Abschnitt

Caput V. Daß die anno 1693. dem Königl. und Chur-Hause Brandenburg auf die Graffschafft Ost-Frießland ertheilte Exspectantz denen Reichs-Constitutionen überall gemäß, einfolglich dessen Jus succedendi offenbahr gegründet sey.

Caput V. Daß die anno 1693. dem Königl. und Chur-Hause Brandenburg auf die Graffschafft Ost-Frießland ertheilte Exspectantz denen Reichs-Constitutionen überall gemäß, einfolglich dessen Jus succedendi offenbahr gegründet sey.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Entdeckter Ungrund des so genannten Gründlichen Unterrichts, von dem von Sr. Königl. Maj. von Großbrittannien, als Chur-Fürsten von Braunschweig und Lüneburg, zur Ungebühr prætendirten Successions-Recht in die Grafschaft Ost-Friesland, und darzu gehörige Herrschafften

Erschienen
1745

Letzte Aktualisierung
13.09.2024, 14:20 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1745

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