Urkunde

Die Beerbten, Schöffen und Geschworenen der Herrli

Regest: Die Beerbten, Schöffen und Geschworenen der Herrlichkeit Lobberich beauftragen den bisherigen Schatzheber Johann Heinrich Hünges, auch im nächsten Jahr 1785 die ausgeschriebenen Schatzungen, die Personalsteuern, die Wehrfreiheitsgelder und sonstige Abgaben, ferner den Erlös aus den veräußerten Gemeindegründen samt den verfallenen Zinsen nach Maßgabe der im jahr 1774 eingegangenen Bedingungen, zu erheben. Die Eingesessenen können die Abgabe in gangbaren Geldsorten entrichten. Da der Einnehmer bei den öffentlichen Kassen verpflichtet ist, in holländischen Münzen zu zahlen, steht ihm, wie der Schöffe Dammer un der Geschworene Wittlings bescheinigt haben, ein Wechselgeld zu. Für rückständige Abgaben und unbeglichene Kontributionen haftet Der Einnehmer, ebenfalls für die verschussweise Zahlung der Zinsen eines Kapitals von 1500 Holländischen Gulden, wie bereits am 7. Dezember 1774 vereinbart wurde. Für seine Arbeit, Reisen und sonstigen Aufwendungen erhält der Schatzeinnehmer, wie im Jahr 1784, eine Entschädigung von 570 Klevischen Gulden. Sollten aber mehr als 15 Schatzungen ausgeschrieben werden, so erhöht sich die Vergütung nach Übereinkommen. Falls bei der Abrechnung die Rückstände 500 Holländische Gulden überschreiben, muss der Einnehmer von dem Fehlbetrag 3 vom Hundert Zinsen zahlen. Ausgefertigt durch J. P. F. Backhuys, Sekretär.

Archivaliensignatur
K/108
Formalbeschreibung
Original, Papier, ein Bogen.

Kontext
Lobberich >> Urkunden
Bestand
D 5 Lobberich Lobberich

Indexbegriff Person
Backhuys, J. P. F. (1784 November 25), Sekretär

Laufzeit
1784 November 25

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 15:18 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1784 November 25

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