Bestand

Busch, Johannes; Pfarrer (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Johannes Busch wurde am 11. März 1905 in Elberfeld als siebtes von neun Kindern des Pfarrers Wilhelm Busch geboren. Sein älterer Bruder Wilhelm ist ebenfalls ein bekannter evangelischer Pfarrer und Schriftsteller. Sein Vater wurde 1906 nach Frankfurt a.M. berufen, so dass Johannes dort seine Kindheit verbrachte. Zum Sommersemester 1924 nahm er nach dem Abitur ein Theologiestudium in Bethel auf. Nach Semestern in Tübingen und Basel beendete er sein Studium in Münster. 1928 wurde Johannes Busch Vikar in Bielefeld. Anschließend besuchte er das Predigerseminar in Wittenberg und wirkte ab 1930 als Pfarrer in Witten. 1932 wurde sein erster Sohn Johannes jr. geboren. Im März 1934 wurde Busch als Bundeswart des CVJM-Westbundes berufen. Diese Position behielt er bis zu seinem Tod. Am 9. Mai 1930 heiratete er Margarete ("Grete") Johann. Im gleichen Jahr sollte er wegen seiner Haltung im Kirchenkampf nach Windheim versetzt werden, wogegen sich das Presbyterium in Witten aussprach und ihn im städtischen Saal Gottesdienste abhalten ließ. Als Abgeordneter für Westfalen nahm Johannes Busch an der 1. Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche in Wuppertal-Barmen teil. Im September 1934 bekam das Ehepaar Busch ihren zweiten Sohn, Albrecht. Im Dezember 1934 wurde das Amtsverbot gegen ihn aufgehoben, sodass er auf seine Pfarrstelle zurückkehren konnte. 1937 gebar Grete Busch den dritten Sohn der Familie, Eberhard. Dieser wurde später Theologieprofessor in Göttingen. 1938 und 1940 wurden zudem mit Christoph und Barbara zwei weitere Kinder geboren. Im Sommer 1940 wurde Johannes Busch zur Wehrmacht eingezogen. Von Juni 1940 bis Juni 1941 gehörte er einem Landesschützen-Ersatzbataillon und später dem Abschleppkommando an der Westküste in Frankreich an. Ende Juni wurde Busch an die Nordfront nach Russland abkommandiert. Dort wurde er vom Abschleppkommando zum Transport versetzt. Das näherrückende Ende des Krieges erlebte Busch im März 1945 in der belagerten Stadt Kolberg an der Ostsee. Wie durch ein Wunder gelang ihm im Boot die Flucht aus der Stadt ("Wir sind aus Kolberg raus. Unfassbar!"). Am 2. Mai 1945 geriet Johannes Busch in amerikanische Kriegsgefangenschaft. Am 17. Juli wurde er entlassen und nahm umgehend seinen Pfarrdienst in Witten wieder auf. Die nächsten Jahre waren, mit Ausnahme der Geburt seiner zweiten Tochter Lydia 1946, geprägt durch den Wiederaufbau der Gemeindearbeit in Witten und der Jugendarbeit im Westbund. Am 6. Januar 1951 stirbt die schwangere Ehefrau Grete Busch an Herzversagen. Im Anschluss daran gab Johannes Busch sein Amt als Gemeindepfarrer auf und konzentrierte sich ganz auf seine Aufgaben als Bundeswart und Jugendpfarrer von Westfalen. Er engagierte sich ab dieser Zeit immer stärker in diversen Gremien, wie etwa der Synode und der Jugendkammer der EKD sowie der Rheinischen Missionsgesellschaft. Am 28. Januar 1956 wurde er auf dem Weg nach Trier zu einer Jungmännertagung mit seinem Fahrer Louis Unger und seiner Mitarbeiterin Annelore Domogalla Opfer eines Verkehrsunfalls, den ein junger Mann auf dem Rückweg von einer Karnevalsfeier verursachte. Sein Fahrer starb, seine Mitarbeiterin wurde leicht verletzt. Busch selber hatte sich mehrfach das Bein gebrochen. Er wurde nach Cochem an der Mosel ins Krankenhaus gebracht. Nach einer Operation in Bochum begann sein gebrochenes Bein zu eitern und musste amputiert werden. Trotz der Amputation und einer nochmaligen Operation ging die Eiterung weiter, sodass Johannes Busch am 14. April 1956 im Krankenhaus "Bergmannsheil" in Bochum starb. Der Nachlass von Johannes Busch wurde dem Archiv 2002 übergeben. Er umfasst 40 Akten mit Predigten, persönlichen Dokumenten (besonders Briefen) sowie Materialien zur Zeit des Kirchenkampfes und des CVJM-Westbundes der Nachkriegszeit. Weiterhin enthält der Bestand diverse Fotoalben und 39 Einzelaufnahmen aus dem Nachlass sowie eine von Johannes Busch jr. verfasste Chronik der Familie Busch aus dem Jahre 1996. Die Akten umfassen den Zeitraum von 1905 bis 1956. Der Bestand wurde von Fabian Hartl im September 2009 im Landeskirchlichen Archiv Bielefeld verzeichnet. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.53 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.53 Nr. ..." Werke: Gott ruft die Eltern, Wuppertal-Barmen, 1940; Ich aber rede von deinen Befehlen. 50 Gliederungen für Andachten vor jungen Menschen, Wuppertal 1947; Das Wort vom Kreuz, Gütersloh 1947; Fröhlich ans Werk. Ein Wort an unsere Mitarbeiter und solche, die es werden wollen, Witten 1947; Ausländer auf Befehl. Bilder aus dem Leben Abrahams, des Mannes, den Gott das Glauben lehrte, 1953 Literatur: Wilhelm Busch, Johannes Busch. Ein Botschafter Jesu Christi, Wuppertal 1956; Eberhard Busch, Johannes Busch, Ein Herold des Königs, Gießen 1960; Ders., Johannes Busch, Die Sache des Königs ist eilend, In: Menschen vor Gott, hrsg. Von Alfred Ringwald, III, 1963, S. 220 f., Art. Johannes Busch, in: Friedrich Wilhelm Bautz, Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon I, Spalten 826 f.; Siekmann, Birgit, Die evangelische Jugendarbeit im Rheinland und das Evangelische Jugendwerk Deutschlands. Strukturprobleme evangelischer Jugendverbände unter den Machtansprüchen des nationalsozialistischen Staates und der deutsch-christlichen Reichskirche, Frankfurt a.M. 1997; Fabian Hartl: Johannes Busch-Ein Baumeister an Gottes Himmelreich.-in: Archivmitteilungen der EKvW Nr. 19, 2009

Form und Inhalt: Johannes Busch wurde am 11. März 1905 in Elberfeld als siebtes von neun Kindern des Pfarrers Wilhelm Busch geboren. Sein älterer Bruder Wilhelm ist ebenfalls ein bekannter evangelischer Pfarrer und Schriftsteller. Sein Vater wurde 1906 nach Frankfurt a.M. berufen, so dass Johannes dort seine Kindheit verbrachte. Zum Sommersemester 1924 nahm er nach dem Abitur ein Theologiestudium in Bethel auf. Nach Semestern in Tübingen und Basel beendete er sein Studium in Münster. 1928 wurde Johannes Busch Vikar in Bielefeld. Anschließend besuchte er das Predigerseminar in Wittenberg und wirkte ab 1930 als Pfarrer in Witten. 1932 wurde sein erster Sohn Johannes jr. geboren.
Im März 1934 wurde Busch als Bundeswart des CVJM-Westbundes berufen. Diese Position behielt er bis zu seinem Tod. Am 9. Mai 1930 heiratete er Margarete ("Grete") Johann. Im gleichen Jahr sollte er wegen seiner Haltung im Kirchenkampf nach Windheim versetzt werden, wogegen sich das Presbyterium in Witten aussprach und ihn im städtischen Saal Gottesdienste abhalten ließ. Als Abgeordneter für Westfalen nahm Johannes Busch an der 1. Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche in Wuppertal-Barmen teil. Im September 1934 bekam das Ehepaar Busch ihren zweiten Sohn, Albrecht. Im Dezember 1934 wurde das Amtsverbot gegen ihn aufgehoben, sodass er auf seine Pfarrstelle zurückkehren konnte. 1937 gebar Grete Busch den dritten Sohn der Familie, Eberhard. Dieser wurde später Theologieprofessor in Göttingen. 1938 und 1940 wurden zudem mit Christoph und Barbara zwei weitere Kinder geboren.
Im Sommer 1940 wurde Johannes Busch zur Wehrmacht eingezogen. Von Juni 1940 bis Juni 1941 gehörte er einem Landesschützen-Ersatzbataillon und später dem Abschleppkommando an der Westküste in Frankreich an. Ende Juni wurde Busch an die Nordfront nach Russland abkommandiert. Dort wurde er vom Abschleppkommando zum Transport versetzt. Das näherrückende Ende des Krieges erlebte Busch im März 1945 in der belagerten Stadt Kolberg an der Ostsee. Wie durch ein Wunder gelang ihm im Boot die Flucht aus der Stadt ("Wir sind aus Kolberg raus. Unfassbar!"). Am 2. Mai 1945 geriet Johannes Busch in amerikanische Kriegsgefangenschaft. Am 17. Juli wurde er entlassen und nahm umgehend seinen Pfarrdienst in Witten wieder auf.
Die nächsten Jahre waren, mit Ausnahme der Geburt seiner zweiten Tochter Lydia 1946, geprägt durch den Wiederaufbau der Gemeindearbeit in Witten und der Jugendarbeit im Westbund. Am 6. Januar 1951 stirbt die schwangere Ehefrau Grete Busch an Herzversagen. Im Anschluss daran gab Johannes Busch sein Amt als Gemeindepfarrer auf und konzentrierte sich ganz auf seine Aufgaben als Bundeswart und Jugendpfarrer von Westfalen. Er engagierte sich ab dieser Zeit immer stärker in diversen Gremien, wie etwa der Synode und der Jugendkammer der EKD sowie der Rheinischen Missionsgesellschaft.
Am 28. Januar 1956 wurde er auf dem Weg nach Trier zu einer Jungmännertagung mit seinem Fahrer Louis Unger und seiner Mitarbeiterin Annelore Domogalla Opfer eines Verkehrsunfalls, den ein junger Mann auf dem Rückweg von einer Karnevalsfeier verursachte. Sein Fahrer starb, seine Mitarbeiterin wurde leicht verletzt. Busch selber hatte sich mehrfach das Bein gebrochen. Er wurde nach Cochem an der Mosel ins Krankenhaus gebracht. Nach einer Operation in Bochum begann sein gebrochenes Bein zu eitern und musste amputiert werden. Trotz der Amputation und einer nochmaligen Operation ging die Eiterung weiter, sodass Johannes Busch am 14. April 1956 im Krankenhaus "Bergmannsheil" in Bochum starb.

Der Nachlass von Johannes Busch wurde dem Archiv 2002 übergeben. Er umfasst 40 Akten mit Predigten, persönlichen Dokumenten (besonders Briefen) sowie Materialien zur Zeit des Kirchenkampfes und des CVJM-Westbundes der Nachkriegszeit. Weiterhin enthält der Bestand diverse Fotoalben und 39 Einzelaufnahmen aus dem Nachlass sowie eine von Johannes Busch jr. verfasste Chronik der Familie Busch aus dem Jahre 1996. Die Akten umfassen den Zeitraum von 1905 bis 1956.
Der Bestand wurde von Fabian Hartl im September 2009 im Landeskirchlichen Archiv Bielefeld verzeichnet.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.53 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.53 Nr. ..."
Werke: Gott ruft die Eltern, Wuppertal-Barmen, 1940; Ich aber rede von deinen Befehlen. 50 Gliederungen für Andachten vor jungen Menschen, Wuppertal 1947; Das Wort vom Kreuz, Gütersloh 1947; Fröhlich ans Werk. Ein Wort an unsere Mitarbeiter und solche, die es werden wollen, Witten 1947; Ausländer auf Befehl. Bilder aus dem Leben Abrahams, des Mannes, den Gott das Glauben lehrte, 1953
Literatur: Wilhelm Busch, Johannes Busch. Ein Botschafter Jesu Christi, Wuppertal 1956; Eberhard Busch, Johannes Busch, Ein Herold des Königs, Gießen 1960; Ders., Johannes Busch, Die Sache des Königs ist eilend, In: Menschen vor Gott, hrsg. Von Alfred Ringwald, III, 1963, S. 220 f., Art. Johannes Busch, in: Friedrich Wilhelm Bautz, Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon I, Spalten 826 f.; Siekmann, Birgit, Die evangelische Jugendarbeit im Rheinland und das Evangelische Jugendwerk Deutschlands. Strukturprobleme evangelischer Jugendverbände unter den Machtansprüchen des nationalsozialistischen Staates und der deutsch-christlichen Reichskirche, Frankfurt a.M. 1997; Fabian Hartl: Johannes Busch-Ein Baumeister an Gottes Himmelreich.-in: Archivmitteilungen der EKvW Nr. 19, 2009

Bestandssignatur
3.53

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe

Bestandslaufzeit
1905 - 1996

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1905 - 1996

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