Der Kayserlichen Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck Statuta und Stadt Recht
- Weitere Titel
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Statuta
Kaiserlichen Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck Statuta und Stadt Recht
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.rel. 269#Beibd.2
- VD16
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VD16 L 3163
- Ausgabe
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Auffs Newe ubers., Corr., u. aus alter Sechsischer Sprach in Hochteudsch gebracht
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Lübeck
- (wer)
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Balhorn
- (wann)
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1586
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Lübeck
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00021879-0urn:nbn:de:bvb:12-bsb10988673-6
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:51 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Lübeck
- Balhorn
Entstanden
- 1586
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Erneuerte Verordnung wider den Vorkauf, der zur Stadt kommenden Lebens-Mittel, und deren sonstige Vertheurung. Wir Bürgermeister und Rath der Kayserlichen und des Heil. Römischen Reichs freyen Stadt Lübeck fügen hiemit zu wissen: ... wasmaßen das so oft und hart verbothene Auf- und Vorkauffen der zur Stadt kommenden Lebens-Mittel, ... fast ungescheuet wieder einzureissen beginne ... : Publicatum Lubecae in Senatu d. 22. Mart. 1749.

Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der Kayserlichen und des heiligen Römischen Reichs freyen Stadt Lübeck fügen hiemit jedermänniglich, ... zu wissen: Demnach Wir, ... zur möglichen Abwendung dieses Landverderblichen Uebels, ... und besonders in dem unterm 15ten September dieses Jahrs verkündigten Edict zwar verordnet, daß alle aus der Fremde ... in diese Stadt ... weder ein- noch durchgelassen werden sollen: So haben Wir dennoch ... nachstehendes annoch weiter zu verfügen vor nöthig erachtet ... : Actum & decretum in Senatu publicatumque sub Sigillo d. 10ten Novbr. 1770.
![Eines Ehrbarn Rahts der Stadt Lübeck Newe Müntz-Ordnung : Wie mit den beyden Herrn Hertzogen zu Mechelnburg F.F. Gn. Gn. Dann den Ehrbb: Städten/ Bremen und Hamburg/ sie sich dessen Interims-weise verglichen. Im Jahr 1620. ; [Actum & Public, Sontags Quasimod. Anno 1620.] ; Erstlich Gedruckt in der Käyserlichen Freyen ReichsStadt Lübeck/ Durch Samuel Jauchen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ea6ed831-ef1a-44b7-91be-cda77a9d783f/full/!306,450/0/default.jpg)
Eines Ehrbarn Rahts der Stadt Lübeck Newe Müntz-Ordnung : Wie mit den beyden Herrn Hertzogen zu Mechelnburg F.F. Gn. Gn. Dann den Ehrbb: Städten/ Bremen und Hamburg/ sie sich dessen Interims-weise verglichen. Im Jahr 1620. ; [Actum & Public, Sontags Quasimod. Anno 1620.] ; Erstlich Gedruckt in der Käyserlichen Freyen ReichsStadt Lübeck/ Durch Samuel Jauchen.
![Eines Ehrbarn Rahts der Stadt Lübeck Newe Müntz-Ordnung : Wie mit den beyden Herrn Hertzogen zu Mechelnburg F.F. Gn. Gn. Dann den Ehrbb: Städten/ Bremen und Hamburg/ sie sich dessen Interims-weise verglichen. Im Jahr 1620. ; [Actum & Public, Sontags Quasimod. Anno 1620.] ; Erstlich Gedruckt in der Käyserlichen Freyen ReichsStadt Lübeck/ Durch Samuel Jauchen.](/assets/placeholder/searchResultMediaUnknown.png)
Eines Ehrbarn Rahts der Stadt Lübeck Newe Müntz-Ordnung : Wie mit den beyden Herrn Hertzogen zu Mechelnburg F.F. Gn. Gn. Dann den Ehrbb: Städten/ Bremen und Hamburg/ sie sich dessen Interims-weise verglichen. Im Jahr 1620. ; [Actum & Public, Sontags Quasimod. Anno 1620.] ; Erstlich Gedruckt in der Käyserlichen Freyen ReichsStadt Lübeck/ Durch Samuel Jauchen.

Nothwendige Kurtze gleichwol aber wolgegründte und warhafftige Refutation und Ablehnungsschrifft Bürgermeister und Raths der Käyserl. Freyen Reichs Stadt Lübeck Wieder Herrn Carll der Schweden und Wenden Erbfürst etc. unlangst unter dato Stockholm den 20. Aug. dieses 99. Jahrs publicirten und gedruckten Patenten

Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der ... freyen Stadt Lübeck, fügen hiemit zu wissen: Demnach leider! ... die ... pestilenzialische Seuche sich mehr und mehr verbreiten, ... Als haben Wir, ... Uns genöthiget gesehen, um solches ... Uebel von Unserer guten Stadt ... abzuhalten, sowohl Land- als besonders See-werts vorsorglich diensame Anstalten darwider vorzukehren ... : Actum et decretum in Senatu, publicatumque sub Signeto Civitatis d. 15. Septembris 1770.
![Mandat. Obwoll Ein E. Hochw. Rath dieser Käyserl. Freyen Reichs-Stadt Lubeck Krafft obhabenden Obrigkeitlichen Ambts/ bei diesen sorgsahmen und gefährlichen Zeiten/ alle mögliche ... Anstalten verfüget hat ... die vieler Ohrten leider! grassirende Pestilentialische Seuche von dieser Stadt und deren Gräntzen abzuhalten ... Dadurch ... Wir dieser Ohrten von solcher Seuche biß annoch befreyet geblieben sind ... So hat E. Edl. Hochw. Rath solche Verordnungen jedermänniglichen zur Notitz bringen ... und also kund machen wollen ... daß ein jeglicher ... sothanen Verordnungen auffs genaueste nachzuleben sich angelegen seyn lasse ... : [Publicatum unter dieser Stadt Insiegel/ den 21. Novembr. Anno 1710.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ad944057-c5e8-47af-b4b7-9c9a11720ec1/full/!306,450/0/default.jpg)