster- und Bauverwaltung >> 1.1.2.5.3. Kataster und Vermessung
Verwandte Bestände und Literatur
Stöwer, Herbert, Lippische Flurkarten der Zeit vor dem Urkataster, in: Lippische Mitteilungen, 36 (1967), S. 119-128.

Bestandslaufzeit
1591-1913

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1591-1913

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