Abschnitt

Caput III. Daß das Vorgeben, als ob die Graffschafft Ost-Frießland ein wahres Erb-Lehn sey, in einem offenbahren Irthum beruhe.

Caput III. Daß das Vorgeben, als ob die Graffschafft Ost-Frießland ein wahres Erb-Lehn sey, in einem offenbahren Irthum beruhe.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Entdeckter Ungrund des so genannten Gründlichen Unterrichts, von dem von Sr. Königl. Maj. von Großbrittannien, als Chur-Fürsten von Braunschweig und Lüneburg, zur Ungebühr prætendirten Successions-Recht in die Grafschaft Ost-Friesland, und darzu gehörige Herrschafften

Erschienen
1745

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:04 MEZ

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  • Abschnitt

Entstanden


  • 1745

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