Abschnitt
[Urkunde]
Auszug aus dem Protokoll der kurfürstlichen Lehenskammer vom 9. Dezember 1752: Bescheid des Kurfürsten Karl IV. Theodor von der Pfalz an die kurfürstliche Regierung (in Heidelberg?), dass dem Karl Friedrich (?) Freiherrn von Waldenburg genannt Schenckern die Erlaubnis zur Aufnahme eines Kredits von 40.000 bis 50.000 Gulden mit einer Laufzeit von 10 Jahren auf seine kurfürstlichen Lehensgüter, die im Oberamt Germersheim liegen, nicht gegeben werden solle.
Auszug aus dem Protokoll der kurfürstlichen Lehenskammer vom 9. Dezember 1752: Bescheid des Kurfürsten Karl IV. Theodor von der Pfalz an die kurfürstliche Regierung (in Heidelberg?), dass dem Karl Friedrich (?) Freiherrn von Waldenburg genannt Schenckern die Erlaubnis zur Aufnahme eines Kredits von 40.000 bis 50.000 Gulden mit einer Laufzeit von 10 Jahren auf seine kurfürstlichen Lehensgüter, die im Oberamt Germersheim liegen, nicht gegeben werden solle.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Standort
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- Urk. Lehmann 607
- Reihe
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UBHD
Handschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
- Förderung
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- DOI
-
10.11588/diglit.9619
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-96196
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 14:08 MESZ
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- Mannheim , 1752-12-19