Bestand

Lippische Landeshauptkasse (Bestand)

Verwaltung 1879-1950 (13); Rechnungsbücher und -belege 1905-1946 (113); Deposita 1822-1936 (9).

Bestandsgeschichte: 1686 Errichtung der Landkasse als ständischer Kasse, kontrolliert vom ständischen Landkassenadministrationskollegium; nach Trennung des Staats- vom Domanialhaushalt 1868 staatliche, der Regierung unterstellte Kasse; nach Aufhebung des Landkassenadministrationskollegiums 1917 Kontrolle durch den Landtag; seit 1937 Landeshauptkasse, aufgehoben 1947.

Form und Inhalt: Das Vorliegende Verzeichnis der Akten und Rechnungen der Land(eshaupt)kasse kann nur als vorläufiges Verzeichnis vornehmlich einer Abgabe der Landeshauptkasse aus dem Jahre 1946 (Zg. 15/46) angesehen werden. Einige weitere Akten kamen mit späteren Abgaben der Regierungshauptkasse Detmold in das Archiv. Solange sich die älteren Vorgänge und Rechnungen der Landkasse in den Beständen der Regierung (L 77 A Fach 92 Nr. 7 - Rechnungen von 1686-1883; L79 I Fach 166 Nr. 2-3 - Rechnungen von 1884-1917; L 80 IIb II,2) der Kammer und des Landtags befinden, kann dieser Bestand nicht vollständig sein.

Die Landkasse wurde im Jahre 1686 eingerichtet und zwar unter Beteiligung der Landstände. Bei der schlechten Finanzlage Lippes wurden mehrere Reformen nötig, so die Renovierte Landkasse Ordnung von 1712 und die Hebungsordnung von 1783. Die Kassenkontrolle unterstand dem Landkassen-Administrations-Kollegium. Mit der Aufhebung der alten Landesverfassung 1806 änderte sich an der Eigenständigkeit der Landkasse nichts, zumal anlässlich des Beitritts Lippes zum Rheinischen Bund zugesagt worden war, dass die Landkasse von der Landrentei und der Domänenkasse getrennt bleiben sollte. Nur die Frage der Kontroll- und Zuständigkeitsbefugnis blieb ungeklärt. Erst die neue Verfassung von 1836 (LV Band 8, S. 192) regelte im § 38 die Funktion und Zusammensetzung des Landkassen-Administrations-Kollegiums, dem weiterhin die Kontrolle der landschaftlichen Kassenrechnungen oblag. Jedoch wurde eine verwaltende Funktion des Kollegiums nicht wieder hergestellt.

Durch die Trennung von Staatshaushalt und Domanialhaushalt im Jahre 1868 wurde die völlige Trennung der Landkasse von der Landrentei herbeigeführt. Die Aufgaben der Landkasse wurden vermehrt. Danach oblag der Landkasse die Kostenbestreitung der Landesverwaltung, und sie erhielt zu diesem Zweck alle Steuern des Landes. Die Instruktion für den neuen Landrezeptor macht deutlich, dass die Landkasse eine der Regierung unterstellte Behörde war. Im Jahre 1912 erfolgte die innere Reorganisation, indem die verschiedenen von der Landkasse mit verwalteten Kassen zusammengefasst wurden. Vorbild war die Organisation der preußischen Regierungshauptkassen (L 75 IV 21a Nr. 1 Bd. 1). Erst im Jahre 1917 wurde das Landkassen-Administrations-Kollegium aufgehoben, an dessen Stelle der Landtag als Kontrollbehörde trat (LV Bd. 26, S. 651). Die Eigenständigkeit der Landeshauptkasse, wie sie seit 1937 bezeichnet wurde, endete mit dem Aufgehen Lippes im Lande Nordrhein-Westfalen im Jahre 1947.

Detmold, November 1972

gez. Sagebiel


Das maschinenschriftliche Findbuch wurde im Juni 2008 durch Herrn Marco Hönerlage, Detmold, in V.E.R.A. abgeschrieben.
Gahde

Bestandssignatur
L 81
Umfang
45 Kartons = 134 Archivbände 1822-1950. - Findbuch: L 81.
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.5. Wirtschafts-, Kataster- und Bauverwaltung >> 1.1.2.5.1. Wirtschaft und Finanzen
Verwandte Bestände und Literatur
Contzen, Hans, Die lippische Landkasse. Ein Beitrag zur Finanzgeschichte Lippes, in: Lippische Mitteilungen, 8 (1910), S. 1-44.

Außer den angegebenen Akten und Landesverordnungen vgl.
Hans Contzen: Die lippische Landkasse, in Mitteilungen aus der Lippischen Geschichte Bd. 8, 1910 S. 1 ff.

Bestandslaufzeit
1822-1950

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1822-1950

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